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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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auf den Müntz-Probations-Tag nach Augspurg zu schicken. V. 244 soll ihr Contingent an Mannschafft in die Gegend München auf die Musterung schicken. V. 381 der Magistrat allhier wird von Bürgemeister und Rath zu Nürnberg ersuchet, allen möglichen Fleiß, zu Beybehaltung des mit Spanien und Franckreich verbotenen Commercii anzuwenden. V. 650 wegen derselben Sicherheit wird verschiedenes tractiret. VI. 326 wird von dem Käyserlichen General d' Herbeville, nach der Schlacht bey Höchstädt, occupiret. VI. 326 soll dem Käyserlichen Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage, Herrn Cardinaln von Lamberg, an Käysers Josephi statt, huldigen. VI. 499 bekommt von Käyser Josepho ihre alte Anländungs- und Niederlags-Gerechtigkeit. VI. 954 derselben giebt die Käyserliche Administration zu München Versicherung, daß sie aus Bäyern freye Zufuhr an Geträyde und andern Victualien haben solle. VII. 640 wegen der Contagion zu Wien, will der Rath allhier die nach Wien gehende Nürnberger Boten nicht weiter passiren lassen. VII. 844 in derselben grassiret die Pest, und gehet dessentwegen die Reichs-Versammlung nach Augspurg. VII. 850 und der sämmtliche Clerus daselbst, bitten die Käyserliche Administration zu München, daß ihnen, unter währender Contagion, mit benöthigten Lebens-Mitteln und anderer Hülffe möchte beygesprungen werden. VII. 854 ersuchen den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Reichs-Directorem, Freyherrn von Otten, wegen Uberlassung nöthiger Victualien, vor sie bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu intercediren. VII. 861. sq. 879. bitten den Käyser Carolum VI. dero Administration in Bäyern zu befehlen, daß sie mit benöthigten Lebens Mitteln beständig und zulänglich möchten versehen werden. VII. 870. 873 soll ihr in der Gegend Höchstädt befindliches Schiff zu-
auf den Müntz-Probations-Tag nach Augspurg zu schicken. V. 244 soll ihr Contingent an Mannschafft in die Gegend München auf die Musterung schicken. V. 381 der Magistrat allhier wird von Bürgemeister und Rath zu Nürnberg ersuchet, allen möglichen Fleiß, zu Beybehaltung des mit Spanien und Franckreich verbotenen Commercii anzuwenden. V. 650 wegen derselben Sicherheit wird verschiedenes tractiret. VI. 326 wird von dem Käyserlichen General d’ Herbeville, nach der Schlacht bey Höchstädt, occupiret. VI. 326 soll dem Käyserlichen Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage, Herrn Cardinaln von Lamberg, an Käysers Josephi statt, huldigen. VI. 499 bekommt von Käyser Josepho ihre alte Anländungs- und Niederlags-Gerechtigkeit. VI. 954 derselben giebt die Käyserliche Administration zu München Versicherung, daß sie aus Bäyern freye Zufuhr an Geträyde und andern Victualien haben solle. VII. 640 wegen der Contagion zu Wien, will der Rath allhier die nach Wien gehende Nürnberger Boten nicht weiter passiren lassen. VII. 844 in derselben grassiret die Pest, und gehet dessentwegen die Reichs-Versammlung nach Augspurg. VII. 850 und der sämmtliche Clerus daselbst, bitten die Käyserliche Administration zu München, daß ihnen, unter währender Contagion, mit benöthigten Lebens-Mitteln und anderer Hülffe möchte beygesprungen werden. VII. 854 ersuchen den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Reichs-Directorem, Freyherrn von Otten, wegen Uberlassung nöthiger Victualien, vor sie bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu intercediren. VII. 861. sq. 879. bitten den Käyser Carolum VI. dero Administration in Bäyern zu befehlen, daß sie mit benöthigten Lebens Mitteln beständig und zulänglich möchten versehen werden. VII. 870. 873 soll ihr in der Gegend Höchstädt befindliches Schiff zu-
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                     Anländungs- und Niederlags-Gerechtigkeit. VI. 954 derselben giebt die
                     Käyserliche Administration zu München Versicherung, daß sie aus Bäyern freye
                     Zufuhr an Geträyde und andern Victualien haben solle. VII. 640 wegen der
                     Contagion zu Wien, will der Rath allhier die nach Wien gehende Nürnberger Boten
                     nicht weiter passiren lassen. VII. 844 in derselben grassiret die Pest, und
                     gehet dessentwegen die Reichs-Versammlung nach Augspurg. VII. 850 und der
                     sämmtliche Clerus daselbst, bitten die Käyserliche Administration zu München,
                     daß ihnen, unter währender Contagion, mit benöthigten Lebens-Mitteln und anderer
                     Hülffe möchte beygesprungen werden. VII. 854 ersuchen den Chur-Mäyntzischen
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                     Bäyern zu intercediren. VII. 861. sq. 879. bitten den Käyser Carolum VI. dero
                     Administration in Bäyern zu befehlen, daß sie mit benöthigten Lebens Mitteln
                     beständig und zulänglich möchten versehen werden. VII. 870. 873 soll ihr in der
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[1123] auf den Müntz-Probations-Tag nach Augspurg zu schicken. V. 244 soll ihr Contingent an Mannschafft in die Gegend München auf die Musterung schicken. V. 381 der Magistrat allhier wird von Bürgemeister und Rath zu Nürnberg ersuchet, allen möglichen Fleiß, zu Beybehaltung des mit Spanien und Franckreich verbotenen Commercii anzuwenden. V. 650 wegen derselben Sicherheit wird verschiedenes tractiret. VI. 326 wird von dem Käyserlichen General d’ Herbeville, nach der Schlacht bey Höchstädt, occupiret. VI. 326 soll dem Käyserlichen Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage, Herrn Cardinaln von Lamberg, an Käysers Josephi statt, huldigen. VI. 499 bekommt von Käyser Josepho ihre alte Anländungs- und Niederlags-Gerechtigkeit. VI. 954 derselben giebt die Käyserliche Administration zu München Versicherung, daß sie aus Bäyern freye Zufuhr an Geträyde und andern Victualien haben solle. VII. 640 wegen der Contagion zu Wien, will der Rath allhier die nach Wien gehende Nürnberger Boten nicht weiter passiren lassen. VII. 844 in derselben grassiret die Pest, und gehet dessentwegen die Reichs-Versammlung nach Augspurg. VII. 850 und der sämmtliche Clerus daselbst, bitten die Käyserliche Administration zu München, daß ihnen, unter währender Contagion, mit benöthigten Lebens-Mitteln und anderer Hülffe möchte beygesprungen werden. VII. 854 ersuchen den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Reichs-Directorem, Freyherrn von Otten, wegen Uberlassung nöthiger Victualien, vor sie bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu intercediren. VII. 861. sq. 879. bitten den Käyser Carolum VI. dero Administration in Bäyern zu befehlen, daß sie mit benöthigten Lebens Mitteln beständig und zulänglich möchten versehen werden. VII. 870. 873 soll ihr in der Gegend Höchstädt befindliches Schiff zu-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1123>, abgerufen am 25.11.2024.