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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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fenheit der Reichs-Armee und den Verlauff des bey St. Gotthard mit denen Türcken vorgefallenen Treffens. II. 449 bey derselben soll der Käyserliche Principal. Commissarius, Ertz-Bischoff Guidobaldus zu Saltzburg, die bey St. Gotthard gegen die Türcken befochtene Victorie bekannt machen, und sie um Abtragung der versprochenen Geld-Hülffe, ingleichen Recrentirung derer Trouppen ersuchen. II. 453 derselben notificiret der Reichs-Kriegs-Raths-Director, Bischoff Christoph Bernhard zu Münster, die erhaltene Victorie bey St. Gotthard, und bittet sie, die Proviantir- und Recreutirung der Reichs-Armee zu befördern. II. 454 wird von denen Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus ersucht, ihre Herren Principalen zu schleuniger Recreutirung der in Hungarn stehenden Trouppen, auch Theils zu Darlehnung ihrer noch zu Hause stehenden Völcker zu disponiren. II. 463 bey derselben hält die in Hungarn commandirende Reichs-Generalität um ihren rückständigen Sold, und gewierige Resolution auf ihre eingegebene Memorialien an II. 470 derselben geben die Reichs-Kriegs-Raths-Directores Nachricht von dem Zustande der Reichs-Armee in Hungarn, wie auch von derselben vorhabenden Dessein, und bitten, der dabey befindlichen Generalität ihren rückständigen Sold zu verschaffen. II. 473 erhält von den Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus Nachricht von dem zwischen Käyserlicher Majestät und denen Türcken geschlossenen Frieden. II. 487 Evangelischen Theils, ersuchet Hertzog Carl zu Mecklenburg-Schwerin, daß sie aus der von Hertzog Christian zu Mecklenburg-Schwerin, in Franckreich, zu seines Hauses Praejudiz vorgenommenen Religions-Veränder- und Ehescheidung, Causam Evangelicorum communem machen, und auf die Cassation des Päbstlichen Indulti, ingleichen der von Käyserlicher Majestät darüber erhaltenen Confirmation, mit gesammtem Zuthun, dringen möchte. II. 488
fenheit der Reichs-Armée und den Verlauff des bey St. Gotthard mit denen Türcken vorgefallenen Treffens. II. 449 bey derselben soll der Käyserliche Principal. Commissarius, Ertz-Bischoff Guidobaldus zu Saltzburg, die bey St. Gotthard gegen die Türcken befochtene Victorie bekannt machen, und sie um Abtragung der versprochenen Geld-Hülffe, ingleichen Recrentirung derer Trouppen ersuchen. II. 453 derselben notificiret der Reichs-Kriegs-Raths-Director, Bischoff Christoph Bernhard zu Münster, die erhaltene Victorie bey St. Gotthard, und bittet sie, die Proviantir- und Recreutirung der Reichs-Armée zu befördern. II. 454 wird von denen Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus ersucht, ihre Herren Principalen zu schleuniger Recreutirung der in Hungarn stehenden Trouppen, auch Theils zu Darlehnung ihrer noch zu Hause stehenden Völcker zu disponiren. II. 463 bey derselben hält die in Hungarn commandirende Reichs-Generalität um ihren rückständigen Sold, und gewierige Resolution auf ihre eingegebene Memorialien an II. 470 derselben geben die Reichs-Kriegs-Raths-Directores Nachricht von dem Zustande der Reichs-Armée in Hungarn, wie auch von derselben vorhabenden Dessein, und bitten, der dabey befindlichen Generalität ihren rückständigen Sold zu verschaffen. II. 473 erhält von den Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus Nachricht von dem zwischen Käyserlicher Majestät und denen Türcken geschlossenen Frieden. II. 487 Evangelischen Theils, ersuchet Hertzog Carl zu Mecklenburg-Schwerin, daß sie aus der von Hertzog Christian zu Mecklenburg-Schwerin, in Franckreich, zu seines Hauses Praejudiz vorgenommenen Religions-Veränder- und Ehescheidung, Causam Evangelicorum communem machen, und auf die Cassation des Päbstlichen Indulti, ingleichen der von Käyserlicher Majestät darüber erhaltenen Confirmation, mit gesammtem Zuthun, dringen möchte. II. 488
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fenheit der Reichs-Armée
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                     Ertz-Bischoff Guidobaldus zu Saltzburg, die bey St. Gotthard gegen die Türcken
                     befochtene Victorie bekannt machen, und sie um Abtragung der versprochenen
                     Geld-Hülffe, ingleichen Recrentirung derer Trouppen ersuchen. II. 453 derselben
                     notificiret der Reichs-Kriegs-Raths-Director, Bischoff Christoph Bernhard zu
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                     schleuniger Recreutirung der in Hungarn stehenden Trouppen, auch Theils zu
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                     rückständigen Sold, und gewierige Resolution auf ihre eingegebene Memorialien an
                     II. 470 derselben geben die Reichs-Kriegs-Raths-Directores Nachricht von dem
                     Zustande der Reichs-Armée in Hungarn, wie auch von derselben vorhabenden
                     Dessein, und bitten, der dabey befindlichen Generalität ihren rückständigen Sold
                     zu verschaffen. II. 473 erhält von den Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus
                     Nachricht von dem zwischen Käyserlicher Majestät und denen Türcken geschlossenen
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[1141] fenheit der Reichs-Armée und den Verlauff des bey St. Gotthard mit denen Türcken vorgefallenen Treffens. II. 449 bey derselben soll der Käyserliche Principal. Commissarius, Ertz-Bischoff Guidobaldus zu Saltzburg, die bey St. Gotthard gegen die Türcken befochtene Victorie bekannt machen, und sie um Abtragung der versprochenen Geld-Hülffe, ingleichen Recrentirung derer Trouppen ersuchen. II. 453 derselben notificiret der Reichs-Kriegs-Raths-Director, Bischoff Christoph Bernhard zu Münster, die erhaltene Victorie bey St. Gotthard, und bittet sie, die Proviantir- und Recreutirung der Reichs-Armée zu befördern. II. 454 wird von denen Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus ersucht, ihre Herren Principalen zu schleuniger Recreutirung der in Hungarn stehenden Trouppen, auch Theils zu Darlehnung ihrer noch zu Hause stehenden Völcker zu disponiren. II. 463 bey derselben hält die in Hungarn commandirende Reichs-Generalität um ihren rückständigen Sold, und gewierige Resolution auf ihre eingegebene Memorialien an II. 470 derselben geben die Reichs-Kriegs-Raths-Directores Nachricht von dem Zustande der Reichs-Armée in Hungarn, wie auch von derselben vorhabenden Dessein, und bitten, der dabey befindlichen Generalität ihren rückständigen Sold zu verschaffen. II. 473 erhält von den Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus Nachricht von dem zwischen Käyserlicher Majestät und denen Türcken geschlossenen Frieden. II. 487 Evangelischen Theils, ersuchet Hertzog Carl zu Mecklenburg-Schwerin, daß sie aus der von Hertzog Christian zu Mecklenburg-Schwerin, in Franckreich, zu seines Hauses Praejudiz vorgenommenen Religions-Veränder- und Ehescheidung, Causam Evangelicorum communem machen, und auf die Cassation des Päbstlichen Indulti, ingleichen der von Käyserlicher Majestät darüber erhaltenen Confirmation, mit gesammtem Zuthun, dringen möchte. II. 488

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1141>, abgerufen am 24.11.2024.