Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Käyserliche Reichs-Post-Wesen, mehrerwehnten Grafen von Taxis hierinnen bestens anzunehmen, und demselben die möglichste Handbietung zu thun, damit ihm in seiner wohlhergebrachten Post-Gerechtigkeit einiger praejudicirlicher Eingang nicht zugezogen, sondern solches Reichs-Post-Regal in seinem Stande und Wesen unbeeinträchtiget gelassen, und aufrecht erhalten werden möge: Also habe ich auch nicht umgehen können, deroselben diese seine nicht unerhebliche Beschwerden hiemit allerunterthänigst zu hinterbringen, mit gehorsamster Bitte, Eure Käyserliche Majestät geruhen, in allergnädigster Erwegung der notorischen Billichkeit, und deren, obangeführter Massen, aus Separation des Reichs-Hoff- von dem gemeinen Reichs-Post-Amt erfolgenden Confusionen, einfolgentlich deroselben selbsten sowohl, als dem gemeinen Reichs-Wesen, mit Verhinderung der Correspondenz, und sonsten daraus zuwachsenden unwiederbringlichen Schaden und Ungelegenheiten, ihn, Grafen von Taxis, bey Exercirung des General-Post-Amts, sowohl an dero Käyserlichen Hoffstatt, wenn dieselbe sich im Reich befindet, als sonsten im Reich, mit unseparirlicher Aufnehm- und Distribuirung aller Brieff- und Post-Bestell- und Beförderung, wie er dessen von Alters her befugt, allergnädigst zu manuteniren und handzuhaben, auch, wo nöthig, ihme dessen durch vorerwehnte Investitur allergnädigst nochmahlen kräfftiglich versichern, und hingegen den Grafen von Paar mit dergleichen unbefugtem Suchen um so viel mehrers ab- und zur Ruhe zu weisen, angesehen, gleichwie derselbe, als bestellter obrister Erb-Land-Post-Meister, in Euer Käyserlichen Ma-

Käyserliche Reichs-Post-Wesen, mehrerwehnten Grafen von Taxis hierinnen bestens anzunehmen, und demselben die möglichste Handbietung zu thun, damit ihm in seiner wohlhergebrachten Post-Gerechtigkeit einiger praejudicirlicher Eingang nicht zugezogen, sondern solches Reichs-Post-Regal in seinem Stande und Wesen unbeeinträchtiget gelassen, und aufrecht erhalten werden möge: Also habe ich auch nicht umgehen können, deroselben diese seine nicht unerhebliche Beschwerden hiemit allerunterthänigst zu hinterbringen, mit gehorsamster Bitte, Eure Käyserliche Majestät geruhen, in allergnädigster Erwegung der notorischen Billichkeit, und deren, obangeführter Massen, aus Separation des Reichs-Hoff- von dem gemeinen Reichs-Post-Amt erfolgenden Confusionen, einfolgentlich deroselben selbsten sowohl, als dem gemeinen Reichs-Wesen, mit Verhinderung der Correspondenz, und sonsten daraus zuwachsenden unwiederbringlichen Schaden und Ungelegenheiten, ihn, Grafen von Taxis, bey Exercirung des General-Post-Amts, sowohl an dero Käyserlichen Hoffstatt, wenn dieselbe sich im Reich befindet, als sonsten im Reich, mit unseparirlicher Aufnehm- und Distribuirung aller Brieff- und Post-Bestell- und Beförderung, wie er dessen von Alters her befugt, allergnädigst zu manuteniren und handzuhaben, auch, wo nöthig, ihme dessen durch vorerwehnte Investitur allergnädigst nochmahlen kräfftiglich versichern, und hingegen den Grafen von Paar mit dergleichen unbefugtem Suchen um so viel mehrers ab- und zur Ruhe zu weisen, angesehen, gleichwie derselbe, als bestellter obrister Erb-Land-Post-Meister, in Euer Käyserlichen Ma-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0106" n="70"/>
Käyserliche Reichs-Post-Wesen, mehrerwehnten Grafen von Taxis hierinnen bestens
                     anzunehmen, und demselben die möglichste Handbietung zu thun, damit ihm in
                     seiner wohlhergebrachten Post-Gerechtigkeit einiger praejudicirlicher Eingang
