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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Nürnberg, wessen er sich, bey angeordneter Fränckischen Postirung gegen die Ober-Pfaltz, zu dem Fränckischen Cräysse zu versehen habe. V. 770. 823 ersuchet den Prior des Closters Brüel, und andere Bäyerische Clöster, um einen Vorschuß, zu Bestreitung der Kriegs-Unkosten. V. 787 remonstriret der verwittibten Churfürstin zu Pfaltz, warum er Neuburg, im Fall es nicht evacuiret würde, mit Gewalt attaquiren müste, und ersuchet sie, sich, auf den Fall einer Attaque, aus Neuburg zu retiriren. V. 827. 832 verspricht denen von Regenspurg weggehenden Gesandten alle Sicherheit und Beförderung. V. 900 contestirt dem Cardinal von Bamberg, seinen Verdruß über die Spolirung dessen nach Wien geschickten Couriers, und verspricht, das Commercium Rerum & Literarum, so viel von ihm dependirte, nicht zu hemmen. V. 709 erkläret sich, daß er, zur Eventual-Translocation des Reichs-Tages, den verlangten General-Paß ertheilen wolle. V. 932 verspricht dem Cardinal von Bamberg, als Käyserlichen Principal-Commissario, daß er es, seiner Seits, wegen Evacuirung der von seinen Trouppen besetzten Stadt Regenspurg, an nichts wolle erwinden lassen. VI. 5 ertheilet seinen Land-Ständen Nachricht von dem Durchbruche, der ihm durch den Schwartzwald zu Hülffe kommenden Frantzösischen Armee. VI. 7 bittet das Reichs Cammer-Gerichte, den von ihm zur Assessorat-Stelle praesentirten Graf Nytz, bey seiner Reception zu mainteniren. VI. 224 befiehlet seinem Obristen Cämmerer, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu sollicitiren, daß diejenigen drey Briefe, welche er an seine Gemahlin, den Chur-Printz, und Hertzog Philippen geschrieben, an gehörige Oerter überliefert werden möchten. VI. 436 zu dessen Achts-Erklärung ist der Fürsten und Stände des Reichs Einwilligung nicht gefodert worden. IV. 819 denselben soll der Churfürst zu Mäyntz zu bevorstehen-
Nürnberg, wessen er sich, bey angeordneter Fränckischen Postirung gegen die Ober-Pfaltz, zu dem Fränckischen Cräysse zu versehen habe. V. 770. 823 ersuchet den Prior des Closters Brüel, und andere Bäyerische Clöster, um einen Vorschuß, zu Bestreitung der Kriegs-Unkosten. V. 787 remonstriret der verwittibten Churfürstin zu Pfaltz, warum er Neuburg, im Fall es nicht evacuiret würde, mit Gewalt attaquiren müste, und ersuchet sie, sich, auf den Fall einer Attaque, aus Neuburg zu retiriren. V. 827. 832 verspricht denen von Regenspurg weggehenden Gesandten alle Sicherheit und Beförderung. V. 900 contestirt dem Cardinal von Bamberg, seinen Verdruß über die Spolirung dessen nach Wien geschickten Couriers, und verspricht, das Commercium Rerum & Literarum, so viel von ihm dependirte, nicht zu hemmen. V. 709 erkläret sich, daß er, zur Eventual-Translocation des Reichs-Tages, den verlangten General-Paß ertheilen wolle. V. 932 verspricht dem Cardinal von Bamberg, als Käyserlichen Principal-Commissario, daß er es, seiner Seits, wegen Evacuirung der von seinen Trouppen besetzten Stadt Regenspurg, an nichts wolle erwinden lassen. VI. 5 ertheilet seinen Land-Ständen Nachricht von dem Durchbruche, der ihm durch den Schwartzwald zu Hülffe kommenden Frantzösischen Armée. VI. 7 bittet das Reichs Cammer-Gerichte, den von ihm zur Assessorat-Stelle praesentirten Graf Nytz, bey seiner Reception zu mainteniren. VI. 224 befiehlet seinem Obristen Cämmerer, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu sollicitiren, daß diejenigen drey Briefe, welche er an seine Gemahlin, den Chur-Printz, und Hertzog Philippen geschrieben, an gehörige Oerter überliefert werden möchten. VI. 436 zu dessen Achts-Erklärung ist der Fürsten und Stände des Reichs Einwilligung nicht gefodert worden. IV. 819 denselben soll der Churfürst zu Mäyntz zu bevorstehen-
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                     787 remonstriret der verwittibten Churfürstin zu Pfaltz, warum er Neuburg, im
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                     Bamberg, als Käyserlichen Principal-Commissario, daß er es, seiner Seits, wegen
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                     Durchbruche, der ihm durch den Schwartzwald zu Hülffe kommenden Frantzösischen
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                     VI. 224 befiehlet seinem Obristen Cämmerer, bey der Käyserlichen Administration
                     in Bäyern zu sollicitiren, daß diejenigen drey Briefe, welche er an seine
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                     überliefert werden möchten. VI. 436 zu dessen Achts-Erklärung ist der Fürsten
                     und Stände des Reichs Einwilligung nicht gefodert worden. IV. 819 denselben soll
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[1065] Nürnberg, wessen er sich, bey angeordneter Fränckischen Postirung gegen die Ober-Pfaltz, zu dem Fränckischen Cräysse zu versehen habe. V. 770. 823 ersuchet den Prior des Closters Brüel, und andere Bäyerische Clöster, um einen Vorschuß, zu Bestreitung der Kriegs-Unkosten. V. 787 remonstriret der verwittibten Churfürstin zu Pfaltz, warum er Neuburg, im Fall es nicht evacuiret würde, mit Gewalt attaquiren müste, und ersuchet sie, sich, auf den Fall einer Attaque, aus Neuburg zu retiriren. V. 827. 832 verspricht denen von Regenspurg weggehenden Gesandten alle Sicherheit und Beförderung. V. 900 contestirt dem Cardinal von Bamberg, seinen Verdruß über die Spolirung dessen nach Wien geschickten Couriers, und verspricht, das Commercium Rerum & Literarum, so viel von ihm dependirte, nicht zu hemmen. V. 709 erkläret sich, daß er, zur Eventual-Translocation des Reichs-Tages, den verlangten General-Paß ertheilen wolle. V. 932 verspricht dem Cardinal von Bamberg, als Käyserlichen Principal-Commissario, daß er es, seiner Seits, wegen Evacuirung der von seinen Trouppen besetzten Stadt Regenspurg, an nichts wolle erwinden lassen. VI. 5 ertheilet seinen Land-Ständen Nachricht von dem Durchbruche, der ihm durch den Schwartzwald zu Hülffe kommenden Frantzösischen Armée. VI. 7 bittet das Reichs Cammer-Gerichte, den von ihm zur Assessorat-Stelle praesentirten Graf Nytz, bey seiner Reception zu mainteniren. VI. 224 befiehlet seinem Obristen Cämmerer, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu sollicitiren, daß diejenigen drey Briefe, welche er an seine Gemahlin, den Chur-Printz, und Hertzog Philippen geschrieben, an gehörige Oerter überliefert werden möchten. VI. 436 zu dessen Achts-Erklärung ist der Fürsten und Stände des Reichs Einwilligung nicht gefodert worden. IV. 819 denselben soll der Churfürst zu Mäyntz zu bevorstehen-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1065>, abgerufen am 24.11.2024.