Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
bittet
Churfürst Philipp Christophen zu Trier, das Dom-Capitul daselbst an dem
vollkommenen Genuß des Teutschen Friedens nicht zu hindern, und solches bey
seinen alten Juribus bleiben zu lassen. I. 211
Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, erhält von dem
Magistrat zu Erfurt Nachricht von denen daselbst, der Raths-Wahl halber, durch
unruhige Leute verursachten Mißhelligkeiten, und wird um Restitution des
Collegii der ältesten Meister und Vierer gebeten. I. 214 urgiret bey Käyser
Ferdinando III. die Subscription des wegen Abdanckung der Völcker,
Wiedereinräumung der Plätze, und Bezahlung der Schwedischen Miliz
Satisfactions-Gelder errichteten Interims-Recessus. I. 226 derselben giebt
Käyser Ferdinandus III. Nachricht, daß er seinen Plenipotentiariis Ordre
ertheilet, auch in seinem Nahmen den Interims-Recess zu unterschreiben. I. 236
recommandiret dem Käyser Ferdinando III. die förderliche Restitution und
Einräumung des Orts Franckenthal. I. 279 bittet die Herren General-Staaten derer
vereinigten Niederlande, dem Teutschen Orden die ihm gehörige Commenthurey
Gömert zu restituiren. I. 285 intercediret bey Käyser Ferdinando III. vor
Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen dessen Stiffts im Hertzogthum Kärndten
gelegener Herrschafften I. 287
Reichs-Grafen der vier Reichs-Gräflichen Collegiorum,
beschweren sich bey Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicario,
daß dem Freyherrn von Ingelheim, wider das ihnen competirende Recht der
Praesidenten-Stelle, die Cammer-Richter-Amts-Verweser-Charge conferiret worden.
VII. 242 Hoff-Post-Amt, desselben nimmt sich Käyser Leopoldus wider das
Reichs-Erb-Post-Amt nachdrücklich an. VIII. 67. 83. seqq. Hoff-Postmeister, Graf
Carl von Paar, wird von Chur-Mäyntz ersuchet, den zwischen ihm und dem Grafen
von Taxis, wegen des Post-Wesens im Röm. Reich getroffenen Vergleich, auch
seines Orts zu unterschreiben, und solchen Käyserl. Majestät zur Confirmation zu
übergeben. VIII. 97
bittet
Churfürst Philipp Christophen zu Trier, das Dom-Capitul daselbst an dem
vollkommenen Genuß des Teutschen Friedens nicht zu hindern, und solches bey
seinen alten Juribus bleiben zu lassen. I. 211
Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, erhält von dem
Magistrat zu Erfurt Nachricht von denen daselbst, der Raths-Wahl halber, durch
unruhige Leute verursachten Mißhelligkeiten, und wird um Restitution des
Collegii der ältesten Meister und Vierer gebeten. I. 214 urgiret bey Käyser
Ferdinando III. die Subscription des wegen Abdanckung der Völcker,
Wiedereinräumung der Plätze, und Bezahlung der Schwedischen Miliz
Satisfactions-Gelder errichteten Interims-Recessus. I. 226 derselben giebt
Käyser Ferdinandus III. Nachricht, daß er seinen Plenipotentiariis Ordre
ertheilet, auch in seinem Nahmen den Interims-Recess zu unterschreiben. I. 236
recommandiret dem Käyser Ferdinando III. die förderliche Restitution und
Einräumung des Orts Franckenthal. I. 279 bittet die Herren General-Staaten derer
vereinigten Niederlande, dem Teutschen Orden die ihm gehörige Commenthurey
Gömert zu restituiren. I. 285 intercediret bey Käyser Ferdinando III. vor
Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen dessen Stiffts im Hertzogthum Kärndten
gelegener Herrschafften I. 287
Reichs-Grafen der vier Reichs-Gräflichen Collegiorum,
beschweren sich bey Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicario,
daß dem Freyherrn von Ingelheim, wider das ihnen competirende Recht der
Praesidenten-Stelle, die Cammer-Richter-Amts-Verweser-Charge conferiret worden.
VII. 242 Hoff-Post-Amt, desselben nimmt sich Käyser Leopoldus wider das
Reichs-Erb-Post-Amt nachdrücklich an. VIII. 67. 83. seqq. Hoff-Postmeister, Graf
Carl von Paar, wird von Chur-Mäyntz ersuchet, den zwischen ihm und dem Grafen
von Taxis, wegen des Post-Wesens im Röm. Reich getroffenen Vergleich, auch
seines Orts zu unterschreiben, und solchen Käyserl. Majestät zur Confirmation zu
übergeben. VIII. 97
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bittet Churfürst Philipp Christophen zu Trier, das Dom-Capitul daselbst an dem vollkommenen Genuß des Teutschen Friedens nicht zu hindern, und solches bey seinen alten Juribus bleiben zu lassen. I. 211 Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, erhält von dem Magistrat zu Erfurt Nachricht von denen daselbst, der Raths-Wahl halber, durch unruhige Leute verursachten Mißhelligkeiten, und wird um Restitution des Collegii der ältesten Meister und Vierer gebeten. I. 214 urgiret bey Käyser Ferdinando III. die Subscription des wegen Abdanckung der Völcker, Wiedereinräumung der Plätze, und Bezahlung der Schwedischen Miliz Satisfactions-Gelder errichteten Interims-Recessus. I. 226 derselben giebt Käyser Ferdinandus III. Nachricht, daß er seinen Plenipotentiariis Ordre ertheilet, auch in seinem Nahmen den Interims-Recess zu unterschreiben. I. 236 recommandiret dem Käyser Ferdinando III. die förderliche Restitution und Einräumung des Orts Franckenthal. I. 279 bittet die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, dem Teutschen Orden die ihm gehörige Commenthurey Gömert zu restituiren. I. 285 intercediret bey Käyser Ferdinando III. vor Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen dessen Stiffts im Hertzogthum Kärndten gelegener Herrschafften I. 287 Reichs-Grafen der vier Reichs-Gräflichen Collegiorum, beschweren sich bey Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicario, daß dem Freyherrn von Ingelheim, wider das ihnen competirende Recht der Praesidenten-Stelle, die Cammer-Richter-Amts-Verweser-Charge conferiret worden. VII. 242 Hoff-Post-Amt, desselben nimmt sich Käyser Leopoldus wider das Reichs-Erb-Post-Amt nachdrücklich an. VIII. 67. 83. seqq. Hoff-Postmeister, Graf Carl von Paar, wird von Chur-Mäyntz ersuchet, den zwischen ihm und dem Grafen von Taxis, wegen des Post-Wesens im Röm. Reich getroffenen Vergleich, auch seines Orts zu unterschreiben, und solchen Käyserl. Majestät zur Confirmation zu übergeben. VIII. 97
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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