halber,
schwebende Streit-Sache dergestalt recommendirt seyn lassen, und daran und darob
seyn wollet, damit denen von ihme, Grafen Paar, behaupteten Rebus judicatis
nichts widriges der bevorstehenden beständigen Wahl-Capitulation einverleibt
werde,) untern 18. dito unterthänigst geantwortet, und euch zugleich zu
Vollziehung solches unsers gnädigsten Befehls gehorsamst anerboten, das haben
wir gnädigst wohl vernommen. Und weilen es, eurem Vermelden nach, noch nicht
öffentlich ausgebrochen, wohin die Fürstlichen dißfalls incliniren, doch die
Nachricht habt, sie weder einem noch dem andern Theil aus ihnen zu favorisiren
gesonnen, sondern dahin collimiren sollen, daß fast einem ieden Fürsten die Post
in seinem Lande nach Belieben zu bestellen frey gelassen werden solle, und
dahero zum fürträglichsten scheinete, daß sich beyde Partheyen dieser ihrer
Differenzien schiedlich vereinbaren thäten: Als lassen wir uns solches euer
gehorsamstes Gutachten gnädigst wohl gefallen, und wollet ihr sonderlich dem
Grafen Taxis, oder seinen Bestellten, darob sprechen und bekannt machen, daß er
die Sache nicht gar zu starck urgire, und dardurch zu seinem eigenen Schaden
Ursach gebe, sondern vielmehrers den Weg amicabilis Compositionis ergreiffe, wie
wir ein gleichmäßiges auch dem von Paar gnädigst aufgetragen haben. Sonsten
könnet ihr euch vorhin anbefohlner, und auch unterthänigst anerbotener Massen,
diese ex parte sein des Grafens von Paar militirende Fundamenta nochmahlen
bestens angelegen seyn lassen, doch vor allen Dingen sehen, und eure Kräffte
dahin antragen, daß besagter beständigen
halber,
schwebende Streit-Sache dergestalt recommendirt seyn lassen, und daran und darob
seyn wollet, damit denen von ihme, Grafen Paar, behaupteten Rebus judicatis
nichts widriges der bevorstehenden beständigen Wahl-Capitulation einverleibt
werde,) untern 18. dito unterthänigst geantwortet, und euch zugleich zu
Vollziehung solches unsers gnädigsten Befehls gehorsamst anerboten, das haben
wir gnädigst wohl vernommen. Und weilen es, eurem Vermelden nach, noch nicht
öffentlich ausgebrochen, wohin die Fürstlichen dißfalls incliniren, doch die
Nachricht habt, sie weder einem noch dem andern Theil aus ihnen zu favorisiren
gesonnen, sondern dahin collimiren sollen, daß fast einem ieden Fürsten die Post
in seinem Lande nach Belieben zu bestellen frey gelassen werden solle, und
dahero zum fürträglichsten scheinete, daß sich beyde Partheyen dieser ihrer
Differenzien schiedlich vereinbaren thäten: Als lassen wir uns solches euer
gehorsamstes Gutachten gnädigst wohl gefallen, und wollet ihr sonderlich dem
Grafen Taxis, oder seinen Bestellten, darob sprechen und bekannt machen, daß er
die Sache nicht gar zu starck urgire, und dardurch zu seinem eigenen Schaden
Ursach gebe, sondern vielmehrers den Weg amicabilis Compositionis ergreiffe, wie
wir ein gleichmäßiges auch dem von Paar gnädigst aufgetragen haben. Sonsten
könnet ihr euch vorhin anbefohlner, und auch unterthänigst anerbotener Massen,
diese ex parte sein des Grafens von Paar militirende Fundamenta nochmahlen
bestens angelegen seyn lassen, doch vor allen Dingen sehen, und eure Kräffte
dahin antragen, daß besagter beständigen
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halber,
schwebende Streit-Sache dergestalt recommendirt seyn lassen, und daran und darob
seyn wollet, damit denen von ihme, Grafen Paar, behaupteten Rebus judicatis
nichts widriges der bevorstehenden beständigen Wahl-Capitulation einverleibt
werde,) untern 18. dito unterthänigst geantwortet, und euch zugleich zu
Vollziehung solches unsers gnädigsten Befehls gehorsamst anerboten, das haben
wir gnädigst wohl vernommen. Und weilen es, eurem Vermelden nach, noch nicht
öffentlich ausgebrochen, wohin die Fürstlichen dißfalls incliniren, doch die
Nachricht habt, sie weder einem noch dem andern Theil aus ihnen zu favorisiren
gesonnen, sondern dahin collimiren sollen, daß fast einem ieden Fürsten die Post
in seinem Lande nach Belieben zu bestellen frey gelassen werden solle, und
dahero zum fürträglichsten scheinete, daß sich beyde Partheyen dieser ihrer
Differenzien schiedlich vereinbaren thäten: Als lassen wir uns solches euer
gehorsamstes Gutachten gnädigst wohl gefallen, und wollet ihr sonderlich dem
Grafen Taxis, oder seinen Bestellten, darob sprechen und bekannt machen, daß er
die Sache nicht gar zu starck urgire, und dardurch zu seinem eigenen Schaden
Ursach gebe, sondern vielmehrers den Weg amicabilis Compositionis ergreiffe, wie
wir ein gleichmäßiges auch dem von Paar gnädigst aufgetragen haben. Sonsten
könnet ihr euch vorhin anbefohlner, und auch unterthänigst anerbotener Massen,
diese ex parte sein des Grafens von Paar militirende Fundamenta nochmahlen
bestens angelegen seyn lassen, doch vor allen Dingen sehen, und eure Kräffte
dahin antragen, daß besagter beständigen
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[85/0121]
halber, schwebende Streit-Sache dergestalt recommendirt seyn lassen, und daran und darob seyn wollet, damit denen von ihme, Grafen Paar, behaupteten Rebus judicatis nichts widriges der bevorstehenden beständigen Wahl-Capitulation einverleibt werde,) untern 18. dito unterthänigst geantwortet, und euch zugleich zu Vollziehung solches unsers gnädigsten Befehls gehorsamst anerboten, das haben wir gnädigst wohl vernommen. Und weilen es, eurem Vermelden nach, noch nicht öffentlich ausgebrochen, wohin die Fürstlichen dißfalls incliniren, doch die Nachricht habt, sie weder einem noch dem andern Theil aus ihnen zu favorisiren gesonnen, sondern dahin collimiren sollen, daß fast einem ieden Fürsten die Post in seinem Lande nach Belieben zu bestellen frey gelassen werden solle, und dahero zum fürträglichsten scheinete, daß sich beyde Partheyen dieser ihrer Differenzien schiedlich vereinbaren thäten: Als lassen wir uns solches euer gehorsamstes Gutachten gnädigst wohl gefallen, und wollet ihr sonderlich dem Grafen Taxis, oder seinen Bestellten, darob sprechen und bekannt machen, daß er die Sache nicht gar zu starck urgire, und dardurch zu seinem eigenen Schaden Ursach gebe, sondern vielmehrers den Weg amicabilis Compositionis ergreiffe, wie wir ein gleichmäßiges auch dem von Paar gnädigst aufgetragen haben. Sonsten könnet ihr euch vorhin anbefohlner, und auch unterthänigst anerbotener Massen, diese ex parte sein des Grafens von Paar militirende Fundamenta nochmahlen bestens angelegen seyn lassen, doch vor allen Dingen sehen, und eure Kräffte dahin antragen, daß besagter beständigen
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/121>, abgerufen am 28.11.2024.
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