Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
bey demselben
beschweret sich Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, über die Frantzösis.
Gewaltthaten. III. 639 demselben klaget das Reichs-Städtische Collegium auf dem
Reichs-Tag zu Regenspurg den betrübten Zustand derer jenseit Rheins gelegenen
Reichs-Städte. III. 661 bey demselben entschuldiget Churfürst Carl Ludwig zu
Pfaltz die Einqvartierung seiner Trouppen in des Stiffts Straßburg Amt
Ober-Kirch. III. 664 adjungiret seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tag
zu Regenspurg, an statt des verstorbenen Johann Heinrich Schützens, den
Reichs-Hof-Rath, Frantz Matthiam May, zum Con-Commissario. III. 678 wird von dem
Fürstlichen Braunschweigischen Abgesandten zu Wien ersuchet, durch seine
Plenipotentiarios zu Nimwegen, die Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses
Braunschweig-Lüneburg denen Churfürstlichen gleich tractiren zu lassen. III. 693
vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, von denen Gewaltthätigkeiten in dem
Stifft Straßburg abzustehen. III. 729 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent
ersuchet, denen überlegten Ständen desselben Cräysses eine Moderation ihres
Contingents wiederfahren zu lassen. III. 747 wird von dem Cammer-Gericht zu
Speyer ersuchet, bey denen Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor
den Ort dieses höchsten Gerichts auszudingen. III. 750 bey demselben
intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses vor die Stadt
Ulm, wegen Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 784 wird von denen
Churfürsten von Bäyern, Sachsen und Pfaltz ersuchet, zu Beförderung der
General-Friedens-Tractaten einen zulänglichen Stillstand einzugehen. VIII. 113
vermahnet die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, der Stadt Straßburg schleunig wider
Franckreich zu Hülffe zu kommen. III. 792. 816 910 denselben bittet der
Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, um Erleichterung der Winter-Qvartiers-Last,
und die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 bey demselben beschweret sich
das Cammer-Gericht zu
bey demselben
beschweret sich Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, über die Frantzösis.
Gewaltthaten. III. 639 demselben klaget das Reichs-Städtische Collegium auf dem
Reichs-Tag zu Regenspurg den betrübten Zustand derer jenseit Rheins gelegenen
Reichs-Städte. III. 661 bey demselben entschuldiget Churfürst Carl Ludwig zu
Pfaltz die Einqvartierung seiner Trouppen in des Stiffts Straßburg Amt
Ober-Kirch. III. 664 adjungiret seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tag
zu Regenspurg, an statt des verstorbenen Johann Heinrich Schützens, den
Reichs-Hof-Rath, Frantz Matthiam May, zum Con-Commissario. III. 678 wird von dem
Fürstlichen Braunschweigischen Abgesandten zu Wien ersuchet, durch seine
Plenipotentiarios zu Nimwegen, die Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses
Braunschweig-Lüneburg denen Churfürstlichen gleich tractiren zu lassen. III. 693
vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, von denen Gewaltthätigkeiten in dem
Stifft Straßburg abzustehen. III. 729 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent
ersuchet, denen überlegten Ständen desselben Cräysses eine Moderation ihres
Contingents wiederfahren zu lassen. III. 747 wird von dem Cammer-Gericht zu
Speyer ersuchet, bey denen Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor
den Ort dieses höchsten Gerichts auszudingen. III. 750 bey demselben
intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses vor die Stadt
Ulm, wegen Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 784 wird von denen
Churfürsten von Bäyern, Sachsen und Pfaltz ersuchet, zu Beförderung der
General-Friedens-Tractaten einen zulänglichen Stillstand einzugehen. VIII. 113
vermahnet die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, der Stadt Straßburg schleunig wider
Franckreich zu Hülffe zu kommen. III. 792. 816 910 denselben bittet der
Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, um Erleichterung der Winter-Qvartiers-Last,
und die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 bey demselben beschweret sich
das Cammer-Gericht zu
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bey demselben beschweret sich Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, über die Frantzösis. Gewaltthaten. III. 639 demselben klaget das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg den betrübten Zustand derer jenseit Rheins gelegenen Reichs-Städte. III. 661 bey demselben entschuldiget Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Einqvartierung seiner Trouppen in des Stiffts Straßburg Amt Ober-Kirch. III. 664 adjungiret seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an statt des verstorbenen Johann Heinrich Schützens, den Reichs-Hof-Rath, Frantz Matthiam May, zum Con-Commissario. III. 678 wird von dem Fürstlichen Braunschweigischen Abgesandten zu Wien ersuchet, durch seine Plenipotentiarios zu Nimwegen, die Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses Braunschweig-Lüneburg denen Churfürstlichen gleich tractiren zu lassen. III. 693 vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, von denen Gewaltthätigkeiten in dem Stifft Straßburg abzustehen. III. 729 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent ersuchet, denen überlegten Ständen desselben Cräysses eine Moderation ihres Contingents wiederfahren zu lassen. III. 747 wird von dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, bey denen Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor den Ort dieses höchsten Gerichts auszudingen. III. 750 bey demselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses vor die Stadt Ulm, wegen Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 784 wird von denen Churfürsten von Bäyern, Sachsen und Pfaltz ersuchet, zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einen zulänglichen Stillstand einzugehen. VIII. 113 vermahnet die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, der Stadt Straßburg schleunig wider Franckreich zu Hülffe zu kommen. III. 792. 816 910 denselben bittet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, um Erleichterung der Winter-Qvartiers-Last, und die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 bey demselben beschweret sich das Cammer-Gericht zu
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