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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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auctorations- und Restitutions-Werck, durch allerhand impracticable Vorschläge, nicht ferner zu hindern. I. 139 ersuchet den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle übermäßige Contributiones und Exactiones eingestellet, auch das in denen Stifftern Straßburg, Murbach und Lüders ergangene Verbot, wegen Erlegung der Schwedischen Satisfactions-Gelder, wiederum cassiret, und denen Herrschafften die Collectation völlig freygelassen. I. 150. ingleichen den Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möchte. I. 162 intercediret bey dem Königlichen Schwedischen Generalissimo vor Ertz-Hertzog Ferdinand Carln zu Oesterreich, daß die Militarischen Excesse in seinen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 bittet Hertzog Carln den III. von Lothringen, Chur Trier Hammerstein, denen Grafen zu Nassau-Saarbrücken Saarwerden, Herbitzheim und das Haus Homburg, und denen Herren von Sickingen Landstuhl abtreten und würcklich wieder einräumen zu lassen. I. 174 wird von dem Grafen Bent Oxenstiern ersucht, allem, was die Execution des Westphälischen Friedens noch verhindern könte, bey Zeiten abhelffliche Maaß zu geben. I. 193 soll die Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks nicht dem Königlichen Schwedischen Generalissimo und der Schwedischen Nation, sondern vielmehr theils Reichs-Ständen und ihrer Eigensinnigkeit zuschreiben. I. 195 beschweret sich bey denen Reichs-Gesandten zu Nürnberg über die Königlicher Schwedischer Seits verursachte Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks. I. 197 recommandiret denen ausschreibenden Fürsten der Reichs-Cräysse Excutionem Punctorum Amnestiae & Gravaminum. I. 203 bittet den Königlichen Schwedischen Generalissimum, die Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu beschleunigen. I. 226
auctorations- und Restitutions-Werck, durch allerhand impracticable Vorschläge, nicht ferner zu hindern. I. 139 ersuchet den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle übermäßige Contributiones und Exactiones eingestellet, auch das in denen Stifftern Straßburg, Murbach und Lüders ergangene Verbot, wegen Erlegung der Schwedischen Satisfactions-Gelder, wiederum cassiret, und denen Herrschafften die Collectation völlig freygelassen. I. 150. ingleichen den Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möchte. I. 162 intercediret bey dem Königlichen Schwedischen Generalissimo vor Ertz-Hertzog Ferdinand Carln zu Oesterreich, daß die Militarischen Excesse in seinen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 bittet Hertzog Carln den III. von Lothringen, Chur Trier Hammerstein, denen Grafen zu Nassau-Saarbrücken Saarwerden, Herbitzheim und das Haus Homburg, und denen Herren von Sickingen Landstuhl abtreten und würcklich wieder einräumen zu lassen. I. 174 wird von dem Grafen Bent Oxenstiern ersucht, allem, was die Execution des Westphälischen Friedens noch verhindern könte, bey Zeiten abhelffliche Maaß zu geben. I. 193 soll die Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks nicht dem Königlichen Schwedischen Generalissimo und der Schwedischen Nation, sondern vielmehr theils Reichs-Ständen und ihrer Eigensinnigkeit zuschreiben. I. 195 beschweret sich bey denen Reichs-Gesandten zu Nürnberg über die Königlicher Schwedischer Seits verursachte Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks. I. 197 recommandiret denen ausschreibenden Fürsten der Reichs-Cräysse Excutionem Punctorum Amnestiae & Gravaminum. I. 203 bittet den Königlichen Schwedischen Generalissimum, die Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu beschleunigen. I. 226
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                     Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden
                     möchte. I. 162 intercediret bey dem Königlichen Schwedischen Generalissimo vor
                     Ertz-Hertzog Ferdinand Carln zu Oesterreich, daß die Militarischen Excesse in
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                     von Lothringen, Chur Trier Hammerstein, denen Grafen zu Nassau-Saarbrücken
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                     Landstuhl abtreten und würcklich wieder einräumen zu lassen. I. 174 wird von dem
                     Grafen Bent Oxenstiern ersucht, allem, was die Execution des Westphälischen
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                     Schwedischen Generalissimo und der Schwedischen Nation, sondern vielmehr theils
                     Reichs-Ständen und ihrer Eigensinnigkeit zuschreiben. I. 195 beschweret sich bey
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                     verursachte Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks. I. 197 recommandiret
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[1132] auctorations- und Restitutions-Werck, durch allerhand impracticable Vorschläge, nicht ferner zu hindern. I. 139 ersuchet den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle übermäßige Contributiones und Exactiones eingestellet, auch das in denen Stifftern Straßburg, Murbach und Lüders ergangene Verbot, wegen Erlegung der Schwedischen Satisfactions-Gelder, wiederum cassiret, und denen Herrschafften die Collectation völlig freygelassen. I. 150. ingleichen den Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möchte. I. 162 intercediret bey dem Königlichen Schwedischen Generalissimo vor Ertz-Hertzog Ferdinand Carln zu Oesterreich, daß die Militarischen Excesse in seinen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 bittet Hertzog Carln den III. von Lothringen, Chur Trier Hammerstein, denen Grafen zu Nassau-Saarbrücken Saarwerden, Herbitzheim und das Haus Homburg, und denen Herren von Sickingen Landstuhl abtreten und würcklich wieder einräumen zu lassen. I. 174 wird von dem Grafen Bent Oxenstiern ersucht, allem, was die Execution des Westphälischen Friedens noch verhindern könte, bey Zeiten abhelffliche Maaß zu geben. I. 193 soll die Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks nicht dem Königlichen Schwedischen Generalissimo und der Schwedischen Nation, sondern vielmehr theils Reichs-Ständen und ihrer Eigensinnigkeit zuschreiben. I. 195 beschweret sich bey denen Reichs-Gesandten zu Nürnberg über die Königlicher Schwedischer Seits verursachte Verzögerung des Friedens-Executions-Wercks. I. 197 recommandiret denen ausschreibenden Fürsten der Reichs-Cräysse Excutionem Punctorum Amnestiae & Gravaminum. I. 203 bittet den Königlichen Schwedischen Generalissimum, die Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu beschleunigen. I. 226

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1132>, abgerufen am 24.11.2024.