Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
erhält von Landgraf Ernst Ludwigen zu Hessen-Darmstadt Bericht, daß er sich mit seinem Herrn Vetter, Landgraf Friedrichen von Hessen-Homburg, verglichen, daß er ihm und seinen Successoren, wenn sie zu ihm kommen würden, die Ober-Hand lassen wolle, und wird ersuchet, solches demselben an seinem Churfürstlichen Hofe ebener Gestalt also angedeyen zu lassen. VI. 694 notificiret dem Cammer-Gerichte, wenn die Cammer-Gerichts-Visitation solle vorgenommen werden. VI. 696. wird vom Magistrat zu Franckfurt am Mäyn ersucht, beym Reich erinnern zu lassen, wem, nach dem Tode des Grafens von Thüngen, die Administration der sechs Philippsburger Römer-Monats-Gelder wiederum anzuvertrauen. VII. 9 soll, als ausschreibender Fürst des Fränckischen Cräysses, seine Officia anwenden, daß wegen der Römhildischen Successions-Sache gutes und friedliches Vernehmen zwischen denen so nahe verwandten Interessenten gestifftet und erhalten werde. VII. 205 bestimniet, nach Käysers Josephi Tode, den Wahl-Tag, und notificiret denselben allen Herren Churfürsten. VII. 234 denselben ersucht Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, daß er ihn und seinen Herrn Bruder zu bevorstehender Käyserlichen Wahl in vitiren möchte. VII. 244 ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sich mit der Qvartier- und Einlogirung derer Churfürsten, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, gefast zu halten, und aller Theurung bey Zeiten zu begegnen. VII. 248 wird von Chur Pfaltz, als Reichs-Vicario, ersucht, der Fränckischen Cräyß-Contingentien Abschickung zur Reichs-Armee am Ober-Rhein zu befördern. VII. 259 notisiciret dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn die Anticipation des Wahl-Termini, und wiederholet seine Ermahnung wegen Besorgung aller Nothwendigkeiten. VII. 272
erhält von Landgraf Ernst Ludwigen zu Hessen-Darmstadt Bericht, daß er sich mit seinem Herrn Vetter, Landgraf Friedrichen von Hessen-Homburg, verglichen, daß er ihm und seinen Successoren, wenn sie zu ihm kommen würden, die Ober-Hand lassen wolle, und wird ersuchet, solches demselben an seinem Churfürstlichen Hofe ebener Gestalt also angedeyen zu lassen. VI. 694 notificiret dem Cammer-Gerichte, wenn die Cammer-Gerichts-Visitation solle vorgenommen werden. VI. 696. wird vom Magistrat zu Franckfurt am Mäyn ersucht, beym Reich erinnern zu lassen, wem, nach dem Tode des Grafens von Thüngen, die Administration der sechs Philippsburger Römer-Monats-Gelder wiederum anzuvertrauen. VII. 9 soll, als ausschreibender Fürst des Fränckischen Cräysses, seine Officia anwenden, daß wegen der Römhildischen Successions-Sache gutes und friedliches Vernehmen zwischen denen so nahe verwandten Interessenten gestifftet und erhalten werde. VII. 205 bestimniet, nach Käysers Josephi Tode, den Wahl-Tag, und notificiret denselben allen Herren Churfürsten. VII. 234 denselben ersucht Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, daß er ihn und seinen Herrn Bruder zu bevorstehender Käyserlichen Wahl in vitiren möchte. VII. 244 ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sich mit der Qvartier- und Einlogirung derer Churfürsten, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, gefast zu halten, und aller Theurung bey Zeiten zu begegnen. VII. 248 wird von Chur Pfaltz, als Reichs-Vicario, ersucht, der Fränckischen Cräyß-Contingentien Abschickung zur Reichs-Armée am Ober-Rhein zu befördern. VII. 259 notisiciret dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn die Anticipation des Wahl-Termini, und wiederholet seine Ermahnung wegen Besorgung aller Nothwendigkeiten. VII. 272
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1044"/>
erhält von Landgraf Ernst Ludwigen zu Hessen-Darmstadt Bericht, daß er sich mit
                     seinem Herrn Vetter, Landgraf Friedrichen von Hessen-Homburg, verglichen, daß er
                     ihm und seinen Successoren, wenn sie zu ihm kommen würden, die Ober-Hand lassen
                     wolle, und wird ersuchet, solches demselben an seinem Churfürstlichen Hofe
                     ebener Gestalt also angedeyen zu lassen. VI. 694 notificiret dem
                     Cammer-Gerichte, wenn die Cammer-Gerichts-Visitation solle vorgenommen werden.
