jestät Erb-Königreich und Landen dem Grafen von
Taxis einige Bestellung nicht zulassen will, also auch in alle Wege billich,
diesem hingegen solches, Krafft erlangt- und hergebrachter Reichs-Regalien,
durchgehends anderswo im heiligen Römischen Reich und auf dessen Boden, es sey
nun gleich bey Eurer Käyserlichen Majestät Hoffstatt, oder sonsten, zu üben
zuzulassen, da zumahl in dem Bezirck dero Käyserlichen Hoff-Lägers keine Posten
lauffen, also auch keine absonderliche Post bey demselben formiret werden kan.
An dem allen erweisen Eure Käyserliche Majestät, was der Billichkeit gemäß, und
zur Schütz- und Handhabung des so hochnöthigen, meinem Ertz-Cancellariat mit
anhängigen, und dem gemeinen Wesen in viele Wege nütz- und ersprießlichen
Post-Amts, im heiligen Römischen Reich, und darüber ertheiltem Käyserl. Regal
gereichig ist, und ich werde es auch, neben dem Grafen von Taxis, hinwieder um
dieselbe in schuldigem Gehorsam allerunterthänigst zu demeriren, mich eyfrigst
befleißigen, die ich dabey dem allmächtigen GOtt zu langwieriger und beständiger
Leibes-Gesundheit, friedfertiger Käyserlicher Regierung und allem hohen
Wohlergehen, deroselben aber mich, samt meinem Ertz- und Stifft, zu Käyserlichen
Hulden und Gnaden unterthänigst und gehorsamst empfehle. Datum zu Sanct
Martinsburg, in meiner Stadt Mäyntz, den 25. Octobris, Anno 1656.
Euer Käyserlichen Majestät
unterthänig-gehorsamer Churfürst,
Johann Philipp.
jestät Erb-Königreich und Landen dem Grafen von
Taxis einige Bestellung nicht zulassen will, also auch in alle Wege billich,
diesem hingegen solches, Krafft erlangt- und hergebrachter Reichs-Regalien,
durchgehends anderswo im heiligen Römischen Reich und auf dessen Boden, es sey
nun gleich bey Eurer Käyserlichen Majestät Hoffstatt, oder sonsten, zu üben
zuzulassen, da zumahl in dem Bezirck dero Käyserlichen Hoff-Lägers keine Posten
lauffen, also auch keine absonderliche Post bey demselben formiret werden kan.
An dem allen erweisen Eure Käyserliche Majestät, was der Billichkeit gemäß, und
zur Schütz- und Handhabung des so hochnöthigen, meinem Ertz-Cancellariat mit
anhängigen, und dem gemeinen Wesen in viele Wege nütz- und ersprießlichen
Post-Amts, im heiligen Römischen Reich, und darüber ertheiltem Käyserl. Regal
gereichig ist, und ich werde es auch, neben dem Grafen von Taxis, hinwieder um
dieselbe in schuldigem Gehorsam allerunterthänigst zu demeriren, mich eyfrigst
befleißigen, die ich dabey dem allmächtigen GOtt zu langwieriger und beständiger
Leibes-Gesundheit, friedfertiger Käyserlicher Regierung und allem hohen
Wohlergehen, deroselben aber mich, samt meinem Ertz- und Stifft, zu Käyserlichen
Hulden und Gnaden unterthänigst und gehorsamst empfehle. Datum zu Sanct
Martinsburg, in meiner Stadt Mäyntz, den 25. Octobris, Anno 1656.
Euer Käyserlichen Majestät
unterthänig-gehorsamer Churfürst,
Johann Philipp.
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jestät Erb-Königreich und Landen dem Grafen von
Taxis einige Bestellung nicht zulassen will, also auch in alle Wege billich,
diesem hingegen solches, Krafft erlangt- und hergebrachter Reichs-Regalien,
durchgehends anderswo im heiligen Römischen Reich und auf dessen Boden, es sey
nun gleich bey Eurer Käyserlichen Majestät Hoffstatt, oder sonsten, zu üben
zuzulassen, da zumahl in dem Bezirck dero Käyserlichen Hoff-Lägers keine Posten
lauffen, also auch keine absonderliche Post bey demselben formiret werden kan.
An dem allen erweisen Eure Käyserliche Majestät, was der Billichkeit gemäß, und
zur Schütz- und Handhabung des so hochnöthigen, meinem Ertz-Cancellariat mit
anhängigen, und dem gemeinen Wesen in viele Wege nütz- und ersprießlichen
Post-Amts, im heiligen Römischen Reich, und darüber ertheiltem Käyserl. Regal
gereichig ist, und ich werde es auch, neben dem Grafen von Taxis, hinwieder um
dieselbe in schuldigem Gehorsam allerunterthänigst zu demeriren, mich eyfrigst
befleißigen, die ich dabey dem allmächtigen GOtt zu langwieriger und beständiger
Leibes-Gesundheit, friedfertiger Käyserlicher Regierung und allem hohen
Wohlergehen, deroselben aber mich, samt meinem Ertz- und Stifft, zu Käyserlichen
Hulden und Gnaden unterthänigst und gehorsamst empfehle. Datum zu Sanct
Martinsburg, in meiner Stadt Mäyntz, den 25. Octobris, Anno 1656.</p><p>Euer Käyserlichen Majestät</p><p>unterthänig-gehorsamer Churfürst,</p><p>Johann Philipp.</p></div></body></text></TEI>
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jestät Erb-Königreich und Landen dem Grafen von Taxis einige Bestellung nicht zulassen will, also auch in alle Wege billich, diesem hingegen solches, Krafft erlangt- und hergebrachter Reichs-Regalien, durchgehends anderswo im heiligen Römischen Reich und auf dessen Boden, es sey nun gleich bey Eurer Käyserlichen Majestät Hoffstatt, oder sonsten, zu üben zuzulassen, da zumahl in dem Bezirck dero Käyserlichen Hoff-Lägers keine Posten lauffen, also auch keine absonderliche Post bey demselben formiret werden kan. An dem allen erweisen Eure Käyserliche Majestät, was der Billichkeit gemäß, und zur Schütz- und Handhabung des so hochnöthigen, meinem Ertz-Cancellariat mit anhängigen, und dem gemeinen Wesen in viele Wege nütz- und ersprießlichen Post-Amts, im heiligen Römischen Reich, und darüber ertheiltem Käyserl. Regal gereichig ist, und ich werde es auch, neben dem Grafen von Taxis, hinwieder um dieselbe in schuldigem Gehorsam allerunterthänigst zu demeriren, mich eyfrigst befleißigen, die ich dabey dem allmächtigen GOtt zu langwieriger und beständiger Leibes-Gesundheit, friedfertiger Käyserlicher Regierung und allem hohen Wohlergehen, deroselben aber mich, samt meinem Ertz- und Stifft, zu Käyserlichen Hulden und Gnaden unterthänigst und gehorsamst empfehle. Datum zu Sanct Martinsburg, in meiner Stadt Mäyntz, den 25. Octobris, Anno 1656.
Euer Käyserlichen Majestät
unterthänig-gehorsamer Churfürst,
Johann Philipp.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/107>, abgerufen am 23.11.2024.
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