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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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spondirende Fürsten, daß sie ihre Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen, warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V. 694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833 ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357 demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach, daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn Bruders. V. 915
spondirende Fürsten, daß sie ihre Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen, warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V. 694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833 ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357 demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach, daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn Bruders. V. 915
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spondirende Fürsten, daß sie ihre
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                     vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen,
                     warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten
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                     dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf
                     Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V.
                     694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen
                     tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden
                     Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst
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                     stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833
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[1179] spondirende Fürsten, daß sie ihre Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen, warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V. 694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833 ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357 demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach, daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn Bruders. V. 915

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1179>, abgerufen am 25.11.2024.