Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
auctorations- und
Restitutions-Werck, durch allerhand impracticable Vorschläge, nicht ferner zu
hindern. I. 139 ersuchet den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn
von Erlach, daß alle übermäßige Contributiones und Exactiones eingestellet, auch
das in denen Stifftern Straßburg, Murbach und Lüders ergangene Verbot, wegen
Erlegung der Schwedischen Satisfactions-Gelder, wiederum cassiret, und denen
Herrschafften die Collectation völlig freygelassen. I. 150. ingleichen den
Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden
möchte. I. 162 intercediret bey dem Königlichen Schwedischen Generalissimo vor
Ertz-Hertzog Ferdinand Carln zu Oesterreich, daß die Militarischen Excesse in
seinen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 bittet Hertzog Carln den III.
von Lothringen, Chur Trier Hammerstein, denen Grafen zu Nassau-Saarbrücken
Saarwerden, Herbitzheim und das Haus Homburg, und denen Herren von Sickingen
Landstuhl abtreten und würcklich wieder einräumen zu lassen. I. 174 wird von dem
Grafen Bent Oxenstiern ersucht, allem, was die Execution des Westphälischen
Friedens noch verhindern könte, bey Zeiten abhelffliche Maaß zu geben. I. 193
soll die Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks nicht dem Königlichen
Schwedischen Generalissimo und der Schwedischen Nation, sondern vielmehr theils
Reichs-Ständen und ihrer Eigensinnigkeit zuschreiben. I. 195 beschweret sich bey
denen Reichs-Gesandten zu Nürnberg über die Königlicher Schwedischer Seits
verursachte Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks. I. 197 recommandiret
denen ausschreibenden Fürsten der Reichs-Cräysse Excutionem Punctorum Amnestiae
& Gravaminum. I. 203 bittet den Königlichen Schwedischen Generalissimum, die
Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß
gemäß, zu beschleunigen. I. 226
auctorations- und
Restitutions-Werck, durch allerhand impracticable Vorschläge, nicht ferner zu
hindern. I. 139 ersuchet den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn
von Erlach, daß alle übermäßige Contributiones und Exactiones eingestellet, auch
das in denen Stifftern Straßburg, Murbach und Lüders ergangene Verbot, wegen
Erlegung der Schwedischen Satisfactions-Gelder, wiederum cassiret, und denen
Herrschafften die Collectation völlig freygelassen. I. 150. ingleichen den
Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden
möchte. I. 162 intercediret bey dem Königlichen Schwedischen Generalissimo vor
Ertz-Hertzog Ferdinand Carln zu Oesterreich, daß die Militarischen Excesse in
seinen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 bittet Hertzog Carln den III.
von Lothringen, Chur Trier Hammerstein, denen Grafen zu Nassau-Saarbrücken
Saarwerden, Herbitzheim und das Haus Homburg, und denen Herren von Sickingen
Landstuhl abtreten und würcklich wieder einräumen zu lassen. I. 174 wird von dem
Grafen Bent Oxenstiern ersucht, allem, was die Execution des Westphälischen
Friedens noch verhindern könte, bey Zeiten abhelffliche Maaß zu geben. I. 193
soll die Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks nicht dem Königlichen
Schwedischen Generalissimo und der Schwedischen Nation, sondern vielmehr theils
Reichs-Ständen und ihrer Eigensinnigkeit zuschreiben. I. 195 beschweret sich bey
denen Reichs-Gesandten zu Nürnberg über die Königlicher Schwedischer Seits
verursachte Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks. I. 197 recommandiret
denen ausschreibenden Fürsten der Reichs-Cräysse Excutionem Punctorum Amnestiae
& Gravaminum. I. 203 bittet den Königlichen Schwedischen Generalissimum, die
Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß
gemäß, zu beschleunigen. I. 226
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1132"/> auctorations- und Restitutions-Werck, durch allerhand impracticable Vorschläge, nicht ferner zu hindern. I. 139 ersuchet den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle übermäßige Contributiones und Exactiones eingestellet, auch das in denen Stifftern Straßburg, Murbach und Lüders ergangene Verbot, wegen Erlegung der Schwedischen Satisfactions-Gelder, wiederum cassiret, und denen Herrschafften die Collectation völlig freygelassen. I. 150. ingleichen den Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möchte. I. 162 intercediret bey dem Königlichen Schwedischen Generalissimo vor Ertz-Hertzog Ferdinand Carln zu Oesterreich, daß die Militarischen Excesse in seinen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 bittet Hertzog Carln den III. von Lothringen, Chur Trier Hammerstein, denen Grafen zu Nassau-Saarbrücken Saarwerden, Herbitzheim und das Haus Homburg, und denen Herren von Sickingen Landstuhl abtreten und würcklich wieder einräumen zu lassen. I. 174 wird von dem Grafen Bent Oxenstiern ersucht, allem, was die Execution des Westphälischen Friedens noch verhindern könte, bey Zeiten abhelffliche Maaß zu geben. I. 193 soll die Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks nicht dem Königlichen Schwedischen Generalissimo und der Schwedischen Nation, sondern vielmehr theils Reichs-Ständen und ihrer Eigensinnigkeit zuschreiben. I. 195 beschweret sich bey denen Reichs-Gesandten zu Nürnberg über die Königlicher Schwedischer Seits verursachte Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks. I. 197 recommandiret denen ausschreibenden Fürsten der Reichs-Cräysse Excutionem Punctorum Amnestiae & Gravaminum. I. 203 bittet den Königlichen Schwedischen Generalissimum, die Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu beschleunigen. I. 226 </l> </div> </body> </text> </TEI> [1132]
auctorations- und Restitutions-Werck, durch allerhand impracticable Vorschläge, nicht ferner zu hindern. I. 139 ersuchet den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle übermäßige Contributiones und Exactiones eingestellet, auch das in denen Stifftern Straßburg, Murbach und Lüders ergangene Verbot, wegen Erlegung der Schwedischen Satisfactions-Gelder, wiederum cassiret, und denen Herrschafften die Collectation völlig freygelassen. I. 150. ingleichen den Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möchte. I. 162 intercediret bey dem Königlichen Schwedischen Generalissimo vor Ertz-Hertzog Ferdinand Carln zu Oesterreich, daß die Militarischen Excesse in seinen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 bittet Hertzog Carln den III. von Lothringen, Chur Trier Hammerstein, denen Grafen zu Nassau-Saarbrücken Saarwerden, Herbitzheim und das Haus Homburg, und denen Herren von Sickingen Landstuhl abtreten und würcklich wieder einräumen zu lassen. I. 174 wird von dem Grafen Bent Oxenstiern ersucht, allem, was die Execution des Westphälischen Friedens noch verhindern könte, bey Zeiten abhelffliche Maaß zu geben. I. 193 soll die Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks nicht dem Königlichen Schwedischen Generalissimo und der Schwedischen Nation, sondern vielmehr theils Reichs-Ständen und ihrer Eigensinnigkeit zuschreiben. I. 195 beschweret sich bey denen Reichs-Gesandten zu Nürnberg über die Königlicher Schwedischer Seits verursachte Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks. I. 197 recommandiret denen ausschreibenden Fürsten der Reichs-Cräysse Excutionem Punctorum Amnestiae & Gravaminum. I. 203 bittet den Königlichen Schwedischen Generalissimum, die Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu beschleunigen. I. 226
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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