Antwort Käysers Leopoldi auf vorherstehendes Schreiben, Churfürst Johann Philipps
zu Mäyntz, worinn er das vom Grafen von Paar, zu Beylegung des zwischen ihm und
dem Grafen von Taxis, wegen des Post-Wesens im Römischen Reich entstandenen
Streits, gemachte Project approbiret, de Anno 1666.
Leopold etc.
Hochwürdiger lieber Neve und Churfürst,
WIr haben aus Euer Liebden Schreiben, de dato Mäyntz, den 12. Januarii, dieses
ietzt lauffenden Jahres, mit mehrern vernommen, was Gestalt die zwischen beyden
Grafen von Paar und Taxis, entstandene Mißhelligkeiten, über alle angewendete
Bemühung, weiter nicht zu bringen gewesen, als die beyde uns eingeschickte
Projecta ausweisen thun, und sie uns dahero anheim stellen, sintemahlen das
Werck allein an Repartirung der Emolumentorum beruhet, ob dieser Passus nach dem
Paarischen oder Taxischen Project einzurichten seyn möchte. Weiln nun dasselbe
durch Euer Liebden eyfrige Bemühung gleichwohl so weit gebracht worden, daß es
allein beruhet, ob ein ieder seine Emolumenta divisim oder conjunctim einnehmen
solte, und wir auch unsers Orts dafür halten, daß durch den Paarischen Vorschlag
die besorgende Confusion und anderwärtige Mißhelligkeit besser, als durch die
von dem Grafen von Taxis ins Mittel gebrachte absonderliche Einnehmung der
Emolumentorum vermittelt werden kan, und darbey gleichwohl zu erwegen ist, daß
ermeldter von Paar, zu Bezeugung seines friedliebenden Gemüths, nicht allein die
Bestellung der Post
XXXVII.
Antwort Käysers Leopoldi auf vorherstehendes Schreiben, Churfürst Johann Philipps
zu Mäyntz, worinn er das vom Grafen von Paar, zu Beylegung des zwischen ihm und
dem Grafen von Taxis, wegen des Post-Wesens im Römischen Reich entstandenen
Streits, gemachte Project approbiret, de Anno 1666.
Leopold etc.
Hochwürdiger lieber Neve und Churfürst,
WIr haben aus Euer Liebden Schreiben, de dato Mäyntz, den 12. Januarii, dieses
ietzt lauffenden Jahres, mit mehrern vernommen, was Gestalt die zwischen beyden
Grafen von Paar und Taxis, entstandene Mißhelligkeiten, über alle angewendete
Bemühung, weiter nicht zu bringen gewesen, als die beyde uns eingeschickte
Projecta ausweisen thun, und sie uns dahero anheim stellen, sintemahlen das
Werck allein an Repartirung der Emolumentorum beruhet, ob dieser Passus nach dem
Paarischen oder Taxischen Project einzurichten seyn möchte. Weiln nun dasselbe
durch Euer Liebden eyfrige Bemühung gleichwohl so weit gebracht worden, daß es
allein beruhet, ob ein ieder seine Emolumenta divisim oder conjunctim einnehmen
solte, und wir auch unsers Orts dafür halten, daß durch den Paarischen Vorschlag
die besorgende Confusion und anderwärtige Mißhelligkeit besser, als durch die
von dem Grafen von Taxis ins Mittel gebrachte absonderliche Einnehmung der
Emolumentorum vermittelt werden kan, und darbey gleichwohl zu erwegen ist, daß
ermeldter von Paar, zu Bezeugung seines friedliebenden Gemüths, nicht allein die
Bestellung der Post
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0131"n="95"/></div><div><head>XXXVII.<lb/></head><l>Antwort Käysers Leopoldi auf vorherstehendes Schreiben, Churfürst Johann Philipps
zu Mäyntz, worinn er das vom Grafen von Paar, zu Beylegung des zwischen ihm und
dem Grafen von Taxis, wegen des Post-Wesens im Römischen Reich entstandenen
Streits, gemachte Project approbiret, de Anno 1666.</l><p>Leopold etc.</p><p>Hochwürdiger lieber Neve und Churfürst,</p><p>WIr haben aus Euer Liebden Schreiben, de dato Mäyntz, den 12. Januarii, dieses
ietzt lauffenden Jahres, mit mehrern vernommen, was Gestalt die zwischen beyden
Grafen von Paar und Taxis, entstandene Mißhelligkeiten, über alle angewendete
Bemühung, weiter nicht zu bringen gewesen, als die beyde uns eingeschickte
Projecta ausweisen thun, und sie uns dahero anheim stellen, sintemahlen das
Werck allein an Repartirung der Emolumentorum beruhet, ob dieser Passus nach dem
Paarischen oder Taxischen Project einzurichten seyn möchte. Weiln nun dasselbe
durch Euer Liebden eyfrige Bemühung gleichwohl so weit gebracht worden, daß es
allein beruhet, ob ein ieder seine Emolumenta divisim oder conjunctim einnehmen
solte, und wir auch unsers Orts dafür halten, daß durch den Paarischen Vorschlag
die besorgende Confusion und anderwärtige Mißhelligkeit besser, als durch die
von dem Grafen von Taxis ins Mittel gebrachte absonderliche Einnehmung der
Emolumentorum vermittelt werden kan, und darbey gleichwohl zu erwegen ist, daß
ermeldter von Paar, zu Bezeugung seines friedliebenden Gemüths, nicht allein die
Bestellung der Post
</p></div></body></text></TEI>
[95/0131]
XXXVII.
Antwort Käysers Leopoldi auf vorherstehendes Schreiben, Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz, worinn er das vom Grafen von Paar, zu Beylegung des zwischen ihm und dem Grafen von Taxis, wegen des Post-Wesens im Römischen Reich entstandenen Streits, gemachte Project approbiret, de Anno 1666. Leopold etc.
Hochwürdiger lieber Neve und Churfürst,
WIr haben aus Euer Liebden Schreiben, de dato Mäyntz, den 12. Januarii, dieses ietzt lauffenden Jahres, mit mehrern vernommen, was Gestalt die zwischen beyden Grafen von Paar und Taxis, entstandene Mißhelligkeiten, über alle angewendete Bemühung, weiter nicht zu bringen gewesen, als die beyde uns eingeschickte Projecta ausweisen thun, und sie uns dahero anheim stellen, sintemahlen das Werck allein an Repartirung der Emolumentorum beruhet, ob dieser Passus nach dem Paarischen oder Taxischen Project einzurichten seyn möchte. Weiln nun dasselbe durch Euer Liebden eyfrige Bemühung gleichwohl so weit gebracht worden, daß es allein beruhet, ob ein ieder seine Emolumenta divisim oder conjunctim einnehmen solte, und wir auch unsers Orts dafür halten, daß durch den Paarischen Vorschlag die besorgende Confusion und anderwärtige Mißhelligkeit besser, als durch die von dem Grafen von Taxis ins Mittel gebrachte absonderliche Einnehmung der Emolumentorum vermittelt werden kan, und darbey gleichwohl zu erwegen ist, daß ermeldter von Paar, zu Bezeugung seines friedliebenden Gemüths, nicht allein die Bestellung der Post
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/131>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.