Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
bey derselben thut der Königliche Schwedische General-Lieutenant, Baron Paul von Würtz, Ansuchung um einen friedlichen Durchzug mit seinen Trouppen. I. 825 Regierung, Chur-Bäyerische zu Amberg, vid. Amberg. Chur-Pfältzische zu Heydelberg, derselben notificiret Pfaltzgraf Ludwig bey Rhein, zu Veldentz, daß er, nach Absterben Churfürst Carls zu Pfaltz, dessen nächster und rechtmäßiger Successor sey. VIII. 192. giebt dem Pfaltzgrafen zu Veldentz unangenehme Resolution, und schickt ihm sein Notifications-Schreiben wieder zurücke. VIII. 193 Dänische, in den Fürstenthümern Schleßwig und Hollstein, beschweret sich bey Käyser Leopoldo über die Schwedischen Kriegs-Pressuren, und bittet um eilende Hülffe. I. 725 Fürstliche Brandenburg-Culmbachische zur Vormundschafft Verordnete, ersuchet die regierenden Landgrafen zu Hessen-Cassel und Darmstadt um Rath, wie sie sich, wegen der von Chur Brandenburg angesonnenen Werb- und Aufrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder verhalten solle. I. 766 Mecklenburg-Schwerinische depreciret bey Chur Brandenburg die in dem Mecklenburgischen praetendirte Einqvartierung dero Trouppen. I. 403 Rassau-Siegenische, Catholischen Theils, bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen so lange ab- und zur Ruhe zu weisen, bis ihre Herrschafft ihr Land und Archiv wieder bekommen. VII. 1 Ober-Oesterreichische, derselben Befehl, wegen Zurückhaltung derer aus dem Tefferecker-Thal vertriebenen Evangelischen Exulanten, hinterlassener Güter und Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf gehorsamstes Ansuchen des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, cassiren lassen. VIII. 285 Schwedische in Vor-Pommern, erhält von Chur Sachsen, als ausschreibendem Fürsten des Ober-Sächsischen Cräysses, Käyserliche Mandata avocatoria. I. 788. und protestiret darwider. I. 790. derselben remonstriret Chur Sachsen, daß die innocente Uberschickung der Käyserlichen Mandatorum avocatoriorum, vor keine Participa-
bey derselben thut der Königliche Schwedische General-Lieutenant, Baron Paul von Würtz, Ansuchung um einen friedlichen Durchzug mit seinen Trouppen. I. 825 Regierung, Chur-Bäyerische zu Amberg, vid. Amberg. Chur-Pfältzische zu Heydelberg, derselben notificiret Pfaltzgraf Ludwig bey Rhein, zu Veldentz, daß er, nach Absterben Churfürst Carls zu Pfaltz, dessen nächster und rechtmäßiger Successor sey. VIII. 192. giebt dem Pfaltzgrafen zu Veldentz unangenehme Resolution, und schickt ihm sein Notifications-Schreiben wieder zurücke. VIII. 193 Dänische, in den Fürstenthümern Schleßwig und Hollstein, beschweret sich bey Käyser Leopoldo über die Schwedischen Kriegs-Pressuren, und bittet um eilende Hülffe. I. 725 Fürstliche Brandenburg-Culmbachische zur Vormundschafft Verordnete, ersuchet die regierenden Landgrafen zu Hessen-Cassel und Darmstadt um Rath, wie sie sich, wegen der von Chur Brandenburg angesonnenen Werb- und Aufrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder verhalten solle. I. 766 Mecklenburg-Schwerinische depreciret bey Chur Brandenburg die in dem Mecklenburgischen praetendirte Einqvartierung dero Trouppen. I. 403 Rassau-Siegenische, Catholischen Theils, bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen so lange ab- und zur Ruhe zu weisen, bis ihre Herrschafft ihr Land und Archiv wieder bekommen. VII. 1 Ober-Oesterreichische, derselben Befehl, wegen Zurückhaltung derer aus dem Tefferecker-Thal vertriebenen Evangelischen Exulanten, hinterlassener Güter und Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf gehorsamstes Ansuchen des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, cassiren lassen. VIII. 285 Schwedische in Vor-Pommern, erhält von Chur Sachsen, als ausschreibendem Fürsten des Ober-Sächsischen Cräysses, Käyserliche Mandata avocatoria. I. 788. und protestiret darwider. I. 790. derselben remonstriret Chur Sachsen, daß die innocente Uberschickung der Käyserlichen Mandatorum avocatoriorum, vor keine Participa-
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1125"/>
bey
                     derselben thut der Königliche Schwedische General-Lieutenant, Baron Paul von
                     Würtz, Ansuchung um einen friedlichen Durchzug mit seinen Trouppen. I. 825</l>
        <l><hi rendition="#in">R</hi>egierung, Chur-Bäyerische zu Amberg, vid. Amberg.
