und Fürstlicher Sachsen-Meinungischer geheimer
Raths-Director. VI. 748Wolff, (Zacharias) Fürstlicher Hollstein-Gottorffischer
Obrister und Commendante in der Festung Tönningen, erhält Ordre, auf begebenden
Fall dem Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armee,
eine sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in
dieselbe zu verstatten. VII. 713 erhält Befehl, die Festung Tönningen niemanden
einzuräumen, sondern selbige als ein tapfferer Commendante zu bewahren. VII. 780
wird von dem Hollstein-Gottorffischen Administratore zum General Major
declariret, und versichert, daß die Einlassung der Schwedischen Trouppen in die
Festung Tönningen nimmer in Ungüten solle gedacht werden. VII. 842Wolffenbüttel, (Hertzoge von) vid. Augustus. Rudolph
August. Anthon Ulrich. August Wilhelm.Wolffenbüttslischer Abgesandter zu Wien, vid. Schütz.Wolffgang Wilhelm, Pfaltzgraf zu Neuburg, desselben
Streitigkeiten mit Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg. I. 319VVolinsky, (David Cassius von) Chur-Brandenburgischer
Hof-Rath. IV. 754Worms, (Bischöffe von) vid. Augustus. Hugo Eberhard.
Frantz Ludwig. Streitigkeiten zwischen dem Catholischen Clero und Magistrat
daselbst. I. 1190. V. 11. sqq. 325. 361. 586. VI. 20. VII. 701 Streitiakeiten
des dasigen Dom-Capituls mit dem Jacob de Boville, der nicht aus guten Adel
entsprossen, und ihnen wider ihre Privilegia von dem Päbstlichen Hof zum
Canonico aufgedrungen werden wollen. V. 128 Magistrat daselbst, ersuchet das
Reichs Städtische Colle-
und Fürstlicher Sachsen-Meinungischer geheimer
Raths-Director. VI. 748Wolff, (Zacharias) Fürstlicher Hollstein-Gottorffischer
Obrister und Commendante in der Festung Tönningen, erhält Ordre, auf begebenden
Fall dem Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armée,
eine sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in
dieselbe zu verstatten. VII. 713 erhält Befehl, die Festung Tönningen niemanden
einzuräumen, sondern selbige als ein tapfferer Commendante zu bewahren. VII. 780
wird von dem Hollstein-Gottorffischen Administratore zum General Major
declariret, und versichert, daß die Einlassung der Schwedischen Trouppen in die
Festung Tönningen nimmer in Ungüten solle gedacht werden. VII. 842Wolffenbüttel, (Hertzoge von) vid. Augustus. Rudolph
August. Anthon Ulrich. August Wilhelm.Wolffenbüttslischer Abgesandter zu Wien, vid. Schütz.Wolffgang Wilhelm, Pfaltzgraf zu Neuburg, desselben
Streitigkeiten mit Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg. I. 319VVolinsky, (David Cassius von) Chur-Brandenburgischer
Hof-Rath. IV. 754Worms, (Bischöffe von) vid. Augustus. Hugo Eberhard.
Frantz Ludwig. Streitigkeiten zwischen dem Catholischen Clero und Magistrat
daselbst. I. 1190. V. 11. sqq. 325. 361. 586. VI. 20. VII. 701 Streitiakeiten
des dasigen Dom-Capituls mit dem Jacob de Boville, der nicht aus guten Adel
entsprossen, und ihnen wider ihre Privilegia von dem Päbstlichen Hof zum
Canonico aufgedrungen werden wollen. V. 128 Magistrat daselbst, ersuchet das
Reichs Städtische Colle-
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und Fürstlicher Sachsen-Meinungischer geheimer
Raths-Director. VI. 748</l><l><hirendition="#in">W</hi>olff, (Zacharias) Fürstlicher Hollstein-Gottorffischer
Obrister und Commendante in der Festung Tönningen, erhält Ordre, auf begebenden
Fall dem Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armée,
eine sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in
dieselbe zu verstatten. VII. 713 erhält Befehl, die Festung Tönningen niemanden
einzuräumen, sondern selbige als ein tapfferer Commendante zu bewahren. VII. 780
wird von dem Hollstein-Gottorffischen Administratore zum General Major
declariret, und versichert, daß die Einlassung der Schwedischen Trouppen in die
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Frantz Ludwig. Streitigkeiten zwischen dem Catholischen Clero und Magistrat
daselbst. I. 1190. V. 11. sqq. 325. 361. 586. VI. 20. VII. 701 Streitiakeiten
des dasigen Dom-Capituls mit dem Jacob de Boville, der nicht aus guten Adel
entsprossen, und ihnen wider ihre Privilegia von dem Päbstlichen Hof zum
Canonico aufgedrungen werden wollen. V. 128 Magistrat daselbst, ersuchet das
Reichs Städtische Colle-
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und Fürstlicher Sachsen-Meinungischer geheimer Raths-Director. VI. 748 Wolff, (Zacharias) Fürstlicher Hollstein-Gottorffischer Obrister und Commendante in der Festung Tönningen, erhält Ordre, auf begebenden Fall dem Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armée, eine sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in dieselbe zu verstatten. VII. 713 erhält Befehl, die Festung Tönningen niemanden einzuräumen, sondern selbige als ein tapfferer Commendante zu bewahren. VII. 780 wird von dem Hollstein-Gottorffischen Administratore zum General Major declariret, und versichert, daß die Einlassung der Schwedischen Trouppen in die Festung Tönningen nimmer in Ungüten solle gedacht werden. VII. 842 Wolffenbüttel, (Hertzoge von) vid. Augustus. Rudolph August. Anthon Ulrich. August Wilhelm. Wolffenbüttslischer Abgesandter zu Wien, vid. Schütz. Wolffgang Wilhelm, Pfaltzgraf zu Neuburg, desselben Streitigkeiten mit Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg. I. 319 VVolinsky, (David Cassius von) Chur-Brandenburgischer Hof-Rath. IV. 754 Worms, (Bischöffe von) vid. Augustus. Hugo Eberhard. Frantz Ludwig. Streitigkeiten zwischen dem Catholischen Clero und Magistrat daselbst. I. 1190. V. 11. sqq. 325. 361. 586. VI. 20. VII. 701 Streitiakeiten des dasigen Dom-Capituls mit dem Jacob de Boville, der nicht aus guten Adel entsprossen, und ihnen wider ihre Privilegia von dem Päbstlichen Hof zum Canonico aufgedrungen werden wollen. V. 128 Magistrat daselbst, ersuchet das Reichs Städtische Colle-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1217>, abgerufen am 03.07.2024.
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