Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
des Königlichen Dänischen Gesandtens an den Chur-Brandenburgischen Hof, Detleffs von Ahlefeld, an König Friedrich den III. in Dänemarck, wie weit er es mit seiner Negotiation daselbst gebracht habe. VIII 73 des Chur Mäyntzischen Gesandtens im Frantzösischen Lager bey Charlorey, Herrn Doct. Jodoci, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, seine Verrichtung in gedachtem Lager zu Brüssel und zu Bonn betreffend. II. 670 Religion verändert Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin in Franckreich. II. 488 Religions-Beschwerden wider des verstorbenen Reichs-Hof-Raths, Graf Rudolphs von Sintzendorff, hinterlassene Wittib und Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf Ersuchen des Corporis Evangelicorum, bey dem Reichs-Convent zu Regenspurg, abstellen lassen. III. 872 stellen die gesammte Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihrem Bischoffe beweglich vor, und bitten denselbigen abzuhelffen. VIII. 298. 331. 342. 353 im Stifft Hildesheim soll der Bischoff daselbst abstellen. oder von dem Nieder-Sächsischen Cräyß-ausschreib-Amt ein Reichs-Constitutions-mäßiges Verfahren dawider erwarten. VIII. 505 der Evangelischen Gemeinde zu Blanich. VIII. 697. 801 der Gemeinde zu Werheim. VII. 510 der Evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim. VII. 552 Nassau-Siegenische. VII. 546. 550. 675 deren Abhelffung, und besonders die Abolitionem Clausulae Artic. IV. Pac. Rysvvic. soll das Corpus Evangclicorum auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, bey instehender Friedens-Handlung mit der Cron Franckreich urgiren VIII. 32 Religions-Freyheit, wie um selbige gebeten, und sie sonst urgiret worden, vid. Intercessions- und Bitt-Schreiben derer Evangelischen Chur-Fürsten und Stände, item des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. Religions-Puncte, über etliche will Landgraf Ernst zu Hessen-Rheinselß conferiren lassen, und bittet sich zu solcher Conferenz von Hertzog Augusto zu Brauschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel D. Calixtum aus. I. 320
des Königlichen Dänischen Gesandtens an den Chur-Brandenburgischen Hof, Detleffs von Ahlefeld, an König Friedrich den III. in Dänemarck, wie weit er es mit seiner Negotiation daselbst gebracht habe. VIII 73 des Chur Mäyntzischen Gesandtens im Frantzösischen Lager bey Charlorey, Herrn Doct. Jodoci, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, seine Verrichtung in gedachtem Lager zu Brüssel und zu Bonn betreffend. II. 670 Religion verändert Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin in Franckreich. II. 488 Religions-Beschwerden wider des verstorbenen Reichs-Hof-Raths, Graf Rudolphs von Sintzendorff, hinterlassene Wittib und Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf Ersuchen des Corporis Evangelicorum, bey dem Reichs-Convent zu Regenspurg, abstellen lassen. III. 872 stellen die gesammte Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihrem Bischoffe beweglich vor, und bitten denselbigen abzuhelffen. VIII. 298. 331. 342. 353 im Stifft Hildesheim soll der Bischoff daselbst abstellen. oder von dem Nieder-Sächsischen Cräyß-ausschreib-Amt ein Reichs-Constitutions-mäßiges Verfahren dawider erwarten. VIII. 505 der Evangelischen Gemeinde zu Blanich. VIII. 697. 801 der Gemeinde zu Werheim. VII. 510 der Evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim. VII. 552 Nassau-Siegenische. VII. 546. 550. 675 deren Abhelffung, und besonders die Abolitionem Clausulae Artic. IV. Pac. Rysvvic. soll das Corpus Evangclicorum auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, bey instehender Friedens-Handlung mit der Cron Franckreich urgiren VIII. 32 Religions-Freyheit, wie um selbige gebeten, und sie sonst urgiret worden, vid. Intercessions- und Bitt-Schreiben derer Evangelischen Chur-Fürsten und Stände, item des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. Religions-Puncte, über etliche will Landgraf Ernst zu Hessen-Rheinselß conferiren lassen, und bittet sich zu solcher Conferenz von Hertzog Augusto zu Brauschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel D. Calixtum aus. I. 320