                     nicht zugezogen, sondern solches Reichs-Post-Regal in seinem Stande und Wesen
                     unbeeinträchtiget gelassen, und aufrecht erhalten werden möge: Also habe ich
                     auch nicht umgehen können, deroselben diese seine nicht unerhebliche Beschwerden
                     hiemit allerunterthänigst zu hinterbringen, mit gehorsamster Bitte, Eure
                     Käyserliche Majestät geruhen, in allergnädigster Erwegung der notorischen
                     Billichkeit, und deren, obangeführter Massen, aus Separation des Reichs-Hoff-
                     von dem gemeinen Reichs-Post-Amt erfolgenden Confusionen, einfolgentlich
                     deroselben selbsten sowohl, als dem gemeinen Reichs-Wesen, mit Verhinderung der
                     Correspondenz, und sonsten daraus zuwachsenden unwiederbringlichen Schaden und
                     Ungelegenheiten, ihn, Grafen von Taxis, bey Exercirung des General-Post-Amts,
                     sowohl an dero Käyserlichen Hoffstatt, wenn dieselbe sich im Reich befindet, als
                     sonsten im Reich, mit unseparirlicher Aufnehm- und Distribuirung aller Brieff-
                     und Post-Bestell- und Beförderung, wie er dessen von Alters her befugt,
                     allergnädigst zu manuteniren und handzuhaben, auch, wo nöthig, ihme dessen durch
                     vorerwehnte Investitur allergnädigst nochmahlen kräfftiglich versichern, und
                     hingegen den Grafen von Paar mit dergleichen unbefugtem Suchen um so viel
                     mehrers ab- und zur Ruhe zu weisen, angesehen, gleichwie derselbe, als
                     bestellter obrister Erb-Land-Post-Meister, in Euer Käyserlichen Ma-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[70/0106] Käyserliche Reichs-Post-Wesen, mehrerwehnten Grafen von Taxis hierinnen bestens anzunehmen, und demselben die möglichste Handbietung zu thun, damit ihm in seiner wohlhergebrachten Post-Gerechtigkeit einiger praejudicirlicher Eingang nicht zugezogen, sondern solches Reichs-Post-Regal in seinem Stande und Wesen unbeeinträchtiget gelassen, und aufrecht erhalten werden möge: Also habe ich auch nicht umgehen können, deroselben diese seine nicht unerhebliche Beschwerden hiemit allerunterthänigst zu hinterbringen, mit gehorsamster Bitte, Eure Käyserliche Majestät geruhen, in allergnädigster Erwegung der notorischen Billichkeit, und deren, obangeführter Massen, aus Separation des Reichs-Hoff- von dem gemeinen Reichs-Post-Amt erfolgenden Confusionen, einfolgentlich deroselben selbsten sowohl, als dem gemeinen Reichs-Wesen, mit Verhinderung der Correspondenz, und sonsten daraus zuwachsenden unwiederbringlichen Schaden und Ungelegenheiten, ihn, Grafen von Taxis, bey Exercirung des General-Post-Amts, sowohl an dero Käyserlichen Hoffstatt, wenn dieselbe sich im Reich befindet, als sonsten im Reich, mit unseparirlicher Aufnehm- und Distribuirung aller Brieff- und Post-Bestell- und Beförderung, wie er dessen von Alters her befugt, allergnädigst zu manuteniren und handzuhaben, auch, wo nöthig, ihme dessen durch vorerwehnte Investitur allergnädigst nochmahlen kräfftiglich versichern, und hingegen den Grafen von Paar mit dergleichen unbefugtem Suchen um so viel mehrers ab- und zur Ruhe zu weisen, angesehen, gleichwie derselbe, als bestellter obrister Erb-Land-Post-Meister, in Euer Käyserlichen Ma-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/106
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/106>, abgerufen am 22.11.2024.