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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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und andern qualificirten Subjecti, wieder zu ergäntzen. IV. 892. wird von dem zu Franckfurt am Mäyn exulirenden Magistrat der Stadt Speyer gebeten, der Stadt Speyer Indemnisation bey künfftigen Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1064. bey demselben hält der Magistrat zu Eßlingen, um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung der grösten Theils in der Asche liegenden Stadt Eßlingen an. V. 441. bittet den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Spanien, Franckreich und Italien auf gewisse Maasse zu limitiren. V. 751. bey demselben depreciret die Stadt Uberlingen die ihr von Reichs wegen mit aufgetragene Visitation des Cammer-Gerichts zu Wetzlar. VI. 375. selbiges bittet die Stadt Friedberg, sich ihrer wider die Burg daselbst anzunehmen. VII. 75. bey demselben bittet sich der Magistrat zu Rothweil Assistenz wider den neu aufgeworffenen Rath allda aus. VII. 123. intercediret bey dem Käyser Josepho vor den alten Rath zu Rothweil, und bittet, denselben in sein voriges Amt und Würde restituiren zu lassen. VII. 125. demselben dancket der Rath zu Friedberg vor die ihm wider die Burg daselbst ertheilte Intercessionalien an Käyserl. Majestät. VII. 128. ersuchet Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicarium, daß er sich derer Reichs-Städte Monita ad perpetuam Capitulationem möchte recommandiret seyn lassen. VII. 287. derselben verspricht Chur Pfaltz, als Reichs-Vicarius, auf die Reichs-Städtischen Monita ad perpetuam Capitulationem gehörige Reflexion nehmen zu lassen. VII. 287. ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sein Interesse, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, in Puncto Capitulationis perpetuae, zu beobachten. VIII. 308. 335. und versiehet denselben mit einem gehörigen Creditiv an Chur Mäyntz. VII. 334 Reichs-Stände werden von Chur-Brandenburg ersucht, auf des Gräflichen Hauses Nassau Praeeminenz und Vor-Votum vor andern neu-introducirten
und andern qualificirten Subjecti, wieder zu ergäntzen. IV. 892. wird von dem zu Franckfurt am Mäyn exulirenden Magistrat der Stadt Speyer gebeten, der Stadt Speyer Indemnisation bey künfftigen Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1064. bey demselben hält der Magistrat zu Eßlingen, um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung der grösten Theils in der Asche liegenden Stadt Eßlingen an. V. 441. bittet den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Spanien, Franckreich und Italien auf gewisse Maasse zu limitiren. V. 751. bey demselben depreciret die Stadt Uberlingen die ihr von Reichs wegen mit aufgetragene Visitation des Cammer-Gerichts zu Wetzlar. VI. 375. selbiges bittet die Stadt Friedberg, sich ihrer wider die Burg daselbst anzunehmen. VII. 75. bey demselben bittet sich der Magistrat zu Rothweil Assistenz wider den neu aufgeworffenen Rath allda aus. VII. 123. intercediret bey dem Käyser Josepho vor den alten Rath zu Rothweil, und bittet, denselben in sein voriges Amt und Würde restituiren zu lassen. VII. 125. demselben dancket der Rath zu Friedberg vor die ihm wider die Burg daselbst ertheilte Intercessionalien an Käyserl. Majestät. VII. 128. ersuchet Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicarium, daß er sich derer Reichs-Städte Monita ad perpetuam Capitulationem möchte recommandiret seyn lassen. VII. 287. derselben verspricht Chur Pfaltz, als Reichs-Vicarius, auf die Reichs-Städtischen Monita ad perpetuam Capitulationem gehörige Reflexion nehmen zu lassen. VII. 287. ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sein Interesse, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, in Puncto Capitulationis perpetuae, zu beobachten. VIII. 308. 335. und versiehet denselben mit einem gehörigen Creditiv an Chur Mäyntz. VII. 334 Reichs-Stände werden von Chur-Brandenburg ersucht, auf des Gräflichen Hauses Nassau Praeeminenz und Vor-Votum vor andern neu-introducirten
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                     Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1064. bey demselben hält der Magistrat zu
                     Eßlingen, um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung der grösten Theils
                     in der Asche liegenden Stadt Eßlingen an. V. 441. bittet den Käyser Leopoldum,
                     das Verbot der Commercien mit Spanien, Franckreich und Italien auf gewisse
                     Maasse zu limitiren. V. 751. bey demselben depreciret die Stadt Uberlingen die
                     ihr von Reichs wegen mit aufgetragene Visitation des Cammer-Gerichts zu Wetzlar.
                     VI. 375. selbiges bittet die Stadt Friedberg, sich ihrer wider die Burg daselbst
                     anzunehmen. VII. 75. bey demselben bittet sich der Magistrat zu Rothweil
                     Assistenz wider den neu aufgeworffenen Rath allda aus. VII. 123. intercediret
                     bey dem Käyser Josepho vor den alten Rath zu Rothweil, und bittet, denselben in
                     sein voriges Amt und Würde restituiren zu lassen. VII. 125. demselben dancket
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[1137] und andern qualificirten Subjecti, wieder zu ergäntzen. IV. 892. wird von dem zu Franckfurt am Mäyn exulirenden Magistrat der Stadt Speyer gebeten, der Stadt Speyer Indemnisation bey künfftigen Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1064. bey demselben hält der Magistrat zu Eßlingen, um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung der grösten Theils in der Asche liegenden Stadt Eßlingen an. V. 441. bittet den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Spanien, Franckreich und Italien auf gewisse Maasse zu limitiren. V. 751. bey demselben depreciret die Stadt Uberlingen die ihr von Reichs wegen mit aufgetragene Visitation des Cammer-Gerichts zu Wetzlar. VI. 375. selbiges bittet die Stadt Friedberg, sich ihrer wider die Burg daselbst anzunehmen. VII. 75. bey demselben bittet sich der Magistrat zu Rothweil Assistenz wider den neu aufgeworffenen Rath allda aus. VII. 123. intercediret bey dem Käyser Josepho vor den alten Rath zu Rothweil, und bittet, denselben in sein voriges Amt und Würde restituiren zu lassen. VII. 125. demselben dancket der Rath zu Friedberg vor die ihm wider die Burg daselbst ertheilte Intercessionalien an Käyserl. Majestät. VII. 128. ersuchet Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicarium, daß er sich derer Reichs-Städte Monita ad perpetuam Capitulationem möchte recommandiret seyn lassen. VII. 287. derselben verspricht Chur Pfaltz, als Reichs-Vicarius, auf die Reichs-Städtischen Monita ad perpetuam Capitulationem gehörige Reflexion nehmen zu lassen. VII. 287. ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sein Interesse, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, in Puncto Capitulationis perpetuae, zu beobachten. VIII. 308. 335. und versiehet denselben mit einem gehörigen Creditiv an Chur Mäyntz. VII. 334 Reichs-Stände werden von Chur-Brandenburg ersucht, auf des Gräflichen Hauses Nassau Praeeminenz und Vor-Votum vor andern neu-introducirten

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1137>, abgerufen am 30.09.2024.