Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
die harten Einqvartierungen und vielen Pressuren in seinem Stiffte. VII. 989 derselben notificiret Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg, als commandirender General, den heimlichen Abmarsch des Mecklenburgischen Regiments von der Reichs-Armee, wie auch die Zurückziehung einiger andern Reichs-Contingentien. VII. 816. 822 bey derselben excusiret sich Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er sein am Ober-Rhein stehendes Reichs-Contingent avociret. VII. 818 derselben remonstriren die Deputirten der vier vorderen associirten Reichs-Cräysse, daß man ihrer Seits allein den Krieg wider Franckreich nicht fortsetzen könne, und überlassen ihr die Entschliessung darüber. VII. 829 wird von dem Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convent zu Cölln am Rhein ersucht, bey künfftiger Friedens-Handlung die Abführung der Holländischen Guarnisonen aus Lüttich und Huy zu befördern. VII. 993 wird, wegen der Contagion zu Regenspurg, ad interim nach Augspurg verlegt. VII. 850 Reichs-Versammlung zu Augspurg, gegen dieselbe erkläret sich der Magistrat allhier, wegen der streitigen Accis- und Umgelds-Freyheit. VII. 931 derselben giebt der Magistrat zu Regenspurg Nachricht, daß die Contagion bey ihnen völlig nachgelassen, und bittet, die Eröffnung der über ein halbes Jahr gedauerten Stadt- und Land-Sperr zu befördern. VIII. 18 ihr remonstriret der Königliche Dänische Gesandte, warum sein Herr Principal die Festung Tönningen in seine Gewalt zu bringen genöthiget worden. VIII. 22 wird, wieder nach Regenspurg zu kommen, von dem Magistrat daselbst invitiret. VIII. 25. 27. 34 derselben berichtet der Magistrat zu Regenspurg, daß die Sperrung mit ihm völlig aufgehoben. VIII. 34 selbiger recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm sein Ansuchen, wegen Moderation des Schwäbischen Cräysses Matricular-Anschlags. VIII. 50 derselben stellet der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt am Mäyn den deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses deutlich vor, und hält um Leistung
die harten Einqvartierungen und vielen Pressuren in seinem Stiffte. VII. 989 derselben notificiret Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg, als commandirender General, den heimlichen Abmarsch des Mecklenburgischen Regiments von der Reichs-Armée, wie auch die Zurückziehung einiger andern Reichs-Contingentien. VII. 816. 822 bey derselben excusiret sich Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er sein am Ober-Rhein stehendes Reichs-Contingent avociret. VII. 818 derselben remonstriren die Deputirten der vier vorderen associirten Reichs-Cräysse, daß man ihrer Seits allein den Krieg wider Franckreich nicht fortsetzen könne, und überlassen ihr die Entschliessung darüber. VII. 829 wird von dem Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convent zu Cölln am Rhein ersucht, bey künfftiger Friedens-Handlung die Abführung der Holländischen Guarnisonen aus Lüttich und Huy zu befördern. VII. 993 wird, wegen der Contagion zu Regenspurg, ad interim nach Augspurg verlegt. VII. 850 Reichs-Versammlung zu Augspurg, gegen dieselbe erkläret sich der Magistrat allhier, wegen der streitigen Accis- und Umgelds-Freyheit. VII. 931 derselben giebt der Magistrat zu Regenspurg Nachricht, daß die Contagion bey ihnen völlig nachgelassen, und bittet, die Eröffnung der über ein halbes Jahr gedauerten Stadt- und Land-Sperr zu befördern. VIII. 18 ihr remonstriret der Königliche Dänische Gesandte, warum sein Herr Principal die Festung Tönningen in seine Gewalt zu bringen genöthiget worden. VIII. 22 wird, wieder nach Regenspurg zu kommen, von dem Magistrat daselbst invitiret. VIII. 25. 27. 34 derselben berichtet der Magistrat zu Regenspurg, daß die Sperrung mit ihm völlig aufgehoben. VIII. 34 selbiger recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm sein Ansuchen, wegen Moderation des Schwäbischen Cräysses Matricular-Anschlags. VIII. 50 derselben stellet der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt am Mäyn den deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses deutlich vor, und hält um Leistung
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1168"/>
die harten Einqvartierungen
                     und vielen Pressuren in seinem Stiffte. VII. 989 derselben notificiret Hertzog
                     Eberhard Ludwig zu Würtemberg, als commandirender General, den heimlichen
                     Abmarsch des Mecklenburgischen Regiments von der Reichs-Armée, wie auch die
                     Zurückziehung einiger andern Reichs-Contingentien. VII. 816. 822 bey derselben
                     excusiret sich Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er sein am
                     Ober-Rhein stehendes Reichs-Contingent avociret. VII. 818 derselben remonstriren
                     die Deputirten der vier vorderen associirten Reichs-Cräysse, daß man ihrer Seits
                     allein den Krieg wider Franckreich nicht fortsetzen könne, und überlassen ihr
                     die Entschliessung darüber. VII. 829 wird von dem
                     Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convent zu Cölln am Rhein ersucht, bey
                     künfftiger Friedens-Handlung die Abführung der Holländischen Guarnisonen aus
                     Lüttich und Huy zu befördern. VII. 993 wird, wegen der Contagion zu Regenspurg,
                     ad interim nach Augspurg verlegt. VII. 850</l>
        <l><hi rendition="#in">R</hi>eichs-Versammlung zu Augspurg, gegen dieselbe erkläret
                     sich der Magistrat allhier, wegen der streitigen Accis- und Umgelds-Freyheit.
