Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
tis publicae und die Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1130. 1195. V. 21 wird von dem Magistrat zu Speyer um eine Beysteuer ersuchet, zu Erbauung ihrer publiquen Gebäude. IV. 1137 gegen dieselbe erklären sich die zu Franckfurt am Mäyn versammlete Gesandten der Evangelischen Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräyßes, daß sie alle Cräyß-Acten so lange vor ungültig hielten, als etwas von dem Catholischen Directorio, mit Ausschliessung des Evangelischen Condirectorii, vorgenommen IVwürde. IV. 1144 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß von Reichs wegen ein gewisser Schluß, wegen Besetzung Philippsburg und anderer Festungen, möchte gemachet werden. IV. 1149 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Wetzlar, die vorhabende Translation des Cammer-Gerichts von Wetzlar zu hintertreiben. IV. 1150 bey denselben bittet der Magistrat zu Worms um Beysteuer, zu Erbauung der gemeinen Stadt-Gebäude. IV 1199 dieselbe ersuchet der Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, daß sie in dem, wegen Cession des Fort de Kehl, an Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, und seine Descendenten abgefasten Reichs-Gutachten, das Erb-Recht auch auf die Baden-Durlachische Linie extendiren möchte. IV. 1212 bey derselben bedancket sich Johann Carl von Thüngen vor die ihm aufgetragene Commendanten-Stelle zu Philippsburg, und bittet, vor seine Unterhaltung zu sorgen. V. 1 dieselbe bittet der Qvedlinburgische Gesandte, Reich-
tis publicae und die Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1130. 1195. V. 21 wird von dem Magistrat zu Speyer um eine Beysteuer ersuchet, zu Erbauung ihrer publiquen Gebäude. IV. 1137 gegen dieselbe erklären sich die zu Franckfurt am Mäyn versammlete Gesandten der Evangelischen Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräyßes, daß sie alle Cräyß-Acten so lange vor ungültig hielten, als etwas von dem Catholischen Directorio, mit Ausschliessung des Evangelischen Condirectorii, vorgenommen IVwürde. IV. 1144 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß von Reichs wegen ein gewisser Schluß, wegen Besetzung Philippsburg und anderer Festungen, möchte gemachet werden. IV. 1149 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Wetzlar, die vorhabende Translation des Cammer-Gerichts von Wetzlar zu hintertreiben. IV. 1150 bey denselben bittet der Magistrat zu Worms um Beysteuer, zu Erbauung der gemeinen Stadt-Gebäude. IV 1199 dieselbe ersuchet der Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, daß sie in dem, wegen Cession des Fort de Kehl, an Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, und seine Descendenten abgefasten Reichs-Gutachten, das Erb-Recht auch auf die Baden-Durlachische Linie extendiren möchte. IV. 1212 bey derselben bedancket sich Johann Carl von Thüngen vor die ihm aufgetragene Commendanten-Stelle zu Philippsburg, und bittet, vor seine Unterhaltung zu sorgen. V. 1 dieselbe bittet der Qvedlinburgische Gesandte, Reich-
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1155"/>
tis publicae und die
                     Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1130. 1195. V. 21 wird von
                     dem Magistrat zu Speyer um eine Beysteuer ersuchet, zu Erbauung ihrer publiquen
                     Gebäude. IV. 1137 gegen dieselbe erklären sich die zu Franckfurt am Mäyn
                     versammlete Gesandten der Evangelischen Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen
                     Cräyßes, daß sie alle Cräyß-Acten so lange vor ungültig hielten, als etwas von
                     dem Catholischen Directorio, mit Ausschliessung des Evangelischen Condirectorii,
                     vorgenommen IVwürde. IV. 1144 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu
                     Nürnberg, daß von Reichs wegen ein gewisser Schluß, wegen Besetzung Philippsburg
                     und anderer Festungen, möchte gemachet werden. IV. 1149 dieselbe ersuchet der
                     Magistrat zu Wetzlar, die vorhabende Translation des Cammer-Gerichts von Wetzlar
                     zu hintertreiben. IV. 1150 bey denselben bittet der Magistrat zu Worms um
                     Beysteuer, zu Erbauung der gemeinen Stadt-Gebäude. IV 1199 dieselbe ersuchet der
                     Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, daß sie in dem, wegen Cession des
                     Fort de Kehl, an Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, und seine Descendenten
                     abgefasten Reichs-Gutachten, das Erb-Recht auch auf die Baden-Durlachische Linie
                     extendiren möchte. IV. 1212 bey derselben bedancket sich Johann Carl von Thüngen
                     vor die ihm aufgetragene Commendanten-Stelle zu Philippsburg, und bittet, vor
                     seine Unterhaltung zu sorgen. V. 1 dieselbe bittet der Qvedlinburgische
                     Gesandte, Reich-
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1155] tis publicae und die Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1130. 1195. V. 21 wird von dem Magistrat zu Speyer um eine Beysteuer ersuchet, zu Erbauung ihrer publiquen Gebäude. IV. 1137 gegen dieselbe erklären sich die zu Franckfurt am Mäyn versammlete Gesandten der Evangelischen Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräyßes, daß sie alle Cräyß-Acten so lange vor ungültig hielten, als etwas von dem Catholischen Directorio, mit Ausschliessung des Evangelischen Condirectorii, vorgenommen IVwürde. IV. 1144 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß von Reichs wegen ein gewisser Schluß, wegen Besetzung Philippsburg und anderer Festungen, möchte gemachet werden. IV. 1149 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Wetzlar, die vorhabende Translation des Cammer-Gerichts von Wetzlar zu hintertreiben. IV. 1150 bey denselben bittet der Magistrat zu Worms um Beysteuer, zu Erbauung der gemeinen Stadt-Gebäude. IV 1199 dieselbe ersuchet der Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, daß sie in dem, wegen Cession des Fort de Kehl, an Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, und seine Descendenten abgefasten Reichs-Gutachten, das Erb-Recht auch auf die Baden-Durlachische Linie extendiren möchte. IV. 1212 bey derselben bedancket sich Johann Carl von Thüngen vor die ihm aufgetragene Commendanten-Stelle zu Philippsburg, und bittet, vor seine Unterhaltung zu sorgen. V. 1 dieselbe bittet der Qvedlinburgische Gesandte, Reich-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1155
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1155>, abgerufen am 29.09.2024.