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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Reichs-Gutachtens einzurathen, daß die Cräyße mit denen verderblichen Winter-Qvartieren verschonet, auch die unordentlichen Durchzüge Reichs-Abschiedsmäßig reguliret werden möchten. III. 1086 Evangelischen Theils, berichtet dem Käyser Leopoldo, daß Graf Philipp Albrecht zu Limburg seiner Gemahlin nicht allein die Ehe aufgekündiget, sondern auch mit einer andern Person sich verheyrathet, und bittet, daß solches dessen Herrn Bruder, Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, nicht zum Nachtheil gereichen möchte. III. 1090 bey derselben beklaget sich Hertzog Friedrich Carl zu Würtemberg, daß ein Reuter vom Graf Taffischen Regiment eine schwangere Frau in dem Würtembergischen Territorio erschossen, und stellet ihr vor, daß nicht das Regiment, sondern er, darüber zu erkennen habe. III. 1091 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Speyer, es dahin zu bringen, daß die Stadt iederzeit einer vollkommenen Neutralität, so, wie im letztern Kriege, geniessen möchte. III. 1108 derselben notificiret die Reichs-Deputation zu Franckfurt, daß durch die wegen Legitimation derer Oesterreich-Bamberg- und Braunschweig-Calenbergischen Gesandten entstandene Differentien die Conferenzien noch zur Zeit verhindert würden. IV. 1 demselben notificiret gedachte Reichs-Deputation, wie auch Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz, daß sich die Frantzösischen Gesandten bey denen daselbst angestellten Conferenzen der Frantzösischen Sprache bedienen wolten. IV. 17. 21 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent die Beschleunigung derer Friedens-Tractaten mit Franckreich und der Türcken-Hülffe. IV. 72 derselben recommandiren die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes die Beförderung des Friedens oder Armistitii mit Franckreich. IV. 84. 236 bey demselben urgiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die fördersamste Annehmung
Reichs-Gutachtens einzurathen, daß die Cräyße mit denen verderblichen Winter-Qvartieren verschonet, auch die unordentlichen Durchzüge Reichs-Abschiedsmäßig reguliret werden möchten. III. 1086 Evangelischen Theils, berichtet dem Käyser Leopoldo, daß Graf Philipp Albrecht zu Limburg seiner Gemahlin nicht allein die Ehe aufgekündiget, sondern auch mit einer andern Person sich verheyrathet, und bittet, daß solches dessen Herrn Bruder, Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, nicht zum Nachtheil gereichen möchte. III. 1090 bey derselben beklaget sich Hertzog Friedrich Carl zu Würtemberg, daß ein Reuter vom Graf Taffischen Regiment eine schwangere Frau in dem Würtembergischen Territorio erschossen, und stellet ihr vor, daß nicht das Regiment, sondern er, darüber zu erkennen habe. III. 1091 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Speyer, es dahin zu bringen, daß die Stadt iederzeit einer vollkommenen Neutralität, so, wie im letztern Kriege, geniessen möchte. III. 1108 derselben notificiret die Reichs-Deputation zu Franckfurt, daß durch die wegen Legitimation derer Oesterreich-Bamberg- und Braunschweig-Calenbergischen Gesandten entstandene Differentien die Conferenzien noch zur Zeit verhindert würden. IV. 1 demselben notificiret gedachte Reichs-Deputation, wie auch Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz, daß sich die Frantzösischen Gesandten bey denen daselbst angestellten Conferenzen der Frantzösischen Sprache bedienen wolten. IV. 17. 21 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent die Beschleunigung derer Friedens-Tractaten mit Franckreich und der Türcken-Hülffe. IV. 72 derselben recommandiren die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes die Beförderung des Friedens oder Armistitii mit Franckreich. IV. 84. 236 bey demselben urgiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die fördersamste Annehmung
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                     1086 Evangelischen Theils, berichtet dem Käyser Leopoldo, daß Graf Philipp
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                     dem Würtembergischen Territorio erschossen, und stellet ihr vor, daß nicht das
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                     1108 derselben notificiret die Reichs-Deputation zu Franckfurt, daß durch die
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                     denen daselbst angestellten Conferenzen der Frantzösischen Sprache bedienen
                     wolten. IV. 17. 21 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent die
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[1150] Reichs-Gutachtens einzurathen, daß die Cräyße mit denen verderblichen Winter-Qvartieren verschonet, auch die unordentlichen Durchzüge Reichs-Abschiedsmäßig reguliret werden möchten. III. 1086 Evangelischen Theils, berichtet dem Käyser Leopoldo, daß Graf Philipp Albrecht zu Limburg seiner Gemahlin nicht allein die Ehe aufgekündiget, sondern auch mit einer andern Person sich verheyrathet, und bittet, daß solches dessen Herrn Bruder, Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, nicht zum Nachtheil gereichen möchte. III. 1090 bey derselben beklaget sich Hertzog Friedrich Carl zu Würtemberg, daß ein Reuter vom Graf Taffischen Regiment eine schwangere Frau in dem Würtembergischen Territorio erschossen, und stellet ihr vor, daß nicht das Regiment, sondern er, darüber zu erkennen habe. III. 1091 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Speyer, es dahin zu bringen, daß die Stadt iederzeit einer vollkommenen Neutralität, so, wie im letztern Kriege, geniessen möchte. III. 1108 derselben notificiret die Reichs-Deputation zu Franckfurt, daß durch die wegen Legitimation derer Oesterreich-Bamberg- und Braunschweig-Calenbergischen Gesandten entstandene Differentien die Conferenzien noch zur Zeit verhindert würden. IV. 1 demselben notificiret gedachte Reichs-Deputation, wie auch Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz, daß sich die Frantzösischen Gesandten bey denen daselbst angestellten Conferenzen der Frantzösischen Sprache bedienen wolten. IV. 17. 21 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent die Beschleunigung derer Friedens-Tractaten mit Franckreich und der Türcken-Hülffe. IV. 72 derselben recommandiren die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes die Beförderung des Friedens oder Armistitii mit Franckreich. IV. 84. 236 bey demselben urgiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die fördersamste Annehmung

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1150>, abgerufen am 24.11.2024.