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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Somnitz, als welche alle drey in Pohlen das Jus Indigenatus cum beneficiis erhalten, embrassiren das Pohlnische, und propter connexitatem causae, Euer Königlichen Majestät Interesse, und muß ich vor allen Herrn Overbecks Eyfer und affectionirtes Gemüth gegen Euer Königliche Majestät unterthänigst rühmen, also, daß ich mich erkühnet, denselben Euer Königl. Majestät gnädige Erkänntniß zu versichern, die Generals, und sonderlich Dörffling, als dessen Geist über die andern dominiret, hoffe ich auch auf den Weg zu bringen, den sie wandeln sollen, und bin ich mit Promessen und Zusagen, cum hic, ut Romae, omnia sint venalia, sehr liberal, Euer Königlichen Majestät allerunterthänigst anheim stellend, wie weit sie nachmahls meinen Glauben lösen wollen. Herr Schwerin ist heute von hinnen gereiset, um sich auf den Gräntzen mit Graf Schlippenbach zu abouchiren, hat es aber vorher Herrn Leßinsky und mir notificiret, um uns alle Jalousie zu benehmen, mit Versicherung, daß es zu keinem andern Ende angesehen, als der Schweden Materiam querulandi, daß man von keinem Frieden hören wolle, zu benehmen, und weilen es nicht zu ändern gewesen, hat man es geschehen lassen müssen, sonsten ist es gewiß, daß Graf Schlippenbach sich per Tertium bey dem König in Pohlen gegen Erlangung des Juris Indigenatus und anderer Beneficien angeboten, Schweden entweder zu quittiren, oder andere angenehme Dienste zu erweisen, ich habe aber gegen denjenigen, der mir apertur davon gethan, daß ich es aus vielen Ursachen vor eine Fourbe hielte, und daß selbiger sich nur bey uns einschleichen, und die Con-

Somnitz, als welche alle drey in Pohlen das Jus Indigenatus cum beneficiis erhalten, embrassiren das Pohlnische, und propter connexitatem causae, Euer Königlichen Majestät Interesse, und muß ich vor allen Herrn Overbecks Eyfer und affectionirtes Gemüth gegen Euer Königliche Majestät unterthänigst rühmen, also, daß ich mich erkühnet, denselben Euer Königl. Majestät gnädige Erkänntniß zu versichern, die Generals, und sonderlich Dörffling, als dessen Geist über die andern dominiret, hoffe ich auch auf den Weg zu bringen, den sie wandeln sollen, und bin ich mit Promessen und Zusagen, cum hic, ut Romae, omnia sint venalia, sehr liberal, Euer Königlichen Majestät allerunterthänigst anheim stellend, wie weit sie nachmahls meinen Glauben lösen wollen. Herr Schwerin ist heute von hinnen gereiset, um sich auf den Gräntzen mit Graf Schlippenbach zu abouchiren, hat es aber vorher Herrn Leßinsky und mir notificiret, um uns alle Jalousie zu benehmen, mit Versicherung, daß es zu keinem andern Ende angesehen, als der Schweden Materiam querulandi, daß man von keinem Frieden hören wolle, zu benehmen, und weilen es nicht zu ändern gewesen, hat man es geschehen lassen müssen, sonsten ist es gewiß, daß Graf Schlippenbach sich per Tertium bey dem König in Pohlen gegen Erlangung des Juris Indigenatus und anderer Beneficien angeboten, Schweden entweder zu quittiren, oder andere angenehme Dienste zu erweisen, ich habe aber gegen denjenigen, der mir apertur davon gethan, daß ich es aus vielen Ursachen vor eine Fourbe hielte, und daß selbiger sich nur bey uns einschleichen, und die Con-

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                     meinen Glauben lösen wollen. Herr Schwerin ist heute von hinnen gereiset, um
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[79/0115] Somnitz, als welche alle drey in Pohlen das Jus Indigenatus cum beneficiis erhalten, embrassiren das Pohlnische, und propter connexitatem causae, Euer Königlichen Majestät Interesse, und muß ich vor allen Herrn Overbecks Eyfer und affectionirtes Gemüth gegen Euer Königliche Majestät unterthänigst rühmen, also, daß ich mich erkühnet, denselben Euer Königl. Majestät gnädige Erkänntniß zu versichern, die Generals, und sonderlich Dörffling, als dessen Geist über die andern dominiret, hoffe ich auch auf den Weg zu bringen, den sie wandeln sollen, und bin ich mit Promessen und Zusagen, cum hic, ut Romae, omnia sint venalia, sehr liberal, Euer Königlichen Majestät allerunterthänigst anheim stellend, wie weit sie nachmahls meinen Glauben lösen wollen. Herr Schwerin ist heute von hinnen gereiset, um sich auf den Gräntzen mit Graf Schlippenbach zu abouchiren, hat es aber vorher Herrn Leßinsky und mir notificiret, um uns alle Jalousie zu benehmen, mit Versicherung, daß es zu keinem andern Ende angesehen, als der Schweden Materiam querulandi, daß man von keinem Frieden hören wolle, zu benehmen, und weilen es nicht zu ändern gewesen, hat man es geschehen lassen müssen, sonsten ist es gewiß, daß Graf Schlippenbach sich per Tertium bey dem König in Pohlen gegen Erlangung des Juris Indigenatus und anderer Beneficien angeboten, Schweden entweder zu quittiren, oder andere angenehme Dienste zu erweisen, ich habe aber gegen denjenigen, der mir apertur davon gethan, daß ich es aus vielen Ursachen vor eine Fourbe hielte, und daß selbiger sich nur bey uns einschleichen, und die Con-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/115>, abgerufen am 24.11.2024.