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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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chem Feld-Marschall, gemessen zu befehlen, daß er denen Herren Executoribus Pacis in allem hülffliche Hand leisten solle. I. 85. 100 giebt Käyser Ferdinando III. Nachricht, von unterschiedenen bey der Execution des Westphälischen Friedens sich hervorthuenden Schwierigkeiten, und bittet, dieselben durch seine hohe Autorität aus dem Wege zu räumen, thut auch dabey Vorschläge, wegen eines arctioris Modi exequendi. I. 89 derselben vorgeschlagenen arctiorem Modum exequendi approbiret Käyser Ferdinandus der dritte. I. 95 bittet die ausschreibenden Fürsten aller Reichs-Cräysse, ihr Nachricht zu geben, wie viel baar Geld, zu Contentirung der Schwedischen Miliz, in Cassa vorhanden. I. 99 ersuchet die ausschreibenden Fürsten derer Reichs-Cräysse, daß die bewilligte Satisfactions-Gelder in denen Leg-Städten zusammen gebracht, und dadurch die Abführung der Völcker und Restitution der Oerter befördert werden möge. I. 114 meldet dem Königlichen Schwedischen Generalissimo, daß die würcklich zusammen gebrachten Satisfactions-Gelder, nicht eher ausgeliefert werden könten, als bis man reale Versicherung hätte, daß die Abdanckung der Völcker und Restitution der Oerter ohnfehlbar darauf erfolgen solte. I. 118 derselben specificiret der Königliche Schwedische Generalissimus noch unterschiedene schwere das Friedens-Executions-Werck hindernde Difficultäten, welche nothwendig zu remediren. I. 121 derselben berichtet der Churfürst zu Sachsen, als Ober-Sächsischer Cräyß-Obrister, daß man die im Ober-Sächsischen Cräyß assignirten Schwedischen Satisfactions-Gelder beysammen habe, und beschweret sich über die Einqvartierung der Schwedischen Völcker in solchem Cräysse. I. 130 recommandiret dem Grafen Bent Oxenstiern die Beförderung des Exauctorations- und Restitutions-Wercks. I. 138. 143. ingleichen dem Königlichen Schwedischen Generalissimo. I. 148 154. 180 dieselbe ersuchet der Graf Bent Oxenstiern, ihres Orts das vorhabende Friedens-Executions- und respective Ex-
chem Feld-Marschall, gemessen zu befehlen, daß er denen Herren Executoribus Pacis in allem hülffliche Hand leisten solle. I. 85. 100 giebt Käyser Ferdinando III. Nachricht, von unterschiedenen bey der Execution des Westphälischen Friedens sich hervorthuenden Schwierigkeiten, und bittet, dieselben durch seine hohe Autorität aus dem Wege zu räumen, thut auch dabey Vorschläge, wegen eines arctioris Modi exequendi. I. 89 derselben vorgeschlagenen arctiorem Modum exequendi approbiret Käyser Ferdinandus der dritte. I. 95 bittet die ausschreibenden Fürsten aller Reichs-Cräysse, ihr Nachricht zu geben, wie viel baar Geld, zu Contentirung der Schwedischen Miliz, in Cassa vorhanden. I. 99 ersuchet die ausschreibenden Fürsten derer Reichs-Cräysse, daß die bewilligte Satisfactions-Gelder in denen Leg-Städten zusammen gebracht, und dadurch die Abführung der Völcker und Restitution der Oerter befördert werden möge. I. 114 meldet dem Königlichen Schwedischen Generalissimo, daß die würcklich zusammen gebrachten Satisfactions-Gelder, nicht eher ausgeliefert werden könten, als bis man reale Versicherung hätte, daß die Abdanckung der Völcker und Restitution der Oerter ohnfehlbar darauf erfolgen solte. I. 118 derselben specificiret der Königliche Schwedische Generalissimus noch unterschiedene schwere das Friedens-Executions-Werck hindernde Difficultäten, welche nothwendig zu remediren. I. 121 derselben berichtet der Churfürst zu Sachsen, als Ober-Sächsischer Cräyß-Obrister, daß man die im Ober-Sächsischen Cräyß assignirten Schwedischen Satisfactions-Gelder beysammen habe, und beschweret sich über die Einqvartierung der Schwedischen Völcker in solchem Cräysse. I. 130 recommandiret dem Grafen Bent Oxenstiern die Beförderung des Exauctorations- und Restitutions-Wercks. I. 138. 143. ingleichen dem Königlichen Schwedischen Generalissimo. I. 148 154. 180 dieselbe ersuchet der Graf Bent Oxenstiern, ihres Orts das vorhabende Friedens-Executions- und respective Ex-
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                     Käyser Ferdinandus der dritte. I. 95 bittet die ausschreibenden Fürsten aller
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                     Schwedischen Generalissimo, daß die würcklich zusammen gebrachten
                     Satisfactions-Gelder, nicht eher ausgeliefert werden könten, als bis man reale
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                     ohnfehlbar darauf erfolgen solte. I. 118 derselben specificiret der Königliche
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                     remediren. I. 121 derselben berichtet der Churfürst zu Sachsen, als
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                     sich über die Einqvartierung der Schwedischen Völcker in solchem Cräysse. I. 130
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                     Restitutions-Wercks. I. 138. 143. ingleichen dem Königlichen Schwedischen
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[1131] chem Feld-Marschall, gemessen zu befehlen, daß er denen Herren Executoribus Pacis in allem hülffliche Hand leisten solle. I. 85. 100 giebt Käyser Ferdinando III. Nachricht, von unterschiedenen bey der Execution des Westphälischen Friedens sich hervorthuenden Schwierigkeiten, und bittet, dieselben durch seine hohe Autorität aus dem Wege zu räumen, thut auch dabey Vorschläge, wegen eines arctioris Modi exequendi. I. 89 derselben vorgeschlagenen arctiorem Modum exequendi approbiret Käyser Ferdinandus der dritte. I. 95 bittet die ausschreibenden Fürsten aller Reichs-Cräysse, ihr Nachricht zu geben, wie viel baar Geld, zu Contentirung der Schwedischen Miliz, in Cassa vorhanden. I. 99 ersuchet die ausschreibenden Fürsten derer Reichs-Cräysse, daß die bewilligte Satisfactions-Gelder in denen Leg-Städten zusammen gebracht, und dadurch die Abführung der Völcker und Restitution der Oerter befördert werden möge. I. 114 meldet dem Königlichen Schwedischen Generalissimo, daß die würcklich zusammen gebrachten Satisfactions-Gelder, nicht eher ausgeliefert werden könten, als bis man reale Versicherung hätte, daß die Abdanckung der Völcker und Restitution der Oerter ohnfehlbar darauf erfolgen solte. I. 118 derselben specificiret der Königliche Schwedische Generalissimus noch unterschiedene schwere das Friedens-Executions-Werck hindernde Difficultäten, welche nothwendig zu remediren. I. 121 derselben berichtet der Churfürst zu Sachsen, als Ober-Sächsischer Cräyß-Obrister, daß man die im Ober-Sächsischen Cräyß assignirten Schwedischen Satisfactions-Gelder beysammen habe, und beschweret sich über die Einqvartierung der Schwedischen Völcker in solchem Cräysse. I. 130 recommandiret dem Grafen Bent Oxenstiern die Beförderung des Exauctorations- und Restitutions-Wercks. I. 138. 143. ingleichen dem Königlichen Schwedischen Generalissimo. I. 148 154. 180 dieselbe ersuchet der Graf Bent Oxenstiern, ihres Orts das vorhabende Friedens-Executions- und respective Ex-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1131>, abgerufen am 25.11.2024.