                     VII. 931 derselben giebt der Magistrat zu Regenspurg Nachricht, daß die
                     Contagion bey ihnen völlig nachgelassen, und bittet, die Eröffnung der über ein
                     halbes Jahr gedauerten Stadt- und Land-Sperr zu befördern. VIII. 18 ihr
                     remonstriret der Königliche Dänische Gesandte, warum sein Herr Principal die
                     Festung Tönningen in seine Gewalt zu bringen genöthiget worden. VIII. 22 wird,
                     wieder nach Regenspurg zu kommen, von dem Magistrat daselbst invitiret. VIII.
                     25. 27. 34 derselben berichtet der Magistrat zu Regenspurg, daß die Sperrung mit
                     ihm völlig aufgehoben. VIII. 34 selbiger recommandiret der Schwäbische
                     Cräyß-Convent zu Ulm sein Ansuchen, wegen Moderation des Schwäbischen Cräysses
                     Matricular-Anschlags. VIII. 50 derselben stellet der Ober-Rheinische
                     Cräyß-Convent zu Franckfurt am Mäyn den deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen
                     Cräysses deutlich vor, und hält um Leistung
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1168] die harten Einqvartierungen und vielen Pressuren in seinem Stiffte. VII. 989 derselben notificiret Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg, als commandirender General, den heimlichen Abmarsch des Mecklenburgischen Regiments von der Reichs-Armée, wie auch die Zurückziehung einiger andern Reichs-Contingentien. VII. 816. 822 bey derselben excusiret sich Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er sein am Ober-Rhein stehendes Reichs-Contingent avociret. VII. 818 derselben remonstriren die Deputirten der vier vorderen associirten Reichs-Cräysse, daß man ihrer Seits allein den Krieg wider Franckreich nicht fortsetzen könne, und überlassen ihr die Entschliessung darüber. VII. 829 wird von dem Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convent zu Cölln am Rhein ersucht, bey künfftiger Friedens-Handlung die Abführung der Holländischen Guarnisonen aus Lüttich und Huy zu befördern. VII. 993 wird, wegen der Contagion zu Regenspurg, ad interim nach Augspurg verlegt. VII. 850 Reichs-Versammlung zu Augspurg, gegen dieselbe erkläret sich der Magistrat allhier, wegen der streitigen Accis- und Umgelds-Freyheit. VII. 931 derselben giebt der Magistrat zu Regenspurg Nachricht, daß die Contagion bey ihnen völlig nachgelassen, und bittet, die Eröffnung der über ein halbes Jahr gedauerten Stadt- und Land-Sperr zu befördern. VIII. 18 ihr remonstriret der Königliche Dänische Gesandte, warum sein Herr Principal die Festung Tönningen in seine Gewalt zu bringen genöthiget worden. VIII. 22 wird, wieder nach Regenspurg zu kommen, von dem Magistrat daselbst invitiret. VIII. 25. 27. 34 derselben berichtet der Magistrat zu Regenspurg, daß die Sperrung mit ihm völlig aufgehoben. VIII. 34 selbiger recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm sein Ansuchen, wegen Moderation des Schwäbischen Cräysses Matricular-Anschlags. VIII. 50 derselben stellet der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt am Mäyn den deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses deutlich vor, und hält um Leistung

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1168
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1168>, abgerufen am 25.11.2024.