                     VI. 696. wird vom Magistrat zu Franckfurt am Mäyn ersucht, beym Reich erinnern
                     zu lassen, wem, nach dem Tode des Grafens von Thüngen, die Administration der
                     sechs Philippsburger Römer-Monats-Gelder wiederum anzuvertrauen. VII. 9 soll,
                     als ausschreibender Fürst des Fränckischen Cräysses, seine Officia anwenden, daß
                     wegen der Römhildischen Successions-Sache gutes und friedliches Vernehmen
                     zwischen denen so nahe verwandten Interessenten gestifftet und erhalten werde.
                     VII. 205 bestimniet, nach Käysers Josephi Tode, den Wahl-Tag, und notificiret
                     denselben allen Herren Churfürsten. VII. 234 denselben ersucht Churfürst Joseph
                     Clemens zu Cölln, daß er ihn und seinen Herrn Bruder zu bevorstehender
                     Käyserlichen Wahl in vitiren möchte. VII. 244 ersuchet den Magistrat zu
                     Franckfurt am Mäyn, sich mit der Qvartier- und Einlogirung derer Churfürsten,
                     bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, gefast zu halten, und aller Theurung bey
                     Zeiten zu begegnen. VII. 248 wird von Chur Pfaltz, als Reichs-Vicario, ersucht,
                     der Fränckischen Cräyß-Contingentien Abschickung zur Reichs-Armée am Ober-Rhein
                     zu befördern. VII. 259 notisiciret dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn die
                     Anticipation des Wahl-Termini, und wiederholet seine Ermahnung wegen Besorgung
                     aller Nothwendigkeiten. VII. 272
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1044] erhält von Landgraf Ernst Ludwigen zu Hessen-Darmstadt Bericht, daß er sich mit seinem Herrn Vetter, Landgraf Friedrichen von Hessen-Homburg, verglichen, daß er ihm und seinen Successoren, wenn sie zu ihm kommen würden, die Ober-Hand lassen wolle, und wird ersuchet, solches demselben an seinem Churfürstlichen Hofe ebener Gestalt also angedeyen zu lassen. VI. 694 notificiret dem Cammer-Gerichte, wenn die Cammer-Gerichts-Visitation solle vorgenommen werden. VI. 696. wird vom Magistrat zu Franckfurt am Mäyn ersucht, beym Reich erinnern zu lassen, wem, nach dem Tode des Grafens von Thüngen, die Administration der sechs Philippsburger Römer-Monats-Gelder wiederum anzuvertrauen. VII. 9 soll, als ausschreibender Fürst des Fränckischen Cräysses, seine Officia anwenden, daß wegen der Römhildischen Successions-Sache gutes und friedliches Vernehmen zwischen denen so nahe verwandten Interessenten gestifftet und erhalten werde. VII. 205 bestimniet, nach Käysers Josephi Tode, den Wahl-Tag, und notificiret denselben allen Herren Churfürsten. VII. 234 denselben ersucht Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, daß er ihn und seinen Herrn Bruder zu bevorstehender Käyserlichen Wahl in vitiren möchte. VII. 244 ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sich mit der Qvartier- und Einlogirung derer Churfürsten, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, gefast zu halten, und aller Theurung bey Zeiten zu begegnen. VII. 248 wird von Chur Pfaltz, als Reichs-Vicario, ersucht, der Fränckischen Cräyß-Contingentien Abschickung zur Reichs-Armée am Ober-Rhein zu befördern. VII. 259 notisiciret dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn die Anticipation des Wahl-Termini, und wiederholet seine Ermahnung wegen Besorgung aller Nothwendigkeiten. VII. 272

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1044
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1044>, abgerufen am 25.11.2024.