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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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zu Braunschweig und Lüneburg, vor das ihm aufgetragene Commando über die Reichs-Armee. VI. 718 bey derselben hält des Vice-Commendanten in Philippsburg, Johann Andr. von Schnebelin, hinterlassene Wittib an um Erlassung des, besage der Fortifications-Rechnung, schuldig gebliebenen Rests. VI. 730. seqq. derselben klaget die verwittibte Marggräfin, Francisca Sibylla Augusta zu Baden-Baden, den miserablen Zustand ihrer Lande, welchen selbige durch den bisherigen Krieg erlitten, und bittet, bey künfftigem Frieden, solche in Consideration zu ziehen. VI. 737 dieselbe ermahnen die General-Staaten zur Beförderung des Krieges am Ober-Rhein, wider Franckreich, und der darzu benöthigten Anstalten. VI. 741. 825 derselben berichtet der Churfürst George Ludwig zu Braunschweig etc. daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Landen zu retourniren, er das Commando der Reichs-Armee dem Freyherrn von Thüngen aufgetragen. VI. 751 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß, ihre hohe Herren Principalen dahin zu disponiren, daß selbige gedachten Cräyß wider die feindliche Gefahr succurriren möchten. VI. 777 dieselbe ersuchet die verwittibte Fürstin zu Oranien und Nassau, Vormünderin und Regentin, daß ihrem Herrn Sohne, wegen seiner wohlbefugten Praetension an die Grafschafft Mörs und Oranische Erbschafft, nichts zum Praejudiz möge verhänget werden. VI. 794. 803. bey derselben intercediret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg vor das Hoch-Stifft Eichstädt daß demselbigen wegen erlittenen Kriegs-Pressuren Satisfaction geschehen möchte. III. 809 dieselbe bittet der Magistrat zu Nürnberg, daß sie vor
zu Braunschweig und Lüneburg, vor das ihm aufgetragene Commando über die Reichs-Armee. VI. 718 bey derselben hält des Vice-Commendanten in Philippsburg, Johann Andr. von Schnebelin, hinterlassene Wittib an um Erlassung des, besage der Fortifications-Rechnung, schuldig gebliebenen Rests. VI. 730. seqq. derselben klaget die verwittibte Marggräfin, Francisca Sibylla Augusta zu Baden-Baden, den miserablen Zustand ihrer Lande, welchen selbige durch den bisherigen Krieg erlitten, und bittet, bey künfftigem Frieden, solche in Consideration zu ziehen. VI. 737 dieselbe ermahnen die General-Staaten zur Beförderung des Krieges am Ober-Rhein, wider Franckreich, und der darzu benöthigten Anstalten. VI. 741. 825 derselben berichtet der Churfürst George Ludwig zu Braunschweig etc. daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Landen zu retourniren, er das Commando der Reichs-Armée dem Freyherrn von Thüngen aufgetragen. VI. 751 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß, ihre hohe Herren Principalen dahin zu disponiren, daß selbige gedachten Cräyß wider die feindliche Gefahr succurriren möchten. VI. 777 dieselbe ersuchet die verwittibte Fürstin zu Oranien und Nassau, Vormünderin und Regentin, daß ihrem Herrn Sohne, wegen seiner wohlbefugten Praetension an die Grafschafft Mörs und Oranische Erbschafft, nichts zum Praejudiz möge verhänget werden. VI. 794. 803. bey derselben intercediret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg vor das Hoch-Stifft Eichstädt daß demselbigen wegen erlittenen Kriegs-Pressuren Satisfaction geschehen möchte. III. 809 dieselbe bittet der Magistrat zu Nürnberg, daß sie vor
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                     derselben klaget die verwittibte Marggräfin, Francisca Sibylla Augusta zu
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                     Ludwig zu Braunschweig etc. daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Landen
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                     Principalen dahin zu disponiren, daß selbige gedachten Cräyß wider die
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[1161] zu Braunschweig und Lüneburg, vor das ihm aufgetragene Commando über die Reichs-Armee. VI. 718 bey derselben hält des Vice-Commendanten in Philippsburg, Johann Andr. von Schnebelin, hinterlassene Wittib an um Erlassung des, besage der Fortifications-Rechnung, schuldig gebliebenen Rests. VI. 730. seqq. derselben klaget die verwittibte Marggräfin, Francisca Sibylla Augusta zu Baden-Baden, den miserablen Zustand ihrer Lande, welchen selbige durch den bisherigen Krieg erlitten, und bittet, bey künfftigem Frieden, solche in Consideration zu ziehen. VI. 737 dieselbe ermahnen die General-Staaten zur Beförderung des Krieges am Ober-Rhein, wider Franckreich, und der darzu benöthigten Anstalten. VI. 741. 825 derselben berichtet der Churfürst George Ludwig zu Braunschweig etc. daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Landen zu retourniren, er das Commando der Reichs-Armée dem Freyherrn von Thüngen aufgetragen. VI. 751 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß, ihre hohe Herren Principalen dahin zu disponiren, daß selbige gedachten Cräyß wider die feindliche Gefahr succurriren möchten. VI. 777 dieselbe ersuchet die verwittibte Fürstin zu Oranien und Nassau, Vormünderin und Regentin, daß ihrem Herrn Sohne, wegen seiner wohlbefugten Praetension an die Grafschafft Mörs und Oranische Erbschafft, nichts zum Praejudiz möge verhänget werden. VI. 794. 803. bey derselben intercediret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg vor das Hoch-Stifft Eichstädt daß demselbigen wegen erlittenen Kriegs-Pressuren Satisfaction geschehen möchte. III. 809 dieselbe bittet der Magistrat zu Nürnberg, daß sie vor

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1161>, abgerufen am 25.11.2024.