bey der Nach-Welt zu
verewigen vermocht haben. Welche wir Göttlicher Schutz-Haltung, uns aber zu
hoher Fürstlichen Gnade und Huld empfehlen, ersterbende etc. den 12. Novembr.
Anno 1675.
XLI.
Schreiben des Raths zu Breßlau an den Käyser Leopoldum, worinn er
allerunterthänigst bittet, Seine Majestät möchten allergnädigst geruhen, die von
Polen dahin zu disponiren, damit die Schlesischen Handelsleute an ihrer freyen,
auch diß- und jenseits der Weichsel zu führen privilegirten Handlung im
Königreich Polen, nicht ferner gekräncket würden, de Anno 1676.
P. P.
EUer Käyser- und Königliche Majestät geruhen sich allergnädigst zu erinnern,
welcher Gestalt die gesammten hochlöblichen Herren Fürsten und Stände zu zweyen
unterschiedenen mahlen bey deroselben sich höchlich beklaget, daß nicht nur
hiesiger Stadt, sondern des gantzen Landes Schlesien Handels-Leute im
Königreiche Polen gedrücket, die Freyheit der Commercien gehindert, und
insonderheit von der Stadt Cracau ihnen die Besuchung der Märckte, zu Lublin,
Jaroßlau und Reusch-Lemberg, und generaliter alle Handlung über den
Weichsel-Strohm, von der Stadt Thorn aber die Commercien nach der doch disseits
der Weichsel gelegenen Stadt Dantzig aus einem gerühmten Niederlags-Privilegio
verwehret werden wolle. Welche letztere Stadt denn insonderheit durch Anhaltung
der Wagen, Extorsiones grosser Mulctarum, oder ärgerlicher Juramente gegen
hiesige Landes-Einwohner
bey der Nach-Welt zu
verewigen vermocht haben. Welche wir Göttlicher Schutz-Haltung, uns aber zu
hoher Fürstlichen Gnade und Huld empfehlen, ersterbende etc. den 12. Novembr.
Anno 1675.
XLI.
Schreiben des Raths zu Breßlau an den Käyser Leopoldum, worinn er
allerunterthänigst bittet, Seine Majestät möchten allergnädigst geruhen, die von
Polen dahin zu disponiren, damit die Schlesischen Handelsleute an ihrer freyen,
auch diß- und jenseits der Weichsel zu führen privilegirten Handlung im
Königreich Polen, nicht ferner gekräncket würden, de Anno 1676.
P. P.
EUer Käyser- und Königliche Majestät geruhen sich allergnädigst zu erinnern,
welcher Gestalt die gesammten hochlöblichen Herren Fürsten und Stände zu zweyen
unterschiedenen mahlen bey deroselben sich höchlich beklaget, daß nicht nur
hiesiger Stadt, sondern des gantzen Landes Schlesien Handels-Leute im
Königreiche Polen gedrücket, die Freyheit der Commercien gehindert, und
insonderheit von der Stadt Cracau ihnen die Besuchung der Märckte, zu Lublin,
Jaroßlau und Reusch-Lemberg, und generaliter alle Handlung über den
Weichsel-Strohm, von der Stadt Thorn aber die Commercien nach der doch disseits
der Weichsel gelegenen Stadt Dantzig aus einem gerühmten Niederlags-Privilegio
verwehret werden wolle. Welche letztere Stadt denn insonderheit durch Anhaltung
der Wagen, Extorsiones grosser Mulctarum, oder ärgerlicher Juramente gegen
hiesige Landes-Einwohner
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bey der Nach-Welt zu
verewigen vermocht haben. Welche wir Göttlicher Schutz-Haltung, uns aber zu
hoher Fürstlichen Gnade und Huld empfehlen, ersterbende etc. den 12. Novembr.
Anno 1675.</p></div><div><head>XLI.<lb/></head><l>Schreiben des Raths zu Breßlau an den Käyser Leopoldum, worinn er
allerunterthänigst bittet, Seine Majestät möchten allergnädigst geruhen, die von
Polen dahin zu disponiren, damit die Schlesischen Handelsleute an ihrer freyen,
auch diß- und jenseits der Weichsel zu führen privilegirten Handlung im
Königreich Polen, nicht ferner gekräncket würden, de Anno 1676.</l><p>P. P.</p><p>EUer Käyser- und Königliche Majestät geruhen sich allergnädigst zu erinnern,
welcher Gestalt die gesammten hochlöblichen Herren Fürsten und Stände zu zweyen
unterschiedenen mahlen bey deroselben sich höchlich beklaget, daß nicht nur
hiesiger Stadt, sondern des gantzen Landes Schlesien Handels-Leute im
Königreiche Polen gedrücket, die Freyheit der Commercien gehindert, und
insonderheit von der Stadt Cracau ihnen die Besuchung der Märckte, zu Lublin,
Jaroßlau und Reusch-Lemberg, und generaliter alle Handlung über den
Weichsel-Strohm, von der Stadt Thorn aber die Commercien nach der doch disseits
der Weichsel gelegenen Stadt Dantzig aus einem gerühmten Niederlags-Privilegio
verwehret werden wolle. Welche letztere Stadt denn insonderheit durch Anhaltung
der Wagen, Extorsiones grosser Mulctarum, oder ärgerlicher Juramente gegen
hiesige Landes-Einwohner
</p></div></body></text></TEI>
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bey der Nach-Welt zu verewigen vermocht haben. Welche wir Göttlicher Schutz-Haltung, uns aber zu hoher Fürstlichen Gnade und Huld empfehlen, ersterbende etc. den 12. Novembr. Anno 1675.
XLI.
Schreiben des Raths zu Breßlau an den Käyser Leopoldum, worinn er allerunterthänigst bittet, Seine Majestät möchten allergnädigst geruhen, die von Polen dahin zu disponiren, damit die Schlesischen Handelsleute an ihrer freyen, auch diß- und jenseits der Weichsel zu führen privilegirten Handlung im Königreich Polen, nicht ferner gekräncket würden, de Anno 1676. P. P.
EUer Käyser- und Königliche Majestät geruhen sich allergnädigst zu erinnern, welcher Gestalt die gesammten hochlöblichen Herren Fürsten und Stände zu zweyen unterschiedenen mahlen bey deroselben sich höchlich beklaget, daß nicht nur hiesiger Stadt, sondern des gantzen Landes Schlesien Handels-Leute im Königreiche Polen gedrücket, die Freyheit der Commercien gehindert, und insonderheit von der Stadt Cracau ihnen die Besuchung der Märckte, zu Lublin, Jaroßlau und Reusch-Lemberg, und generaliter alle Handlung über den Weichsel-Strohm, von der Stadt Thorn aber die Commercien nach der doch disseits der Weichsel gelegenen Stadt Dantzig aus einem gerühmten Niederlags-Privilegio verwehret werden wolle. Welche letztere Stadt denn insonderheit durch Anhaltung der Wagen, Extorsiones grosser Mulctarum, oder ärgerlicher Juramente gegen hiesige Landes-Einwohner
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/138>, abgerufen am 28.12.2024.
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