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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Churfürst Carl Ludwigs zu Pfaltz, an Johann Georg den II. zu Sachsen, daß Pfaltz-Graf Ludwig Heinrich zu Simmern dieses Zeitliche gesegnet, und dessen Lande nunmehr auf ihn gefallen. III. 136 Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz, an den Bäyerischen Cräyß-Convent zu Regenspurg, daß er als Hertzog zu Neuburg, bey solchen Convent nicht erschiene, so lange die Sache mit Pfaltz-Sultzbach der Admission halber nicht ausgemacht. VI. 397 Ejusd. an den Magistrat zu Franckfurt, daß er, nach Absterben Käysers Josephi, sich des ihm zustehenden Vicariats unterzogen. VII. 231 Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an Churfürst Johann Georg den I. zu Sachsen, wegen des plötzlichen Todes-Falls dessen Chur-Erben, Marggraf Wilhelm Heinrichs. I. 239 Churfürst Friedrich des III. zu Brandenburg, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er sich nach seinen Clevischen Landen erheben wolle. IV. 886 Churfürst Ernst Augusts zu Hannover, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er von dem Käyser mit der ihm und seinen männlichen Descendenten conferirten neuen Chur-Würde würcklich investiret worden. IV. 942 der verwittibten Churfürstin Sophien zu Braunschweig und Lüneburg, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß sie in Eventum zur Erbin des Königreichs Groß-Britannien erkläret worden. V. 383 Churfürst Georg Ludwigs zu Hannover, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, die Vermählung seiner Princeßin, Sophien Dorotheen, an den Königl. Erb-Printzen Friedrich Wilhelm in Preußen. VI. 644 Ejusd. als commandiren den Generals der Reichs-Armee, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Lander zu kehren, er das Commando dem Käyserlichen General-Feld--
Churfürst Carl Ludwigs zu Pfaltz, an Johann Georg den II. zu Sachsen, daß Pfaltz-Graf Ludwig Heinrich zu Simmern dieses Zeitliche gesegnet, und dessen Lande nunmehr auf ihn gefallen. III. 136 Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz, an den Bäyerischen Cräyß-Convent zu Regenspurg, daß er als Hertzog zu Neuburg, bey solchen Convent nicht erschiene, so lange die Sache mit Pfaltz-Sultzbach der Admission halber nicht ausgemacht. VI. 397 Ejusd. an den Magistrat zu Franckfurt, daß er, nach Absterben Käysers Josephi, sich des ihm zustehenden Vicariats unterzogen. VII. 231 Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an Churfürst Johann Georg den I. zu Sachsen, wegen des plötzlichen Todes-Falls dessen Chur-Erben, Marggraf Wilhelm Heinrichs. I. 239 Churfürst Friedrich des III. zu Brandenburg, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er sich nach seinen Clevischen Landen erheben wolle. IV. 886 Churfürst Ernst Augusts zu Hannover, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er von dem Käyser mit der ihm und seinen männlichen Descendenten conferirten neuen Chur-Würde würcklich investiret worden. IV. 942 der verwittibten Churfürstin Sophien zu Braunschweig und Lüneburg, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß sie in Eventum zur Erbin des Königreichs Groß-Britannien erkläret worden. V. 383 Churfürst Georg Ludwigs zu Hannover, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, die Vermählung seiner Princeßin, Sophien Dorotheen, an den Königl. Erb-Printzen Friedrich Wilhelm in Preußen. VI. 644 Ejusd. als commandiren den Generals der Reichs-Armée, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Lander zu kehren, er das Commando dem Käyserlichen General-Feld--
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                     dieses Zeitliche gesegnet, und dessen Lande nunmehr auf ihn gefallen. III. 136
                     Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz, an den Bäyerischen Cräyß-Convent zu
                     Regenspurg, daß er als Hertzog zu Neuburg, bey solchen Convent nicht erschiene,
                     so lange die Sache mit Pfaltz-Sultzbach der Admission halber nicht ausgemacht.
                     VI. 397 Ejusd. an den Magistrat zu Franckfurt, daß er, nach Absterben Käysers
                     Josephi, sich des ihm zustehenden Vicariats unterzogen. VII. 231 Churfürst
                     Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an Churfürst Johann Georg den I. zu Sachsen,
                     wegen des plötzlichen Todes-Falls dessen Chur-Erben, Marggraf Wilhelm Heinrichs.
                     I. 239 Churfürst Friedrich des III. zu Brandenburg, an Hertzog Georg Wilhelm zu
                     Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er sich nach seinen Clevischen Landen erheben
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                     Descendenten conferirten neuen Chur-Würde würcklich investiret worden. IV. 942
                     der verwittibten Churfürstin Sophien zu Braunschweig und Lüneburg, an Hertzog
                     Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß sie in Eventum zur Erbin des Königreichs
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[1089] Churfürst Carl Ludwigs zu Pfaltz, an Johann Georg den II. zu Sachsen, daß Pfaltz-Graf Ludwig Heinrich zu Simmern dieses Zeitliche gesegnet, und dessen Lande nunmehr auf ihn gefallen. III. 136 Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz, an den Bäyerischen Cräyß-Convent zu Regenspurg, daß er als Hertzog zu Neuburg, bey solchen Convent nicht erschiene, so lange die Sache mit Pfaltz-Sultzbach der Admission halber nicht ausgemacht. VI. 397 Ejusd. an den Magistrat zu Franckfurt, daß er, nach Absterben Käysers Josephi, sich des ihm zustehenden Vicariats unterzogen. VII. 231 Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an Churfürst Johann Georg den I. zu Sachsen, wegen des plötzlichen Todes-Falls dessen Chur-Erben, Marggraf Wilhelm Heinrichs. I. 239 Churfürst Friedrich des III. zu Brandenburg, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er sich nach seinen Clevischen Landen erheben wolle. IV. 886 Churfürst Ernst Augusts zu Hannover, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er von dem Käyser mit der ihm und seinen männlichen Descendenten conferirten neuen Chur-Würde würcklich investiret worden. IV. 942 der verwittibten Churfürstin Sophien zu Braunschweig und Lüneburg, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß sie in Eventum zur Erbin des Königreichs Groß-Britannien erkläret worden. V. 383 Churfürst Georg Ludwigs zu Hannover, an Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, die Vermählung seiner Princeßin, Sophien Dorotheen, an den Königl. Erb-Printzen Friedrich Wilhelm in Preußen. VI. 644 Ejusd. als commandiren den Generals der Reichs-Armée, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Lander zu kehren, er das Commando dem Käyserlichen General-Feld--

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1089>, abgerufen am 28.11.2024.