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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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samst vernommen, was dieselbe wegen Einfuhrung des neuen Calenders in meinem Churfürstenthum und Landen, inmittelst, und bis man das Werck durch erfahrne Mathematicos weiters überlegen, und sich eines allgemeinen Schlusses deswegen vereinbaren möge, an mich gnädigst gesinnen wollen. Nun gebührt zuförderst Eurer Käyserlichen Majestät für dero, zu Abhelffung der durch zweyerley Observirung des neuen und alten Calenders in ein- und andern ereignender Hinderniß und Gebrechen, tragende Reichs-Väterliche Sorgfalt, billich hoher und schuldigster Danck, und nachdem dieses eine Sache, darinnen durch Particulir-Einführung des neuen Calenders, in meinem Churfürstenthum und Landen, der von Euer Käyserlichen Majestät allergnädigst intendirte höchstrühmliche Zweck ohnedem nicht zu erreichen seyn würde, wenn nicht gesammte Evangelische Reichs-Stände, als welche bishero, nach Besage dero Reichs-Acten, einiges Bedencken darbey gehabt, und sonderlich die nechstgelegene darüber auch vernommen, und man sich deßwegen eines allgemeinen Reichs-Schlusses vergleichen thue. Als werde ich meines Orts alsdenn nicht ermangeln, dasjenige gerne mit beyzutragen, was zu Abhelffung sothaner Hindernissen und Gebrechen immer dienlich seyn mag. Welches Euer Käyserlichen Majestät ich in unterthänigster Antwort nicht verhalten sollen, der ich etc. Friedrichsburg, den 25. Julii, 4. Augusti, Anno 1676.

XLIV.
Schreiben Herrn Augusti, Hertzogs zu Sachsen, und postulirten Administratoris des Primats und Ertz-Stiffts Magdeburg, an Churfürst Carl Ludwigen zu

samst vernommen, was dieselbe wegen Einfuhrung des neuen Calenders in meinem Churfürstenthum und Landen, inmittelst, und bis man das Werck durch erfahrne Mathematicos weiters überlegen, und sich eines allgemeinen Schlusses deswegen vereinbaren möge, an mich gnädigst gesinnen wollen. Nun gebührt zuförderst Eurer Käyserlichen Majestät für dero, zu Abhelffung der durch zweyerley Observirung des neuen und alten Calenders in ein- und andern ereignender Hinderniß und Gebrechen, tragende Reichs-Väterliche Sorgfalt, billich hoher und schuldigster Danck, und nachdem dieses eine Sache, darinnen durch Particulir-Einführung des neuen Calenders, in meinem Churfürstenthum und Landen, der von Euer Käyserlichen Majestät allergnädigst intendirte höchstrühmliche Zweck ohnedem nicht zu erreichen seyn würde, wenn nicht gesammte Evangelische Reichs-Stände, als welche bishero, nach Besage dero Reichs-Acten, einiges Bedencken darbey gehabt, und sonderlich die nechstgelegene darüber auch vernommen, und man sich deßwegen eines allgemeinen Reichs-Schlusses vergleichen thue. Als werde ich meines Orts alsdenn nicht ermangeln, dasjenige gerne mit beyzutragen, was zu Abhelffung sothaner Hindernissen und Gebrechen immer dienlich seyn mag. Welches Euer Käyserlichen Majestät ich in unterthänigster Antwort nicht verhalten sollen, der ich etc. Friedrichsburg, den 25. Julii, 4. Augusti, Anno 1676.

XLIV.
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                     darüber auch vernommen, und man sich deßwegen eines allgemeinen Reichs-Schlusses
                     vergleichen thue. Als werde ich meines Orts alsdenn nicht ermangeln, dasjenige
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[107/0143] samst vernommen, was dieselbe wegen Einfuhrung des neuen Calenders in meinem Churfürstenthum und Landen, inmittelst, und bis man das Werck durch erfahrne Mathematicos weiters überlegen, und sich eines allgemeinen Schlusses deswegen vereinbaren möge, an mich gnädigst gesinnen wollen. Nun gebührt zuförderst Eurer Käyserlichen Majestät für dero, zu Abhelffung der durch zweyerley Observirung des neuen und alten Calenders in ein- und andern ereignender Hinderniß und Gebrechen, tragende Reichs-Väterliche Sorgfalt, billich hoher und schuldigster Danck, und nachdem dieses eine Sache, darinnen durch Particulir-Einführung des neuen Calenders, in meinem Churfürstenthum und Landen, der von Euer Käyserlichen Majestät allergnädigst intendirte höchstrühmliche Zweck ohnedem nicht zu erreichen seyn würde, wenn nicht gesammte Evangelische Reichs-Stände, als welche bishero, nach Besage dero Reichs-Acten, einiges Bedencken darbey gehabt, und sonderlich die nechstgelegene darüber auch vernommen, und man sich deßwegen eines allgemeinen Reichs-Schlusses vergleichen thue. Als werde ich meines Orts alsdenn nicht ermangeln, dasjenige gerne mit beyzutragen, was zu Abhelffung sothaner Hindernissen und Gebrechen immer dienlich seyn mag. Welches Euer Käyserlichen Majestät ich in unterthänigster Antwort nicht verhalten sollen, der ich etc. Friedrichsburg, den 25. Julii, 4. Augusti, Anno 1676. XLIV. Schreiben Herrn Augusti, Hertzogs zu Sachsen, und postulirten Administratoris des Primats und Ertz-Stiffts Magdeburg, an Churfürst Carl Ludwigen zu

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/143>, abgerufen am 28.12.2024.