Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
missarium auf dem Reichs-Tage zu Augspurg und Administratorem in
Bäyern, bey denen Bäyerischen Maut- und Zoll Städten an der Donau zu verordnen,
daß die von Augspurg nach Regenspurg zu Wasser gehende Güter der
Reichs-Gesandten Zoll-frey passiret werden möchten. VIII. 635. und erhält
beliebige Antwort. VIII. 636
Otterndorff, Fürstliche Sachsen-Lauenburgische
Residenz-Stadt im Lande Hadeln, wird mit eigenmächtiger
Bischöfflich-Münsterischer Einqvartierung beleget. III. 579 aus derselben soll
der Nieder-Sächsische Herr Cräyß-Obriste die Bischöfflich-Münsterische
Einqvartierung delogiren lassen. III. 598
Oxenstirn, (Baron) wird von dem Königlichen Schwedischen
Generalissimo, als Deputirter, an die Käyserlichen Gesandten zu Münster
abgeschickt. I. 255
Oxenstiern, (Graf Bent) Königlicher Schwedischer
Plenipotentiarius bey dem Friedens-Executions-Werck, demselben recommandiret die
Reichs-Gesandtschafft zu Münster den Exauctorations- und Evacuations-Punet zu
schleuniger Beförderung. I. 138. 143. welches er auch, so viel es an ihm läge,
zu thun verspricht. I. 139. will, als Königlicher Schwedischer Gesandter zu
Empfahung der Reichs-Lehen, am Käyserlichen Hofe, wie ein Formal-Königlicher
Gesandter tractiret seyn. I. 370. bekommt aber von dem Käyserlichen
Ober-Hofmeister, Fürsten von Dietrichslein, abschlägige Antwort. I. 372
Oxenstiern, Graf, ist Plenipotentiarius der
Nieder-Sächsischen Cräyß-ausschreibenden Fürsten, und vornemlich des Königs in
Schweden am Käyserlichen Hofe. IV. 1171
Oxenstiern, (Johann) Königlicher Schwedischer
Extraordinair-Legat in Teutschland, ersuchet das Nieder-Sächsische
Cräyß-Ausschreib-Amt, auf guter Hut zu seyn, damit, bey vorseyender Dänischer
Armatur, der Nieder-Sächsische Cräyß und die darinn gelegene Königliche
Schwedische Lande, der allgemeinen Ruhe und Sicherheit, dem Westphälischen
Frieden und Reichs Constitutionibus zu Folge, geniessen möchten. I. 630.
demselben giebt das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt
missarium auf dem Reichs-Tage zu Augspurg und Administratorem in
Bäyern, bey denen Bäyerischen Maut- und Zoll Städten an der Donau zu verordnen,
daß die von Augspurg nach Regenspurg zu Wasser gehende Güter der
Reichs-Gesandten Zoll-frey passiret werden möchten. VIII. 635. und erhält
beliebige Antwort. VIII. 636
Otterndorff, Fürstliche Sachsen-Lauenburgische
Residenz-Stadt im Lande Hadeln, wird mit eigenmächtiger
Bischöfflich-Münsterischer Einqvartierung beleget. III. 579 aus derselben soll
der Nieder-Sächsische Herr Cräyß-Obriste die Bischöfflich-Münsterische
Einqvartierung delogiren lassen. III. 598
Oxenstirn, (Baron) wird von dem Königlichen Schwedischen
Generalissimo, als Deputirter, an die Käyserlichen Gesandten zu Münster
abgeschickt. I. 255
Oxenstiern, (Graf Bent) Königlicher Schwedischer
Plenipotentiarius bey dem Friedens-Executions-Werck, demselben recommandiret die
Reichs-Gesandtschafft zu Münster den Exauctorations- und Evacuations-Punet zu
schleuniger Beförderung. I. 138. 143. welches er auch, so viel es an ihm läge,
zu thun verspricht. I. 139. will, als Königlicher Schwedischer Gesandter zu
Empfahung der Reichs-Lehen, am Käyserlichen Hofe, wie ein Formal-Königlicher
Gesandter tractiret seyn. I. 370. bekommt aber von dem Käyserlichen
Ober-Hofmeister, Fürsten von Dietrichslein, abschlägige Antwort. I. 372
Oxenstiern, Graf, ist Plenipotentiarius der
Nieder-Sächsischen Cräyß-ausschreibenden Fürsten, und vornemlich des Königs in
Schweden am Käyserlichen Hofe. IV. 1171
Oxenstiern, (Johann) Königlicher Schwedischer
Extraordinair-Legat in Teutschland, ersuchet das Nieder-Sächsische
Cräyß-Ausschreib-Amt, auf guter Hut zu seyn, damit, bey vorseyender Dänischer
Armatur, der Nieder-Sächsische Cräyß und die darinn gelegene Königliche
Schwedische Lande, der allgemeinen Ruhe und Sicherheit, dem Westphälischen
Frieden und Reichs Constitutionibus zu Folge, geniessen möchten. I. 630.
demselben giebt das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt
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missarium auf dem Reichs-Tage zu Augspurg und Administratorem in Bäyern, bey denen Bäyerischen Maut- und Zoll Städten an der Donau zu verordnen, daß die von Augspurg nach Regenspurg zu Wasser gehende Güter der Reichs-Gesandten Zoll-frey passiret werden möchten. VIII. 635. und erhält beliebige Antwort. VIII. 636 Otterndorff, Fürstliche Sachsen-Lauenburgische Residenz-Stadt im Lande Hadeln, wird mit eigenmächtiger Bischöfflich-Münsterischer Einqvartierung beleget. III. 579 aus derselben soll der Nieder-Sächsische Herr Cräyß-Obriste die Bischöfflich-Münsterische Einqvartierung delogiren lassen. III. 598 Oxenstirn, (Baron) wird von dem Königlichen Schwedischen Generalissimo, als Deputirter, an die Käyserlichen Gesandten zu Münster abgeschickt. I. 255 Oxenstiern, (Graf Bent) Königlicher Schwedischer Plenipotentiarius bey dem Friedens-Executions-Werck, demselben recommandiret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster den Exauctorations- und Evacuations-Punet zu schleuniger Beförderung. I. 138. 143. welches er auch, so viel es an ihm läge, zu thun verspricht. I. 139. will, als Königlicher Schwedischer Gesandter zu Empfahung der Reichs-Lehen, am Käyserlichen Hofe, wie ein Formal-Königlicher Gesandter tractiret seyn. I. 370. bekommt aber von dem Käyserlichen Ober-Hofmeister, Fürsten von Dietrichslein, abschlägige Antwort. I. 372 Oxenstiern, Graf, ist Plenipotentiarius der Nieder-Sächsischen Cräyß-ausschreibenden Fürsten, und vornemlich des Königs in Schweden am Käyserlichen Hofe. IV. 1171 Oxenstiern, (Johann) Königlicher Schwedischer Extraordinair-Legat in Teutschland, ersuchet das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt, auf guter Hut zu seyn, damit, bey vorseyender Dänischer Armatur, der Nieder-Sächsische Cräyß und die darinn gelegene Königliche Schwedische Lande, der allgemeinen Ruhe und Sicherheit, dem Westphälischen Frieden und Reichs Constitutionibus zu Folge, geniessen möchten. I. 630. demselben giebt das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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