                     Chur-Pfältzische zu Heydelberg, derselben notificiret Pfaltzgraf Ludwig bey
                     Rhein, zu Veldentz, daß er, nach Absterben Churfürst Carls zu Pfaltz, dessen
                     nächster und rechtmäßiger Successor sey. VIII. 192. giebt dem Pfaltzgrafen zu
                     Veldentz unangenehme Resolution, und schickt ihm sein Notifications-Schreiben
                     wieder zurücke. VIII. 193 Dänische, in den Fürstenthümern Schleßwig und
                     Hollstein, beschweret sich bey Käyser Leopoldo über die Schwedischen
                     Kriegs-Pressuren, und bittet um eilende Hülffe. I. 725 Fürstliche
                     Brandenburg-Culmbachische zur Vormundschafft Verordnete, ersuchet die
                     regierenden Landgrafen zu Hessen-Cassel und Darmstadt um Rath, wie sie sich,
                     wegen der von Chur Brandenburg angesonnenen Werb- und Aufrichtung zweyer
                     Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder verhalten solle. I. 766
                     Mecklenburg-Schwerinische depreciret bey Chur Brandenburg die in dem
                     Mecklenburgischen praetendirte Einqvartierung dero Trouppen. I. 403
                     Rassau-Siegenische, Catholischen Theils, bittet die Reichs-Versammlung zu
                     Regenspurg, den Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen so lange ab- und zur Ruhe
                     zu weisen, bis ihre Herrschafft ihr Land und Archiv wieder bekommen. VII. 1
                     Ober-Oesterreichische, derselben Befehl, wegen Zurückhaltung derer aus dem
                     Tefferecker-Thal vertriebenen Evangelischen Exulanten, hinterlassener Güter und
                     Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf gehorsamstes Ansuchen des Corporis
                     Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, cassiren lassen. VIII. 285
                     Schwedische in Vor-Pommern, erhält von Chur Sachsen, als ausschreibendem Fürsten
                     des Ober-Sächsischen Cräysses, Käyserliche Mandata avocatoria. I. 788. und
                     protestiret darwider. I. 790. derselben remonstriret Chur Sachsen, daß die
                     innocente Uberschickung der Käyserlichen Mandatorum avocatoriorum, vor keine
                             Participa-
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1125] bey derselben thut der Königliche Schwedische General-Lieutenant, Baron Paul von Würtz, Ansuchung um einen friedlichen Durchzug mit seinen Trouppen. I. 825 Regierung, Chur-Bäyerische zu Amberg, vid. Amberg. Chur-Pfältzische zu Heydelberg, derselben notificiret Pfaltzgraf Ludwig bey Rhein, zu Veldentz, daß er, nach Absterben Churfürst Carls zu Pfaltz, dessen nächster und rechtmäßiger Successor sey. VIII. 192. giebt dem Pfaltzgrafen zu Veldentz unangenehme Resolution, und schickt ihm sein Notifications-Schreiben wieder zurücke. VIII. 193 Dänische, in den Fürstenthümern Schleßwig und Hollstein, beschweret sich bey Käyser Leopoldo über die Schwedischen Kriegs-Pressuren, und bittet um eilende Hülffe. I. 725 Fürstliche Brandenburg-Culmbachische zur Vormundschafft Verordnete, ersuchet die regierenden Landgrafen zu Hessen-Cassel und Darmstadt um Rath, wie sie sich, wegen der von Chur Brandenburg angesonnenen Werb- und Aufrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder verhalten solle. I. 766 Mecklenburg-Schwerinische depreciret bey Chur Brandenburg die in dem Mecklenburgischen praetendirte Einqvartierung dero Trouppen. I. 403 Rassau-Siegenische, Catholischen Theils, bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen so lange ab- und zur Ruhe zu weisen, bis ihre Herrschafft ihr Land und Archiv wieder bekommen. VII. 1 Ober-Oesterreichische, derselben Befehl, wegen Zurückhaltung derer aus dem Tefferecker-Thal vertriebenen Evangelischen Exulanten, hinterlassener Güter und Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf gehorsamstes Ansuchen des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, cassiren lassen. VIII. 285 Schwedische in Vor-Pommern, erhält von Chur Sachsen, als ausschreibendem Fürsten des Ober-Sächsischen Cräysses, Käyserliche Mandata avocatoria. I. 788. und protestiret darwider. I. 790. derselben remonstriret Chur Sachsen, daß die innocente Uberschickung der Käyserlichen Mandatorum avocatoriorum, vor keine Participa-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1125
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1125>, abgerufen am 24.11.2024.