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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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ersuchet die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande um Abschaffung derer in der Stadt Rheinbergen vorgenommenen Neuerungen. II. 133 bittet sich bey Chur Mäyntz die Communication seines Entschlusses über die vom Käyser intendirte Translation des Deputations-Convents nach Augspurg aus. II. 147. 188 demselben eröffnet der Churfürst zu Mäyntz seine Meynung, von der vorhabenden Translation des Deputations-Tags nach Augspurg. II. 148. 199. dancket Chur Mäyntz vor vertraute Apertur seiner Meynung. II. 150 befindet sich unter denjenigen, so sich, der Wildfänge und leibeigenen Leute wegen, über Chur Pfaltz beschweren. II. 533 wird von dem Bischoff zu Münster um Assistenz wider die die Stadt Höxter besetzt haltende Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg ersucht. II. 845 fodert die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf, und erhält abschlägige Antwort. II. 649. sqq. fraget den Churfürsten zu Brandenburg, wessen er sich, bey der zwischen ihm und denen Staaten von Holland aufgerichteten Alliance, zu demselben zu versehen. II. 951 demselben stellet Chur Brandenburg vor, warum es seine Armee mit der Käyserlichen wider Franckreich eonjungiren müssen, und suchet ihn von Franckreich ab- und auf Käyserliche Seite zu lencken. II. 974 ersuchet Chur Brandenburg, ihn mit ungegründeten Imputationen zu verschonen, und die Hostilitäten einzustellen. II. 980 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, seine Lande, wider den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch, dem Westphälischen Frieden gemäß, zu schützen. II. 985 thut Chur Mäyntz Vorschläge, auf was Art die Sicherheit und Ruhe-Stand im heiligen Römischen Reiche könne erhalten werden. III. 80 ersuchet die Herren General Staaten derer vereinigten Niederlande, ihre Guarnisonen aus denen, zu dem Stifft
ersuchet die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande um Abschaffung derer in der Stadt Rheinbergen vorgenommenen Neuerungen. II. 133 bittet sich bey Chur Mäyntz die Communication seines Entschlusses über die vom Käyser intendirte Translation des Deputations-Convents nach Augspurg aus. II. 147. 188 demselben eröffnet der Churfürst zu Mäyntz seine Meynung, von der vorhabenden Translation des Deputations-Tags nach Augspurg. II. 148. 199. dancket Chur Mäyntz vor vertraute Apertur seiner Meynung. II. 150 befindet sich unter denjenigen, so sich, der Wildfänge und leibeigenen Leute wegen, über Chur Pfaltz beschweren. II. 533 wird von dem Bischoff zu Münster um Assistenz wider die die Stadt Höxter besetzt haltende Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg ersucht. II. 845 fodert die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf, und erhält abschlägige Antwort. II. 649. sqq. fraget den Churfürsten zu Brandenburg, wessen er sich, bey der zwischen ihm und denen Staaten von Holland aufgerichteten Alliance, zu demselben zu versehen. II. 951 demselben stellet Chur Brandenburg vor, warum es seine Armée mit der Käyserlichen wider Franckreich eonjungiren müssen, und suchet ihn von Franckreich ab- und auf Käyserliche Seite zu lencken. II. 974 ersuchet Chur Brandenburg, ihn mit ungegründeten Imputationen zu verschonen, und die Hostilitäten einzustellen. II. 980 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, seine Lande, wider den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch, dem Westphälischen Frieden gemäß, zu schützen. II. 985 thut Chur Mäyntz Vorschläge, auf was Art die Sicherheit und Ruhe-Stand im heiligen Römischen Reiche könne erhalten werden. III. 80 ersuchet die Herren General Staaten derer vereinigten Niederlande, ihre Guarnisonen aus denen, zu dem Stifft
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                     demselben stellet Chur Brandenburg vor, warum es seine Armée mit der
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[1068] ersuchet die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande um Abschaffung derer in der Stadt Rheinbergen vorgenommenen Neuerungen. II. 133 bittet sich bey Chur Mäyntz die Communication seines Entschlusses über die vom Käyser intendirte Translation des Deputations-Convents nach Augspurg aus. II. 147. 188 demselben eröffnet der Churfürst zu Mäyntz seine Meynung, von der vorhabenden Translation des Deputations-Tags nach Augspurg. II. 148. 199. dancket Chur Mäyntz vor vertraute Apertur seiner Meynung. II. 150 befindet sich unter denjenigen, so sich, der Wildfänge und leibeigenen Leute wegen, über Chur Pfaltz beschweren. II. 533 wird von dem Bischoff zu Münster um Assistenz wider die die Stadt Höxter besetzt haltende Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg ersucht. II. 845 fodert die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf, und erhält abschlägige Antwort. II. 649. sqq. fraget den Churfürsten zu Brandenburg, wessen er sich, bey der zwischen ihm und denen Staaten von Holland aufgerichteten Alliance, zu demselben zu versehen. II. 951 demselben stellet Chur Brandenburg vor, warum es seine Armée mit der Käyserlichen wider Franckreich eonjungiren müssen, und suchet ihn von Franckreich ab- und auf Käyserliche Seite zu lencken. II. 974 ersuchet Chur Brandenburg, ihn mit ungegründeten Imputationen zu verschonen, und die Hostilitäten einzustellen. II. 980 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, seine Lande, wider den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch, dem Westphälischen Frieden gemäß, zu schützen. II. 985 thut Chur Mäyntz Vorschläge, auf was Art die Sicherheit und Ruhe-Stand im heiligen Römischen Reiche könne erhalten werden. III. 80 ersuchet die Herren General Staaten derer vereinigten Niederlande, ihre Guarnisonen aus denen, zu dem Stifft

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1068>, abgerufen am 30.09.2024.