Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
demselben berichtet der
Römische König Josephus, daß er entschlossen, das ihm von Reichs wegen
angetragene Commando am Ober-Rhein zu übernehmen, und bittet, solche Resolution
Chur-Fürsten und Ständen notificiren zu lassen. VI. 295 ihm eröffnet der Käyser
Leopoldus seine Gedancken über den Punctum Securitatis der Stadt Regenspurg, und
der daselbst befindlichen Reichs-Versammlung. VI. 324 beschweret sich bey dem
Könige in Preußen und seinen übrigen Herren Mit-Churfürsten über des
Cammer-Gerichts-Assessoris von Pürck wider ihn gebrauchte nachtheilige und
schimpfliche Bezeugung, und bittet, ihm davor zu gehöriger Satisfaction im
Churfürstlichen Collegio beförderlich zu seyn. VI. 354 wird, als Director der
drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräyße, von denen zu Franckfurt am Mäyn
befindlichen Deputirten gedachter Cräyße ersucht, sich die Beförderung des
Müntz-Wesens im Römischen Reiche recommandirt seyn zu lassen. VI. 393
intercediret bey Käyser Josepho vor den Cammer-Gerichts-Assessorem, Grafen von
Nytz. VI 462 begehrt von der Stadt Augspurg, daß sie einen Abgeordneten auf den
Müntz-Probations-Tag nach Regenspurg schicken solle. VI. 469 erinnert den
Magistrat zu Nürnberg, daß er die von dem Reichs-General-Erb-Postmeister,
Fürsten von Taxis, angelegte, von Cölln über Nürnberg und Regenspurg weiter
gehende Post-Chaisen und Kutschen frey und unaufgehalten passiren lassen solle.
VI. 476 demselben remonstriret der Rath zu Nürnberg, daß die von dem
Reichs-General-Erb-Postmeister, Fürsten von Taxis, angelegte
extraordinair-Post-Caleschen, ein neuerlich und dem Bothen-Wesen praejudicirlich
Werck sey. VI. 479 wird von denen Herren General-Staaten derer vereinigten
Niederlande gebeten, seines Orts, alles mögliche zu vigoureuser Fortsetzung der
Kriegs-Operationen, im Römischen Reiche beyzutragen. VI. 645
demselben berichtet der
Römische König Josephus, daß er entschlossen, das ihm von Reichs wegen
angetragene Commando am Ober-Rhein zu übernehmen, und bittet, solche Resolution
Chur-Fürsten und Ständen notificiren zu lassen. VI. 295 ihm eröffnet der Käyser
Leopoldus seine Gedancken über den Punctum Securitatis der Stadt Regenspurg, und
der daselbst befindlichen Reichs-Versammlung. VI. 324 beschweret sich bey dem
Könige in Preußen und seinen übrigen Herren Mit-Churfürsten über des
Cammer-Gerichts-Assessoris von Pürck wider ihn gebrauchte nachtheilige und
schimpfliche Bezeugung, und bittet, ihm davor zu gehöriger Satisfaction im
Churfürstlichen Collegio beförderlich zu seyn. VI. 354 wird, als Director der
drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräyße, von denen zu Franckfurt am Mäyn
befindlichen Deputirten gedachter Cräyße ersucht, sich die Beförderung des
Müntz-Wesens im Römischen Reiche recommandirt seyn zu lassen. VI. 393
intercediret bey Käyser Josepho vor den Cammer-Gerichts-Assessorem, Grafen von
Nytz. VI 462 begehrt von der Stadt Augspurg, daß sie einen Abgeordneten auf den
Müntz-Probations-Tag nach Regenspurg schicken solle. VI. 469 erinnert den
Magistrat zu Nürnberg, daß er die von dem Reichs-General-Erb-Postmeister,
Fürsten von Taxis, angelegte, von Cölln über Nürnberg und Regenspurg weiter
gehende Post-Chaisen und Kutschen frey und unaufgehalten passiren lassen solle.
VI. 476 demselben remonstriret der Rath zu Nürnberg, daß die von dem
Reichs-General-Erb-Postmeister, Fürsten von Taxis, angelegte
extraordinair-Post-Caleschen, ein neuerlich und dem Bothen-Wesen praejudicirlich
Werck sey. VI. 479 wird von denen Herren General-Staaten derer vereinigten
Niederlande gebeten, seines Orts, alles mögliche zu vigoureuser Fortsetzung der
Kriegs-Operationen, im Römischen Reiche beyzutragen. VI. 645
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demselben berichtet der Römische König Josephus, daß er entschlossen, das ihm von Reichs wegen angetragene Commando am Ober-Rhein zu übernehmen, und bittet, solche Resolution Chur-Fürsten und Ständen notificiren zu lassen. VI. 295 ihm eröffnet der Käyser Leopoldus seine Gedancken über den Punctum Securitatis der Stadt Regenspurg, und der daselbst befindlichen Reichs-Versammlung. VI. 324 beschweret sich bey dem Könige in Preußen und seinen übrigen Herren Mit-Churfürsten über des Cammer-Gerichts-Assessoris von Pürck wider ihn gebrauchte nachtheilige und schimpfliche Bezeugung, und bittet, ihm davor zu gehöriger Satisfaction im Churfürstlichen Collegio beförderlich zu seyn. VI. 354 wird, als Director der drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräyße, von denen zu Franckfurt am Mäyn befindlichen Deputirten gedachter Cräyße ersucht, sich die Beförderung des Müntz-Wesens im Römischen Reiche recommandirt seyn zu lassen. VI. 393 intercediret bey Käyser Josepho vor den Cammer-Gerichts-Assessorem, Grafen von Nytz. VI 462 begehrt von der Stadt Augspurg, daß sie einen Abgeordneten auf den Müntz-Probations-Tag nach Regenspurg schicken solle. VI. 469 erinnert den Magistrat zu Nürnberg, daß er die von dem Reichs-General-Erb-Postmeister, Fürsten von Taxis, angelegte, von Cölln über Nürnberg und Regenspurg weiter gehende Post-Chaisen und Kutschen frey und unaufgehalten passiren lassen solle. VI. 476 demselben remonstriret der Rath zu Nürnberg, daß die von dem Reichs-General-Erb-Postmeister, Fürsten von Taxis, angelegte extraordinair-Post-Caleschen, ein neuerlich und dem Bothen-Wesen praejudicirlich Werck sey. VI. 479 wird von denen Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande gebeten, seines Orts, alles mögliche zu vigoureuser Fortsetzung der Kriegs-Operationen, im Römischen Reiche beyzutragen. VI. 645
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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