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1172"/>
des Königlichen Dänischen Gesandtens an
                     den Chur-Brandenburgischen Hof, Detleffs von Ahlefeld, an König Friedrich den
                     III. in Dänemarck, wie weit er es mit seiner Negotiation daselbst gebracht habe.
                     VIII 73 des Chur Mäyntzischen Gesandtens im Frantzösischen Lager bey Charlorey,
                     Herrn Doct. Jodoci, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, seine Verrichtung
                     in gedachtem Lager zu Brüssel und zu Bonn betreffend. II. 670</l>
        <l><hi rendition="#in">R</hi>eligion verändert Hertzog Christian Ludwig zu
                     Mecklenburg-Schwerin in Franckreich. II. 488</l>
        <l><hi rendition="#in">R</hi>eligions-Beschwerden wider des verstorbenen
                     Reichs-Hof-Raths, Graf Rudolphs von Sintzendorff, hinterlassene Wittib und
                     Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf Ersuchen des Corporis Evangelicorum, bey dem
                     Reichs-Convent zu Regenspurg, abstellen lassen. III. 872 stellen die gesammte
                     Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihrem Bischoffe beweglich vor, und
                     bitten denselbigen abzuhelffen. VIII. 298. 331. 342. 353 im Stifft Hildesheim
                     soll der Bischoff daselbst abstellen. oder von dem Nieder-Sächsischen
                     Cräyß-ausschreib-Amt ein Reichs-Constitutions-mäßiges Verfahren dawider
                     erwarten. VIII. 505 der Evangelischen Gemeinde zu Blanich. VIII. 697. 801 der
                     Gemeinde zu Werheim. VII. 510 der Evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim.
                     VII. 552 Nassau-Siegenische. VII. 546. 550. 675 deren Abhelffung, und besonders
                     die Abolitionem Clausulae Artic. IV. Pac. Rysvvic. soll das Corpus Evangclicorum
                     auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, bey instehender Friedens-Handlung mit der Cron
                     Franckreich urgiren VIII. 32</l>
        <l><hi rendition="#in">R</hi>eligions-Freyheit, wie um selbige gebeten, und sie sonst
                     urgiret worden, vid. Intercessions- und Bitt-Schreiben derer Evangelischen
                     Chur-Fürsten und Stände, item des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
                     Regenspurg.</l>
        <l><hi rendition="#in">R</hi>eligions-Puncte, über etliche will Landgraf Ernst zu
                     Hessen-Rheinselß conferiren lassen, und bittet sich zu solcher Conferenz von
                     Hertzog Augusto zu Brauschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel D. Calixtum aus. I.
                     320</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1172] des Königlichen Dänischen Gesandtens an den Chur-Brandenburgischen Hof, Detleffs von Ahlefeld, an König Friedrich den III. in Dänemarck, wie weit er es mit seiner Negotiation daselbst gebracht habe. VIII 73 des Chur Mäyntzischen Gesandtens im Frantzösischen Lager bey Charlorey, Herrn Doct. Jodoci, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, seine Verrichtung in gedachtem Lager zu Brüssel und zu Bonn betreffend. II. 670 Religion verändert Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin in Franckreich. II. 488 Religions-Beschwerden wider des verstorbenen Reichs-Hof-Raths, Graf Rudolphs von Sintzendorff, hinterlassene Wittib und Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf Ersuchen des Corporis Evangelicorum, bey dem Reichs-Convent zu Regenspurg, abstellen lassen. III. 872 stellen die gesammte Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihrem Bischoffe beweglich vor, und bitten denselbigen abzuhelffen. VIII. 298. 331. 342. 353 im Stifft Hildesheim soll der Bischoff daselbst abstellen. oder von dem Nieder-Sächsischen Cräyß-ausschreib-Amt ein Reichs-Constitutions-mäßiges Verfahren dawider erwarten. VIII. 505 der Evangelischen Gemeinde zu Blanich. VIII. 697. 801 der Gemeinde zu Werheim. VII. 510 der Evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim. VII. 552 Nassau-Siegenische. VII. 546. 550. 675 deren Abhelffung, und besonders die Abolitionem Clausulae Artic. IV. Pac. Rysvvic. soll das Corpus Evangclicorum auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, bey instehender Friedens-Handlung mit der Cron Franckreich urgiren VIII. 32 Religions-Freyheit, wie um selbige gebeten, und sie sonst urgiret worden, vid. Intercessions- und Bitt-Schreiben derer Evangelischen Chur-Fürsten und Stände, item des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. Religions-Puncte, über etliche will Landgraf Ernst zu Hessen-Rheinselß conferiren lassen, und bittet sich zu solcher Conferenz von Hertzog Augusto zu Brauschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel D. Calixtum aus. I. 320

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1172
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1172>, abgerufen am 25.11.2024.