Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Cölln, Pfaltz und Brandenburg, nebst
denen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten. VIII. 554 ersuchet Churfürst
Friedrich den III. zu Brandenburg, daß Hertzog Georg Wilhelm bey den
Niedersächsischen Cräyßen nicht ad Votum & Sessionem möge gelassen werden,
biß zu völligem Austrag der Sache. VIII. 564. wird von dem Corpore Catholico
ersuchet um eine Intercessson an den Päbstlichen Hoff vor das Stifft Worms in
dessen Streitigkeiten mit dem von Boville. V. 29. ernennet Bischoff Johann
Philippen von Passau zu seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu
Regenspurg. V. 139. proponiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz einige
Conditiones zu Befriedigung derer der neundten Chur-Würde sich opponirender
Fürsten. V. 141 wird von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff ersuchet um
Praestirung der Guarantie gegen die von der Cron Dänemarck in seinen Landen
verübte Hostilitäten. V. 144. vermahnet König Friedrich den IV. in Dänemarck,
von allen Hostilitäten gegen den Hertzog von Hollstein-Gottorff abzustehen, und
die langwierigen Differentien in der Güte auszumachen. V. 147 vermahnet
Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er durch seine zusammengeführte
Trouppen zu keiner grossen Weitläufftigkeit im Nieder-Sächstschen Cräysse Anlaß
geben möge. V. 195. bey demselben beschweret sich Hertzog Georg Wilhelm zu Zell,
daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die
Chur-Brandenburgische Trouppen verhindert worden. V. 198. bey demselben
beschweret sich Landgraf Wilhelm von Hessen-Rheinfelß über die gewaltthätige
Hessen-Casselischen Attentata. V. 210. 216. 415 wird von besagtem Landgrafen
ersuchet, seine in der Festung Rheinfelß liegende Guarnison zu verstärcken. V.
226.
Cölln, Pfaltz und Brandenburg, nebst
denen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten. VIII. 554 ersuchet Churfürst
Friedrich den III. zu Brandenburg, daß Hertzog Georg Wilhelm bey den
Niedersächsischen Cräyßen nicht ad Votum & Sessionem möge gelassen werden,
biß zu völligem Austrag der Sache. VIII. 564. wird von dem Corpore Catholico
ersuchet um eine Intercessson an den Päbstlichen Hoff vor das Stifft Worms in
dessen Streitigkeiten mit dem von Boville. V. 29. ernennet Bischoff Johann
Philippen von Passau zu seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu
Regenspurg. V. 139. proponiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz einige
Conditiones zu Befriedigung derer der neundten Chur-Würde sich opponirender
Fürsten. V. 141 wird von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff ersuchet um
Praestirung der Guarantie gegen die von der Cron Dänemarck in seinen Landen
verübte Hostilitäten. V. 144. vermahnet König Friedrich den IV. in Dänemarck,
von allen Hostilitäten gegen den Hertzog von Hollstein-Gottorff abzustehen, und
die langwierigen Differentien in der Güte auszumachen. V. 147 vermahnet
Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er durch seine zusammengeführte
Trouppen zu keiner grossen Weitläufftigkeit im Nieder-Sächstschen Cräysse Anlaß
geben möge. V. 195. bey demselben beschweret sich Hertzog Georg Wilhelm zu Zell,
daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die
Chur-Brandenburgische Trouppen verhindert worden. V. 198. bey demselben
beschweret sich Landgraf Wilhelm von Hessen-Rheinfelß über die gewaltthätige
Hessen-Casselischen Attentata. V. 210. 216. 415 wird von besagtem Landgrafen
ersuchet, seine in der Festung Rheinfelß liegende Guarnison zu verstärcken. V.
226.
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1025"/> Cölln, Pfaltz und Brandenburg, nebst denen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten. VIII. 554 ersuchet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß Hertzog Georg Wilhelm bey den Niedersächsischen Cräyßen nicht ad Votum & Sessionem möge gelassen werden, biß zu völligem Austrag der Sache. VIII. 564. wird von dem Corpore Catholico ersuchet um eine Intercessson an den Päbstlichen Hoff vor das Stifft Worms in dessen Streitigkeiten mit dem von Boville. V. 29. ernennet Bischoff Johann Philippen von Passau zu seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. V. 139. proponiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz einige Conditiones zu Befriedigung derer der neundten Chur-Würde sich opponirender Fürsten. V. 141 wird von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff ersuchet um Praestirung der Guarantie gegen die von der Cron Dänemarck in seinen Landen verübte Hostilitäten. V. 144. vermahnet König Friedrich den IV. in Dänemarck, von allen Hostilitäten gegen den Hertzog von Hollstein-Gottorff abzustehen, und die langwierigen Differentien in der Güte auszumachen. V. 147 vermahnet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er durch seine zusammengeführte Trouppen zu keiner grossen Weitläufftigkeit im Nieder-Sächstschen Cräysse Anlaß geben möge. V. 195. bey demselben beschweret sich Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgische Trouppen verhindert worden. V. 198. bey demselben beschweret sich Landgraf Wilhelm von Hessen-Rheinfelß über die gewaltthätige Hessen-Casselischen Attentata. V. 210. 216. 415 wird von besagtem Landgrafen ersuchet, seine in der Festung Rheinfelß liegende Guarnison zu verstärcken. V. 226. </l> </div> </body> </text> </TEI> [1025]
Cölln, Pfaltz und Brandenburg, nebst denen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten. VIII. 554 ersuchet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß Hertzog Georg Wilhelm bey den Niedersächsischen Cräyßen nicht ad Votum & Sessionem möge gelassen werden, biß zu völligem Austrag der Sache. VIII. 564. wird von dem Corpore Catholico ersuchet um eine Intercessson an den Päbstlichen Hoff vor das Stifft Worms in dessen Streitigkeiten mit dem von Boville. V. 29. ernennet Bischoff Johann Philippen von Passau zu seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. V. 139. proponiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz einige Conditiones zu Befriedigung derer der neundten Chur-Würde sich opponirender Fürsten. V. 141 wird von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff ersuchet um Praestirung der Guarantie gegen die von der Cron Dänemarck in seinen Landen verübte Hostilitäten. V. 144. vermahnet König Friedrich den IV. in Dänemarck, von allen Hostilitäten gegen den Hertzog von Hollstein-Gottorff abzustehen, und die langwierigen Differentien in der Güte auszumachen. V. 147 vermahnet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er durch seine zusammengeführte Trouppen zu keiner grossen Weitläufftigkeit im Nieder-Sächstschen Cräysse Anlaß geben möge. V. 195. bey demselben beschweret sich Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgische Trouppen verhindert worden. V. 198. bey demselben beschweret sich Landgraf Wilhelm von Hessen-Rheinfelß über die gewaltthätige Hessen-Casselischen Attentata. V. 210. 216. 415 wird von besagtem Landgrafen ersuchet, seine in der Festung Rheinfelß liegende Guarnison zu verstärcken. V. 226.
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