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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Cölln über den von denen Frantzosen an der Mosel bey Trarbach, vorgenommenen Festungs Bau. IV 491 wird von dem Reichs-Städtischen Collegio ersuchet, die Reichs-Städte Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider des Reichs-Erb-General-Post-Meisters, des Grafen von Taxis, Attentata und Eingriffe in ihr Post-Regal zu schützen. IV. 504 demselben recommandiren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses das Suchen gemeldter Städte wider den Grafen von Taxis. IV. 534 demselben recommandiret Bischoff Marquard Sebastian von Bamberg die Verbesserung des höchst verderbten Müntz-Wesens. IV. 517 wird von denen Churfürsten von Sachsen und Brandenburg ersuchet, der bey dem Cammer-Gerichte angestellten Commission einige Evangelische Con-Commissarios zu adjungiren. IV. 537. 552 wird von Fürst Christian Eberhardten von Ost-Frießland gebeten, in die von Chur-Brandenburg gesuchte Anwartschafft auf Ost-Frießland nicht zu consentiren. IV. 558 lässet seinen ältesten Printzen, Ertz-Hertzog Josephum, zum König in Hungarn krönen. IV. 568 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle wegen besagter Crönung. IV. 570 wird von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, seinen neuen Principal-Commissarium zu instruiren, daß er auf dem Reichs-Tag in dem Ceremoniell zwischen denen Chur- und Fürstlichen Gesandten einen mercklichen Unterschied observiren möge. IV. 638 denselben bittet der Fränckische engere Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß er den Fränckischen Cräyß nicht gantz ohne Hülffe und Rettung lassen möge. VI. 656 wird von denen zu Baden versammleten Gesandten derer Schweitzer-Cantons ersuchet, der Stadt Costantz und denen vier Wald-Städten eine Neutralität zu verstatten. IV. 659 will von der vorgeschlagenen Neutralität nichts hören. IV. 661. 673 bey demselben entschuldiget sich Churfürst Anshelm Franciscus von Mäyntz, warum er seine Residenz-Stadt Mäyntz denen Frantzosen einräumen müssen. IV. 667
Cölln über den von denen Frantzosen an der Mosel bey Trarbach, vorgenommenen Festungs Bau. IV 491 wird von dem Reichs-Städtischen Collegio ersuchet, die Reichs-Städte Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider des Reichs-Erb-General-Post-Meisters, des Grafen von Taxis, Attentata und Eingriffe in ihr Post-Regal zu schützen. IV. 504 demselben recommandiren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses das Suchen gemeldter Städte wider den Grafen von Taxis. IV. 534 demselben recommandiret Bischoff Marquard Sebastian von Bamberg die Verbesserung des höchst verderbten Müntz-Wesens. IV. 517 wird von denen Churfürsten von Sachsen und Brandenburg ersuchet, der bey dem Cammer-Gerichte angestellten Commission einige Evangelische Con-Commissarios zu adjungiren. IV. 537. 552 wird von Fürst Christian Eberhardten von Ost-Frießland gebeten, in die von Chur-Brandenburg gesuchte Anwartschafft auf Ost-Frießland nicht zu consentiren. IV. 558 lässet seinen ältesten Printzen, Ertz-Hertzog Josephum, zum König in Hungarn krönen. IV. 568 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle wegen besagter Crönung. IV. 570 wird von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, seinen neuen Principal-Commissarium zu instruiren, daß er auf dem Reichs-Tag in dem Ceremoniell zwischen denen Chur- und Fürstlichen Gesandten einen mercklichen Unterschied observiren möge. IV. 638 denselben bittet der Fränckische engere Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß er den Fränckischen Cräyß nicht gantz ohne Hülffe und Rettung lassen möge. VI. 656 wird von denen zu Baden versammleten Gesandten derer Schweitzer-Cantons ersuchet, der Stadt Costantz und denen vier Wald-Städten eine Neutralität zu verstatten. IV. 659 will von der vorgeschlagenen Neutralität nichts hören. IV. 661. 673 bey demselben entschuldiget sich Churfürst Anshelm Franciscus von Mäyntz, warum er seine Residenz-Stadt Mäyntz denen Frantzosen einräumen müssen. IV. 667
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                     demselben recommandiren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses
                     das Suchen gemeldter Städte wider den Grafen von Taxis. IV. 534 demselben
                     recommandiret Bischoff Marquard Sebastian von Bamberg die Verbesserung des
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                     und Brandenburg ersuchet, der bey dem Cammer-Gerichte angestellten Commission
                     einige Evangelische Con-Commissarios zu adjungiren. IV. 537. 552 wird von Fürst
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                     gesuchte Anwartschafft auf Ost-Frießland nicht zu consentiren. IV. 558 lässet
                     seinen ältesten Printzen, Ertz-Hertzog Josephum, zum König in Hungarn krönen.
                     IV. 568 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle wegen besagter
                     Crönung. IV. 570 wird von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, seinen neuen
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                     Unterschied observiren möge. IV. 638 denselben bittet der Fränckische engere
                     Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß er den Fränckischen Cräyß nicht gantz ohne Hülffe
                     und Rettung lassen möge. VI. 656 wird von denen zu Baden versammleten Gesandten
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                     Wald-Städten eine Neutralität zu verstatten. IV. 659 will von der
                     vorgeschlagenen Neutralität nichts hören. IV. 661. 673 bey demselben
                     entschuldiget sich Churfürst Anshelm Franciscus von Mäyntz, warum er seine
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[1019] Cölln über den von denen Frantzosen an der Mosel bey Trarbach, vorgenommenen Festungs Bau. IV 491 wird von dem Reichs-Städtischen Collegio ersuchet, die Reichs-Städte Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider des Reichs-Erb-General-Post-Meisters, des Grafen von Taxis, Attentata und Eingriffe in ihr Post-Regal zu schützen. IV. 504 demselben recommandiren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses das Suchen gemeldter Städte wider den Grafen von Taxis. IV. 534 demselben recommandiret Bischoff Marquard Sebastian von Bamberg die Verbesserung des höchst verderbten Müntz-Wesens. IV. 517 wird von denen Churfürsten von Sachsen und Brandenburg ersuchet, der bey dem Cammer-Gerichte angestellten Commission einige Evangelische Con-Commissarios zu adjungiren. IV. 537. 552 wird von Fürst Christian Eberhardten von Ost-Frießland gebeten, in die von Chur-Brandenburg gesuchte Anwartschafft auf Ost-Frießland nicht zu consentiren. IV. 558 lässet seinen ältesten Printzen, Ertz-Hertzog Josephum, zum König in Hungarn krönen. IV. 568 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle wegen besagter Crönung. IV. 570 wird von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, seinen neuen Principal-Commissarium zu instruiren, daß er auf dem Reichs-Tag in dem Ceremoniell zwischen denen Chur- und Fürstlichen Gesandten einen mercklichen Unterschied observiren möge. IV. 638 denselben bittet der Fränckische engere Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß er den Fränckischen Cräyß nicht gantz ohne Hülffe und Rettung lassen möge. VI. 656 wird von denen zu Baden versammleten Gesandten derer Schweitzer-Cantons ersuchet, der Stadt Costantz und denen vier Wald-Städten eine Neutralität zu verstatten. IV. 659 will von der vorgeschlagenen Neutralität nichts hören. IV. 661. 673 bey demselben entschuldiget sich Churfürst Anshelm Franciscus von Mäyntz, warum er seine Residenz-Stadt Mäyntz denen Frantzosen einräumen müssen. IV. 667

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1019>, abgerufen am 25.11.2024.