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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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mit Hertzog George Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88. 99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168 Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II. 273 Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg. Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280 erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288
S.
Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld. Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken. Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175
mit Hertzog George Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88. 99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168 Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II. 273 Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg. Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280 erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288
S.
Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld. Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken. Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175
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                     Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88.
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[1180] mit Hertzog George Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88. 99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168 Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II. 273 Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg. Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280 erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288 S. Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld. Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken. Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1180>, abgerufen am 28.12.2024.