Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

bey der Nach-Welt zu verewigen vermocht haben. Welche wir Göttlicher Schutz-Haltung, uns aber zu hoher Fürstlichen Gnade und Huld empfehlen, ersterbende etc. den 12. Novembr. Anno 1675.

XLI.
Schreiben des Raths zu Breßlau an den Käyser Leopoldum, worinn er allerunterthänigst bittet, Seine Majestät möchten allergnädigst geruhen, die von Polen dahin zu disponiren, damit die Schlesischen Handelsleute an ihrer freyen, auch diß- und jenseits der Weichsel zu führen privilegirten Handlung im Königreich Polen, nicht ferner gekräncket würden, de Anno 1676.

P. P.

EUer Käyser- und Königliche Majestät geruhen sich allergnädigst zu erinnern, welcher Gestalt die gesammten hochlöblichen Herren Fürsten und Stände zu zweyen unterschiedenen mahlen bey deroselben sich höchlich beklaget, daß nicht nur hiesiger Stadt, sondern des gantzen Landes Schlesien Handels-Leute im Königreiche Polen gedrücket, die Freyheit der Commercien gehindert, und insonderheit von der Stadt Cracau ihnen die Besuchung der Märckte, zu Lublin, Jaroßlau und Reusch-Lemberg, und generaliter alle Handlung über den Weichsel-Strohm, von der Stadt Thorn aber die Commercien nach der doch disseits der Weichsel gelegenen Stadt Dantzig aus einem gerühmten Niederlags-Privilegio verwehret werden wolle. Welche letztere Stadt denn insonderheit durch Anhaltung der Wagen, Extorsiones grosser Mulctarum, oder ärgerlicher Juramente gegen hiesige Landes-Einwohner

bey der Nach-Welt zu verewigen vermocht haben. Welche wir Göttlicher Schutz-Haltung, uns aber zu hoher Fürstlichen Gnade und Huld empfehlen, ersterbende etc. den 12. Novembr. Anno 1675.

XLI.
Schreiben des Raths zu Breßlau an den Käyser Leopoldum, worinn er allerunterthänigst bittet, Seine Majestät möchten allergnädigst geruhen, die von Polen dahin zu disponiren, damit die Schlesischen Handelsleute an ihrer freyen, auch diß- und jenseits der Weichsel zu führen privilegirten Handlung im Königreich Polen, nicht ferner gekräncket würden, de Anno 1676.

P. P.

EUer Käyser- und Königliche Majestät geruhen sich allergnädigst zu erinnern, welcher Gestalt die gesammten hochlöblichen Herren Fürsten und Stände zu zweyen unterschiedenen mahlen bey deroselben sich höchlich beklaget, daß nicht nur hiesiger Stadt, sondern des gantzen Landes Schlesien Handels-Leute im Königreiche Polen gedrücket, die Freyheit der Commercien gehindert, und insonderheit von der Stadt Cracau ihnen die Besuchung der Märckte, zu Lublin, Jaroßlau und Reusch-Lemberg, und generaliter alle Handlung über den Weichsel-Strohm, von der Stadt Thorn aber die Commercien nach der doch disseits der Weichsel gelegenen Stadt Dantzig aus einem gerühmten Niederlags-Privilegio verwehret werden wolle. Welche letztere Stadt denn insonderheit durch Anhaltung der Wagen, Extorsiones grosser Mulctarum, oder ärgerlicher Juramente gegen hiesige Landes-Einwohner

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0138" n="102"/>
bey der Nach-Welt zu
                     verewigen vermocht haben. Welche wir Göttlicher Schutz-Haltung, uns aber zu
                     hoher Fürstlichen Gnade und Huld empfehlen, ersterbende etc. den 12. Novembr.
                     Anno 1675.</p>
      </div>
      <div>
        <head>XLI.<lb/></head>
        <l>Schreiben des Raths zu Breßlau an den Käyser Leopoldum, worinn er
                     allerunterthänigst bittet, Seine Majestät möchten allergnädigst geruhen, die von
                     Polen dahin zu disponiren, damit die Schlesischen Handelsleute an ihrer freyen,
                     auch diß- und jenseits der Weichsel zu führen privilegirten Handlung im
                     Königreich Polen, nicht ferner gekräncket würden, de Anno 1676.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>EUer Käyser- und Königliche Majestät geruhen sich allergnädigst zu erinnern,
                     welcher Gestalt die gesammten hochlöblichen Herren Fürsten und Stände zu zweyen
                     unterschiedenen mahlen bey deroselben sich höchlich beklaget, daß nicht nur
                     hiesiger Stadt, sondern des gantzen Landes Schlesien Handels-Leute im
                     Königreiche Polen gedrücket, die Freyheit der Commercien gehindert, und
                     insonderheit von der Stadt Cracau ihnen die Besuchung der Märckte, zu Lublin,
                     Jaroßlau und Reusch-Lemberg, und generaliter alle Handlung über den
                     Weichsel-Strohm, von der Stadt Thorn aber die Commercien nach der doch disseits
                     der Weichsel gelegenen Stadt Dantzig aus einem gerühmten Niederlags-Privilegio
                     verwehret werden wolle. Welche letztere Stadt denn insonderheit durch Anhaltung
                     der Wagen, Extorsiones grosser Mulctarum, oder ärgerlicher Juramente gegen
                     hiesige Landes-Einwohner
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[102/0138] bey der Nach-Welt zu verewigen vermocht haben. Welche wir Göttlicher Schutz-Haltung, uns aber zu hoher Fürstlichen Gnade und Huld empfehlen, ersterbende etc. den 12. Novembr. Anno 1675. XLI. Schreiben des Raths zu Breßlau an den Käyser Leopoldum, worinn er allerunterthänigst bittet, Seine Majestät möchten allergnädigst geruhen, die von Polen dahin zu disponiren, damit die Schlesischen Handelsleute an ihrer freyen, auch diß- und jenseits der Weichsel zu führen privilegirten Handlung im Königreich Polen, nicht ferner gekräncket würden, de Anno 1676. P. P. EUer Käyser- und Königliche Majestät geruhen sich allergnädigst zu erinnern, welcher Gestalt die gesammten hochlöblichen Herren Fürsten und Stände zu zweyen unterschiedenen mahlen bey deroselben sich höchlich beklaget, daß nicht nur hiesiger Stadt, sondern des gantzen Landes Schlesien Handels-Leute im Königreiche Polen gedrücket, die Freyheit der Commercien gehindert, und insonderheit von der Stadt Cracau ihnen die Besuchung der Märckte, zu Lublin, Jaroßlau und Reusch-Lemberg, und generaliter alle Handlung über den Weichsel-Strohm, von der Stadt Thorn aber die Commercien nach der doch disseits der Weichsel gelegenen Stadt Dantzig aus einem gerühmten Niederlags-Privilegio verwehret werden wolle. Welche letztere Stadt denn insonderheit durch Anhaltung der Wagen, Extorsiones grosser Mulctarum, oder ärgerlicher Juramente gegen hiesige Landes-Einwohner

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/138
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/138>, abgerufen am 28.12.2024.