Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
will dem Ministerio zu Hamburg nicht eher auf dessen Schreiben antworten, als
bis es sich über etliche Fragen erkläret. V. 621 schicket dem Ministerio zu
Hamburg seine Briefe unbeantwortet wieder zurücke. V. 693 ermahnet die Gemeinde
zu St. Jacob in Hamburg von ihrer Intention, ihn wieder zu ihrem Pastore zu
vociren, abzustehen. V. 778 diluiret die ihm zugefügte Imputationes bey dem
Magistrat zu Hamburg, und kündiget sein Pastorat zu St. Jacob völlig auf. VII. 1
wird von dem Magistrat und Bürgerschafft zu Hamburg von neuem zum Pastorat zu
St. Jacob vociret. VI. 254 dessen Dimission suchet der Magistrat zu Hamburg bey
Königlicher Majestät in Schweden, erhält aber abschlägige Antwort. VII. 256.
sqq. denselben ersuchet die Gemeinde zu St. Jacob in Hamburg inständtg, die
renovirte Vocation zu ihrem Pastorat an zunehmen. VI. 260
Mayersberg, (Baron von) Käyserlicher Abgeordneter am
Chur-Mäyntzischen Hofe, verweiset, auf Käyserlichen Befehl, Churfürst Johann
Philippen zu Mäyntz seine Unbeständigkeit. II. 960 demselben schlägt Churfürst
Lotharius Friedrich zu Mäyntz vor, die Reichs-Mediation denen mit Franckreich in
Krieg verwickelten Theilen zu offeriren. III. 104
Mayländisches Capitulat muß iederzeit auf den würcklichen
Besitzer desselben Staats extendiret werden. V. 627
Mäyntz, Stadt, räumet der Churfürst daselbst, aus
dringenden Ursachen, der Cron Franckreich ein. IV. 667 wider die Herrn Praelaten
auf dem Jacobsberg daselbst, intercediret der Graf von Falckenstein bey der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die Evangelische Gemeinde zu Blanich. VII.
807
Mäyntz, Churfürsten zu Mäyntz, Johann Philipp, Lotharius
Frantz, Damian Hartard, Carl Heinrich, Anshelm Frantz, Lotharius Frantz.
Mäyntzisches Directorium auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg, erhält von Bischoff Marquarden zu Eichstädt
will dem Ministerio zu Hamburg nicht eher auf dessen Schreiben antworten, als
bis es sich über etliche Fragen erkläret. V. 621 schicket dem Ministerio zu
Hamburg seine Briefe unbeantwortet wieder zurücke. V. 693 ermahnet die Gemeinde
zu St. Jacob in Hamburg von ihrer Intention, ihn wieder zu ihrem Pastore zu
vociren, abzustehen. V. 778 diluiret die ihm zugefügte Imputationes bey dem
Magistrat zu Hamburg, und kündiget sein Pastorat zu St. Jacob völlig auf. VII. 1
wird von dem Magistrat und Bürgerschafft zu Hamburg von neuem zum Pastorat zu
St. Jacob vociret. VI. 254 dessen Dimission suchet der Magistrat zu Hamburg bey
Königlicher Majestät in Schweden, erhält aber abschlägige Antwort. VII. 256.
sqq. denselben ersuchet die Gemeinde zu St. Jacob in Hamburg inständtg, die
renovirte Vocation zu ihrem Pastorat an zunehmen. VI. 260
Mayersberg, (Baron von) Käyserlicher Abgeordneter am
Chur-Mäyntzischen Hofe, verweiset, auf Käyserlichen Befehl, Churfürst Johann
Philippen zu Mäyntz seine Unbeständigkeit. II. 960 demselben schlägt Churfürst
Lotharius Friedrich zu Mäyntz vor, die Reichs-Mediation denen mit Franckreich in
Krieg verwickelten Theilen zu offeriren. III. 104
Mayländisches Capitulat muß iederzeit auf den würcklichen
Besitzer desselben Staats extendiret werden. V. 627
Mäyntz, Stadt, räumet der Churfürst daselbst, aus
dringenden Ursachen, der Cron Franckreich ein. IV. 667 wider die Herrn Praelaten
auf dem Jacobsberg daselbst, intercediret der Graf von Falckenstein bey der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die Evangelische Gemeinde zu Blanich. VII.
807
Mäyntz, Churfürsten zu Mäyntz, Johann Philipp, Lotharius
Frantz, Damian Hartard, Carl Heinrich, Anshelm Frantz, Lotharius Frantz.
Mäyntzisches Directorium auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg, erhält von Bischoff Marquarden zu Eichstädt
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will dem Ministerio zu Hamburg nicht eher auf dessen Schreiben antworten, als bis es sich über etliche Fragen erkläret. V. 621 schicket dem Ministerio zu Hamburg seine Briefe unbeantwortet wieder zurücke. V. 693 ermahnet die Gemeinde zu St. Jacob in Hamburg von ihrer Intention, ihn wieder zu ihrem Pastore zu vociren, abzustehen. V. 778 diluiret die ihm zugefügte Imputationes bey dem Magistrat zu Hamburg, und kündiget sein Pastorat zu St. Jacob völlig auf. VII. 1 wird von dem Magistrat und Bürgerschafft zu Hamburg von neuem zum Pastorat zu St. Jacob vociret. VI. 254 dessen Dimission suchet der Magistrat zu Hamburg bey Königlicher Majestät in Schweden, erhält aber abschlägige Antwort. VII. 256. sqq. denselben ersuchet die Gemeinde zu St. Jacob in Hamburg inständtg, die renovirte Vocation zu ihrem Pastorat an zunehmen. VI. 260 Mayersberg, (Baron von) Käyserlicher Abgeordneter am Chur-Mäyntzischen Hofe, verweiset, auf Käyserlichen Befehl, Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz seine Unbeständigkeit. II. 960 demselben schlägt Churfürst Lotharius Friedrich zu Mäyntz vor, die Reichs-Mediation denen mit Franckreich in Krieg verwickelten Theilen zu offeriren. III. 104 Mayländisches Capitulat muß iederzeit auf den würcklichen Besitzer desselben Staats extendiret werden. V. 627 Mäyntz, Stadt, räumet der Churfürst daselbst, aus dringenden Ursachen, der Cron Franckreich ein. IV. 667 wider die Herrn Praelaten auf dem Jacobsberg daselbst, intercediret der Graf von Falckenstein bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die Evangelische Gemeinde zu Blanich. VII. 807 Mäyntz, Churfürsten zu Mäyntz, Johann Philipp, Lotharius Frantz, Damian Hartard, Carl Heinrich, Anshelm Frantz, Lotharius Frantz. Mäyntzisches Directorium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, erhält von Bischoff Marquarden zu Eichstädt
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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