Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
bey demselben urgiren die in der
neundten Chur-Sache correspondirende Fürstliche Gesandten die Satisfaction ihrer
hohen Principalen. V. 233 bey demselben intercediret die Catholische
Geistligkeit im Fürstenthum Halberstadt vor die unter Catholischen Regenten
wohnende Augspurgische Confessions-Verwandten. V. 236 denselben bitten die
gesammten Glieder des Teutschen Ordens, daß er ihrem Orden wegen des dem
Churfürsten zu Brandenburg ohne ihrem Consens über Preussen zugestandenen
Hertzoglichen und endlich Königlichen Tituls Satisfaction verschaffen möge. V.
246. remonstriret gedachtem Orden, daß er sich über die dem Churfürsten von
Brandenburg zugestandene Preussische Titulatur nich zu bekümmern habe. V. 250
bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die von dem Fürsten zu
Salm der Religion halber bedrängte Rhein-Grafen. V. 251 bey demselben
intercediret das Corpus Catholicum vor die Jesuiten zu Paderborn in ihrer
Streit-Sache mit dem Grafen zu der Lippe. V. 290 notificiret denen gesammten
Schweitzer-Cantons das Absterben des Königs Caroli II. in Spanien. V. 293 wird
von dem Corpore Evangelico ersuchet, die von dem Reichs-Hoff-Rath in der
Coburgischen Successions-Sache, dem Chur- und Fürstlichen Sächsischen Privilegio
Austregali zuwider, erkannte Commission zu cassiren. V. 296 bey demselben
beschweret sich das Corpus Evangelicum über die von dem Churfürsten zu Pfaltz in
der Unter-Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305. 345 gratuliret König
Friedrich dem I. in Preussen zur angenommenen Königlichen Würde. V. 313
vermahnet den Fürsten von Taxis, daß er dem Grafen von Paar, bey dem auf seinen
Befehl angelegten Feld-Post-Amt allen möglichen Vorschub und Hülffe thun möge.
VIII. 583. 597
bey demselben urgiren die in der
neundten Chur-Sache correspondirende Fürstliche Gesandten die Satisfaction ihrer
hohen Principalen. V. 233 bey demselben intercediret die Catholische
Geistligkeit im Fürstenthum Halberstadt vor die unter Catholischen Regenten
wohnende Augspurgische Confessions-Verwandten. V. 236 denselben bitten die
gesammten Glieder des Teutschen Ordens, daß er ihrem Orden wegen des dem
Churfürsten zu Brandenburg ohne ihrem Consens über Preussen zugestandenen
Hertzoglichen und endlich Königlichen Tituls Satisfaction verschaffen möge. V.
246. remonstriret gedachtem Orden, daß er sich über die dem Churfürsten von
Brandenburg zugestandene Preussische Titulatur nich zu bekümmern habe. V. 250
bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die von dem Fürsten zu
Salm der Religion halber bedrängte Rhein-Grafen. V. 251 bey demselben
intercediret das Corpus Catholicum vor die Jesuiten zu Paderborn in ihrer
Streit-Sache mit dem Grafen zu der Lippe. V. 290 notificiret denen gesammten
Schweitzer-Cantons das Absterben des Königs Caroli II. in Spanien. V. 293 wird
von dem Corpore Evangelico ersuchet, die von dem Reichs-Hoff-Rath in der
Coburgischen Successions-Sache, dem Chur- und Fürstlichen Sächsischen Privilegio
Austregali zuwider, erkannte Commission zu cassiren. V. 296 bey demselben
beschweret sich das Corpus Evangelicum über die von dem Churfürsten zu Pfaltz in
der Unter-Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305. 345 gratuliret König
Friedrich dem I. in Preussen zur angenommenen Königlichen Würde. V. 313
vermahnet den Fürsten von Taxis, daß er dem Grafen von Paar, bey dem auf seinen
Befehl angelegten Feld-Post-Amt allen möglichen Vorschub und Hülffe thun möge.
VIII. 583. 597
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bey demselben urgiren die in der neundten Chur-Sache correspondirende Fürstliche Gesandten die Satisfaction ihrer hohen Principalen. V. 233 bey demselben intercediret die Catholische Geistligkeit im Fürstenthum Halberstadt vor die unter Catholischen Regenten wohnende Augspurgische Confessions-Verwandten. V. 236 denselben bitten die gesammten Glieder des Teutschen Ordens, daß er ihrem Orden wegen des dem Churfürsten zu Brandenburg ohne ihrem Consens über Preussen zugestandenen Hertzoglichen und endlich Königlichen Tituls Satisfaction verschaffen möge. V. 246. remonstriret gedachtem Orden, daß er sich über die dem Churfürsten von Brandenburg zugestandene Preussische Titulatur nich zu bekümmern habe. V. 250 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die von dem Fürsten zu Salm der Religion halber bedrängte Rhein-Grafen. V. 251 bey demselben intercediret das Corpus Catholicum vor die Jesuiten zu Paderborn in ihrer Streit-Sache mit dem Grafen zu der Lippe. V. 290 notificiret denen gesammten Schweitzer-Cantons das Absterben des Königs Caroli II. in Spanien. V. 293 wird von dem Corpore Evangelico ersuchet, die von dem Reichs-Hoff-Rath in der Coburgischen Successions-Sache, dem Chur- und Fürstlichen Sächsischen Privilegio Austregali zuwider, erkannte Commission zu cassiren. V. 296 bey demselben beschweret sich das Corpus Evangelicum über die von dem Churfürsten zu Pfaltz in der Unter-Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305. 345 gratuliret König Friedrich dem I. in Preussen zur angenommenen Königlichen Würde. V. 313 vermahnet den Fürsten von Taxis, daß er dem Grafen von Paar, bey dem auf seinen Befehl angelegten Feld-Post-Amt allen möglichen Vorschub und Hülffe thun möge. VIII. 583. 597
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