Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
von einigen zwischen ihm und
seinen Land-Ständen entstandenen Differentien. II. 139 über denselben und seine
Leute beschweren sich seine Land-Stände bey den Herren General-Staaten der
vereinigten Niederlande. II. 127
Oßnabrück, (Bischöffe zu) vid. Frantz Wilhelm, Ernst
August, Carl Joseph Ignatius.
Oßnabrückischer Dom-Probst, Frantz Arnold, Freyherr von
Metternich, zur Gracht, wird Coadjutor des Stifsts Paderborn. VIII. 604
Oßnabrückische Völcker, halten die auf die Oster-Messe
nach Franckfurt am Mäyn gehende Bürger von Cölln am Rhein an. III. 891. 898
Otten, (Freyherr Ignatius Antonius von) Chur-Mäyntzischer
Principal-Gesandter und Director auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, soll unter
währendem Reichs-Vicariat die Reichs-Tags-Consultationes fortsetzen lassen. VI.
342 wird, als Chur-Mäyntzischer Principal-Gesandter und Director auf dem
Reichs-Tage zu Augspurg, von den Stifftern und Magistrat zu Regenspurg gebeten,
bey dem Käyserlichen Herrn Principal-Commissario und Administratore in Bäyern zu
intercediren, daß die Stadt Regenspurg, unter währender Contagion, mit gnugsamen
Lebens-Mitteln möge versehen werden. VII. 861 bey demselben bedancken sich die
Stiffter und Magistrat zu Regenspurg vor dessen fruchtbare Intercession. VII.
863 denselben ersuchen die Stiffter und Magistrat zu Regensourg um eine
nochmahlige Intercession bey dem Käyserlichen Herrn Principal-Commissario und
Administratore in Bäyern. VII. 879. VIII. 12. demselben berichtet der Magistrat
zu Regenspurg, daß die Contagion bey ihnen völlig aufgehöret, und der
Reichs-Convent, nach Gefallen retourniren könne. VIII. 24. wird von dem
Magistrat zu Regenspurg gebeten, dessen an die Reichs-Versammlung, wegen
aufgehörter Contagion, abgelassenes Notifications-Schreiben ad Dictaturam
publicam bringen zu lassen, und solches bestens zu secundiren. VIII. 29. bittet
den Käyserlichen PPrincipal-Com-
von einigen zwischen ihm und
seinen Land-Ständen entstandenen Differentien. II. 139 über denselben und seine
Leute beschweren sich seine Land-Stände bey den Herren General-Staaten der
vereinigten Niederlande. II. 127
Oßnabrück, (Bischöffe zu) vid. Frantz Wilhelm, Ernst
August, Carl Joseph Ignatius.
Oßnabrückischer Dom-Probst, Frantz Arnold, Freyherr von
Metternich, zur Gracht, wird Coadjutor des Stifsts Paderborn. VIII. 604
Oßnabrückische Völcker, halten die auf die Oster-Messe
nach Franckfurt am Mäyn gehende Bürger von Cölln am Rhein an. III. 891. 898
Otten, (Freyherr Ignatius Antonius von) Chur-Mäyntzischer
Principal-Gesandter und Director auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, soll unter
währendem Reichs-Vicariat die Reichs-Tags-Consultationes fortsetzen lassen. VI.
342 wird, als Chur-Mäyntzischer Principal-Gesandter und Director auf dem
Reichs-Tage zu Augspurg, von den Stifftern und Magistrat zu Regenspurg gebeten,
bey dem Käyserlichen Herrn Principal-Commissario und Administratore in Bäyern zu
intercediren, daß die Stadt Regenspurg, unter währender Contagion, mit gnugsamen
Lebens-Mitteln möge versehen werden. VII. 861 bey demselben bedancken sich die
Stiffter und Magistrat zu Regenspurg vor dessen fruchtbare Intercession. VII.
863 denselben ersuchen die Stiffter und Magistrat zu Regensourg um eine
nochmahlige Intercession bey dem Käyserlichen Herrn Principal-Commissario und
Administratore in Bäyern. VII. 879. VIII. 12. demselben berichtet der Magistrat
zu Regenspurg, daß die Contagion bey ihnen völlig aufgehöret, und der
Reichs-Convent, nach Gefallen retourniren könne. VIII. 24. wird von dem
Magistrat zu Regenspurg gebeten, dessen an die Reichs-Versammlung, wegen
aufgehörter Contagion, abgelassenes Notifications-Schreiben ad Dictaturam
publicam bringen zu lassen, und solches bestens zu secundiren. VIII. 29. bittet
den Käyserlichen PPrincipal-Com-
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von einigen zwischen ihm und seinen Land-Ständen entstandenen Differentien. II. 139 über denselben und seine Leute beschweren sich seine Land-Stände bey den Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande. II. 127 Oßnabrück, (Bischöffe zu) vid. Frantz Wilhelm, Ernst August, Carl Joseph Ignatius. Oßnabrückischer Dom-Probst, Frantz Arnold, Freyherr von Metternich, zur Gracht, wird Coadjutor des Stifsts Paderborn. VIII. 604 Oßnabrückische Völcker, halten die auf die Oster-Messe nach Franckfurt am Mäyn gehende Bürger von Cölln am Rhein an. III. 891. 898 Otten, (Freyherr Ignatius Antonius von) Chur-Mäyntzischer Principal-Gesandter und Director auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, soll unter währendem Reichs-Vicariat die Reichs-Tags-Consultationes fortsetzen lassen. VI. 342 wird, als Chur-Mäyntzischer Principal-Gesandter und Director auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, von den Stifftern und Magistrat zu Regenspurg gebeten, bey dem Käyserlichen Herrn Principal-Commissario und Administratore in Bäyern zu intercediren, daß die Stadt Regenspurg, unter währender Contagion, mit gnugsamen Lebens-Mitteln möge versehen werden. VII. 861 bey demselben bedancken sich die Stiffter und Magistrat zu Regenspurg vor dessen fruchtbare Intercession. VII. 863 denselben ersuchen die Stiffter und Magistrat zu Regensourg um eine nochmahlige Intercession bey dem Käyserlichen Herrn Principal-Commissario und Administratore in Bäyern. VII. 879. VIII. 12. demselben berichtet der Magistrat zu Regenspurg, daß die Contagion bey ihnen völlig aufgehöret, und der Reichs-Convent, nach Gefallen retourniren könne. VIII. 24. wird von dem Magistrat zu Regenspurg gebeten, dessen an die Reichs-Versammlung, wegen aufgehörter Contagion, abgelassenes Notifications-Schreiben ad Dictaturam publicam bringen zu lassen, und solches bestens zu secundiren. VIII. 29. bittet den Käyserlichen PPrincipal-Com-
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