pitulation zu inseriren vorhabenden
Passum, will der König in Preussen nicht approbiren. VII. 1006. 888Thalberg (von) Obrister. VI. 127Thaun (Graf von) IV. 667Theresia Kunigunda Johanna, Churfürstin in Bayern,
approbiret gegen den Kayserlichen Feld-Marschall, Grafen d' Herbeville, das ad
interim in Bayern veranlaste Armistitium, und die Evacuation derer Städte
Straubingen und Passau. V. 363 befiehlt dem General-Major von Lützelburg die
Evacuation der Festung Ingolstadt, ingleichen die Bezahlung und Dimission der in
selbiger befindlichen Besatzung zu befördern. VI. 364 versichert den
Kayserlichen General-Feld-Marschall, Grafen d' Herbeville, alles so disponirt zu
haben, daß es mit der versprochenen Evacuation der Festung Ingolstadt keinen
fernern Anstand haben würde. VI. 372 berichtet ihre junge Herrschafft, daß sie
ihre Rückreise von Venedig nach München bald antreten werde. VI. 454Thoren, verwehret denen Breßlauer Kauffleuten die
Handlung über die Weichsel nach Dantzig, worüber sich der Magistrat zu Breßlau
bey Kayser Leopoldo beschweret. III. 544Thüngen (Johann Carl, Freyherr von) Kayserlicher
General-Feld-Marschall und Commendant in der Festung Philippsburg, demselben
soll der General-Feld-Marschall-Lieutenant von Erfa, als Vice-Commendant in der
Festung Philippsburg, subordiniret werden. IV. 1148 dancket der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg vor die ihm conferirte Commendanten-Stelle zu
Philippsburg, und bittet sich mit einem zulänglichen Tractamente zu versorgen.
V. 1 bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg vor die ihm
auffgetragene Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Charge. VI. 409
pitulation zu inseriren vorhabenden
Passum, will der König in Preussen nicht approbiren. VII. 1006. 888Thalberg (von) Obrister. VI. 127Thaun (Graf von) IV. 667Theresia Kunigunda Johanna, Churfürstin in Bayern,
approbiret gegen den Kayserlichen Feld-Marschall, Grafen d’ Herbeville, das ad
interim in Bayern veranlaste Armistitium, und die Evacuation derer Städte
Straubingen und Passau. V. 363 befiehlt dem General-Major von Lützelburg die
Evacuation der Festung Ingolstadt, ingleichen die Bezahlung und Dimission der in
selbiger befindlichen Besatzung zu befördern. VI. 364 versichert den
Kayserlichen General-Feld-Marschall, Grafen d’ Herbeville, alles so disponirt zu
haben, daß es mit der versprochenen Evacuation der Festung Ingolstadt keinen
fernern Anstand haben würde. VI. 372 berichtet ihre junge Herrschafft, daß sie
ihre Rückreise von Venedig nach München bald antreten werde. VI. 454Thoren, verwehret denen Breßlauer Kauffleuten die
Handlung über die Weichsel nach Dantzig, worüber sich der Magistrat zu Breßlau
bey Kayser Leopoldo beschweret. III. 544Thüngen (Johann Carl, Freyherr von) Kayserlicher
General-Feld-Marschall und Commendant in der Festung Philippsburg, demselben
soll der General-Feld-Marschall-Lieutenant von Erfa, als Vice-Commendant in der
Festung Philippsburg, subordiniret werden. IV. 1148 dancket der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg vor die ihm conferirte Commendanten-Stelle zu
Philippsburg, und bittet sich mit einem zulänglichen Tractamente zu versorgen.
V. 1 bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg vor die ihm
auffgetragene Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Charge. VI. 409
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pitulation zu inseriren vorhabenden
Passum, will der König in Preussen nicht approbiren. VII. 1006. 888</l><l><hirendition="#in">T</hi>halberg (von) Obrister. VI. 127</l><l><hirendition="#in">T</hi>haun (Graf von) IV. 667</l><l><hirendition="#in">T</hi>heresia Kunigunda Johanna, Churfürstin in Bayern,
approbiret gegen den Kayserlichen Feld-Marschall, Grafen d’ Herbeville, das ad
interim in Bayern veranlaste Armistitium, und die Evacuation derer Städte
Straubingen und Passau. V. 363 befiehlt dem General-Major von Lützelburg die
Evacuation der Festung Ingolstadt, ingleichen die Bezahlung und Dimission der in
selbiger befindlichen Besatzung zu befördern. VI. 364 versichert den
Kayserlichen General-Feld-Marschall, Grafen d’ Herbeville, alles so disponirt zu
haben, daß es mit der versprochenen Evacuation der Festung Ingolstadt keinen
fernern Anstand haben würde. VI. 372 berichtet ihre junge Herrschafft, daß sie
ihre Rückreise von Venedig nach München bald antreten werde. VI. 454</l><l><hirendition="#in">T</hi>horen, verwehret denen Breßlauer Kauffleuten die
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General-Feld-Marschall und Commendant in der Festung Philippsburg, demselben
soll der General-Feld-Marschall-Lieutenant von Erfa, als Vice-Commendant in der
Festung Philippsburg, subordiniret werden. IV. 1148 dancket der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg vor die ihm conferirte Commendanten-Stelle zu
Philippsburg, und bittet sich mit einem zulänglichen Tractamente zu versorgen.
V. 1 bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg vor die ihm
auffgetragene Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Charge. VI. 409
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pitulation zu inseriren vorhabenden Passum, will der König in Preussen nicht approbiren. VII. 1006. 888 Thalberg (von) Obrister. VI. 127 Thaun (Graf von) IV. 667 Theresia Kunigunda Johanna, Churfürstin in Bayern, approbiret gegen den Kayserlichen Feld-Marschall, Grafen d’ Herbeville, das ad interim in Bayern veranlaste Armistitium, und die Evacuation derer Städte Straubingen und Passau. V. 363 befiehlt dem General-Major von Lützelburg die Evacuation der Festung Ingolstadt, ingleichen die Bezahlung und Dimission der in selbiger befindlichen Besatzung zu befördern. VI. 364 versichert den Kayserlichen General-Feld-Marschall, Grafen d’ Herbeville, alles so disponirt zu haben, daß es mit der versprochenen Evacuation der Festung Ingolstadt keinen fernern Anstand haben würde. VI. 372 berichtet ihre junge Herrschafft, daß sie ihre Rückreise von Venedig nach München bald antreten werde. VI. 454 Thoren, verwehret denen Breßlauer Kauffleuten die Handlung über die Weichsel nach Dantzig, worüber sich der Magistrat zu Breßlau bey Kayser Leopoldo beschweret. III. 544 Thüngen (Johann Carl, Freyherr von) Kayserlicher General-Feld-Marschall und Commendant in der Festung Philippsburg, demselben soll der General-Feld-Marschall-Lieutenant von Erfa, als Vice-Commendant in der Festung Philippsburg, subordiniret werden. IV. 1148 dancket der Reichs-Versammlung zu Regenspurg vor die ihm conferirte Commendanten-Stelle zu Philippsburg, und bittet sich mit einem zulänglichen Tractamente zu versorgen. V. 1 bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg vor die ihm auffgetragene Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Charge. VI. 409
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1198>, abgerufen am 01.07.2024.
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