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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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durch eine gründliche Speciem Facti die Bewandtniß der Toggenburgischen Sache, und bitten, billiche Reflexion darauf zu haben. VII. 574 selbiger remonstriren die beyden Cantons Zürch und Bern, daß der Abt zu St. Gallen kein Reichs-sondern ein Eyd-Genosse sey. VII. 576. 619 wird von dem Bischoffe zu Costantz ersucht, die Schweitzer-Cantons dahin zu vermögen, daß sie des Hoch-Stiffts Costantz Jurisdictionalia in Zukunfft ungekränckt lassen sollen. VII. 590 selbige bittet der Abt zu St. Gallen, die Toggenburgische Sache dergestalt in Consideration zu nehmen, wie es die Justiz der Sache und des heiligen Römischen Reichs Jura, Hoheit und Gerechtigkeit erfoderten. VII. 595. 651 bey derselben urgiret Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtenberg, als commandirender General am Ober-Rhein, die baldige Erlegung der zur Reichs-Operations-Cassa bewilligten Gelder. VII. 617. 633. 790 Evangelischen Theils, intercediret bey Chur Trier vor die Evangelischen Unterthanen des Amts Wörheim, wegen ihres alleinigen Exercitii Religionis Evangelicae. VII. 641 derselben notificiret Käyser Carolus VI. daß er Fürst Maximilian Carln von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario und Repraesentanten daselbst ernennet, und bittet, denselben davor zu erkennen und zu ehren. VII. 646 selbige ersuchen die Cantons, Zürch und Bern, ihren Abgeordneten in der Toggenburgischen Sache wider den Abt von St. Gallen, völligen Glauben beyzumessen. VII. 653 bey derselben bedancket sich der Magistrat zu Speyer vor die beschehene Moderation seines Matricular-Anschlages. VII. 655 derselben thut der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt am Mayn Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen Fouragirungs-Wesens. VII. 982 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm um Moderation seines Cräyß-Contingents, und gehörige
durch eine gründliche Speciem Facti die Bewandtniß der Toggenburgischen Sache, und bitten, billiche Reflexion darauf zu haben. VII. 574 selbiger remonstriren die beyden Cantons Zürch und Bern, daß der Abt zu St. Gallen kein Reichs-sondern ein Eyd-Genosse sey. VII. 576. 619 wird von dem Bischoffe zu Costantz ersucht, die Schweitzer-Cantons dahin zu vermögen, daß sie des Hoch-Stiffts Costantz Jurisdictionalia in Zukunfft ungekränckt lassen sollen. VII. 590 selbige bittet der Abt zu St. Gallen, die Toggenburgische Sache dergestalt in Consideration zu nehmen, wie es die Justiz der Sache und des heiligen Römischen Reichs Jura, Hoheit und Gerechtigkeit erfoderten. VII. 595. 651 bey derselben urgiret Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtenberg, als commandirender General am Ober-Rhein, die baldige Erlegung der zur Reichs-Operations-Cassa bewilligten Gelder. VII. 617. 633. 790 Evangelischen Theils, intercediret bey Chur Trier vor die Evangelischen Unterthanen des Amts Wörheim, wegen ihres alleinigen Exercitii Religionis Evangelicae. VII. 641 derselben notificiret Käyser Carolus VI. daß er Fürst Maximilian Carln von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario und Repraesentanten daselbst ernennet, und bittet, denselben davor zu erkennen und zu ehren. VII. 646 selbige ersuchen die Cantons, Zürch und Bern, ihren Abgeordneten in der Toggenburgischen Sache wider den Abt von St. Gallen, völligen Glauben beyzumessen. VII. 653 bey derselben bedancket sich der Magistrat zu Speyer vor die beschehene Moderation seines Matricular-Anschlages. VII. 655 derselben thut der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt am Mayn Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen Fouragirungs-Wesens. VII. 982 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm um Moderation seines Cräyß-Contingents, und gehörige
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                     remonstriren die beyden Cantons Zürch und Bern, daß der Abt zu St. Gallen kein
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                     Costantz ersucht, die Schweitzer-Cantons dahin zu vermögen, daß sie des
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                     VII. 590 selbige bittet der Abt zu St. Gallen, die Toggenburgische Sache
                     dergestalt in Consideration zu nehmen, wie es die Justiz der Sache und des
                     heiligen Römischen Reichs Jura, Hoheit und Gerechtigkeit erfoderten. VII. 595.
                     651 bey derselben urgiret Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtenberg, als
                     commandirender General am Ober-Rhein, die baldige Erlegung der zur
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                     Wörheim, wegen ihres alleinigen Exercitii Religionis Evangelicae. VII. 641
                     derselben notificiret Käyser Carolus VI. daß er Fürst Maximilian Carln von
                     Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario und Repraesentanten daselbst
                     ernennet, und bittet, denselben davor zu erkennen und zu ehren. VII. 646 selbige
                     ersuchen die Cantons, Zürch und Bern, ihren Abgeordneten in der Toggenburgischen
                     Sache wider den Abt von St. Gallen, völligen Glauben beyzumessen. VII. 653 bey
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[1166] durch eine gründliche Speciem Facti die Bewandtniß der Toggenburgischen Sache, und bitten, billiche Reflexion darauf zu haben. VII. 574 selbiger remonstriren die beyden Cantons Zürch und Bern, daß der Abt zu St. Gallen kein Reichs-sondern ein Eyd-Genosse sey. VII. 576. 619 wird von dem Bischoffe zu Costantz ersucht, die Schweitzer-Cantons dahin zu vermögen, daß sie des Hoch-Stiffts Costantz Jurisdictionalia in Zukunfft ungekränckt lassen sollen. VII. 590 selbige bittet der Abt zu St. Gallen, die Toggenburgische Sache dergestalt in Consideration zu nehmen, wie es die Justiz der Sache und des heiligen Römischen Reichs Jura, Hoheit und Gerechtigkeit erfoderten. VII. 595. 651 bey derselben urgiret Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtenberg, als commandirender General am Ober-Rhein, die baldige Erlegung der zur Reichs-Operations-Cassa bewilligten Gelder. VII. 617. 633. 790 Evangelischen Theils, intercediret bey Chur Trier vor die Evangelischen Unterthanen des Amts Wörheim, wegen ihres alleinigen Exercitii Religionis Evangelicae. VII. 641 derselben notificiret Käyser Carolus VI. daß er Fürst Maximilian Carln von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario und Repraesentanten daselbst ernennet, und bittet, denselben davor zu erkennen und zu ehren. VII. 646 selbige ersuchen die Cantons, Zürch und Bern, ihren Abgeordneten in der Toggenburgischen Sache wider den Abt von St. Gallen, völligen Glauben beyzumessen. VII. 653 bey derselben bedancket sich der Magistrat zu Speyer vor die beschehene Moderation seines Matricular-Anschlages. VII. 655 derselben thut der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt am Mayn Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen Fouragirungs-Wesens. VII. 982 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm um Moderation seines Cräyß-Contingents, und gehörige

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1166>, abgerufen am 25.11.2024.