Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Lothringen einen Gevollmächtigten nach
Regenspurg schicken. II. 774
Langen, (Engelbert von) I. 648
Langenburg, vid. Hohenloh-Langenburg.
Langenmantel, (Frantz Octavian) Bürgermeister zu
Augspurg, wird von denen Frantzosen als Geisel mit weg geführet. VI. 319. 323
wird nach praestirter Caution zu Straßburg wieder loßgelassen. VI. 343
Lauenburg, vid. Sachsen-Lauenburg.
Laumersheim, ein Chur Mäyntz und Chur Pfaltz
gemeinschafftlich zugehöriger Ort, wird von Chur Pfaltz mit Einqvartierung
belegt, und giebt Anlaß zu Weitläufftigkeiten zwischen Chur Mäyntz und Chur
Pfaltz. II. 721. sqq.
Lauterbach, (D. Ulrich Thomas) zu dessen vacant
gewordener Assessorat-Stelle beym Käyserl. und des Reichs Cammer-Gericht,
praesentiren die der Augspurgischen Confession verwandte Fränckische
Cräyß-Stände einige qualificirte Subjecta. VII. 132
Läyen, (Heinrich Ferdinand, Freyherr von der) respective
Dom-Prost und Chor-Bischoff zu Mäyntz und Trier, wird von einigen Evangelischen
Pastoren gebeten, die Unterthanen zu Norheim und Dräyssen in ihrem
Religions-Exercitio nicht ferner zu hemmen. VI. 982
Leberecht, Fürst zu Anhalt-Cöthen, wird von Churfürst
Friedrich Wilhelm zu Brandenburg ersucht, daß er, durch seinen Gesandten auf dem
Reichs-Tage zu Regenspurg, sein Ansuchen, wegen einiger Satisfaction vor die im
vorigen Reichs-Kriege aufgewendete Unkosten, möglichst möchte secundiren
helsfen. IV. 515
Legitimation derer Gesandten bey dem Chur-Mäyntzischen
Reichs-Directorio auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, bey derselben machet der
Chur-Mäyntzische Director allerhand unbegründete Praetensiones, worüber sich die
Herren Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg gegen die Chur- und Fürsten des
Reichs beschweren. III. 710
Legitimation derer Oesterreich-Bamberg- und
Braunschweig-Calenbergischen Gesandten, bey der Reichs-Deputation zu Franckfurt,
verursachet einige Differentien, und verhindert die Conferenzen. IV. 1. sq.
Lothringen einen Gevollmächtigten nach
Regenspurg schicken. II. 774
Langen, (Engelbert von) I. 648
Langenburg, vid. Hohenloh-Langenburg.
Langenmantel, (Frantz Octavian) Bürgermeister zu
Augspurg, wird von denen Frantzosen als Geisel mit weg geführet. VI. 319. 323
wird nach praestirter Caution zu Straßburg wieder loßgelassen. VI. 343
Lauenburg, vid. Sachsen-Lauenburg.
Laumersheim, ein Chur Mäyntz und Chur Pfaltz
gemeinschafftlich zugehöriger Ort, wird von Chur Pfaltz mit Einqvartierung
belegt, und giebt Anlaß zu Weitläufftigkeiten zwischen Chur Mäyntz und Chur
Pfaltz. II. 721. sqq.
Lauterbach, (D. Ulrich Thomas) zu dessen vacant
gewordener Assessorat-Stelle beym Käyserl. und des Reichs Cammer-Gericht,
praesentiren die der Augspurgischen Confession verwandte Fränckische
Cräyß-Stände einige qualificirte Subjecta. VII. 132
Läyen, (Heinrich Ferdinand, Freyherr von der) respective
Dom-Prost und Chor-Bischoff zu Mäyntz und Trier, wird von einigen Evangelischen
Pastoren gebeten, die Unterthanen zu Norheim und Dräyssen in ihrem
Religions-Exercitio nicht ferner zu hemmen. VI. 982
Leberecht, Fürst zu Anhalt-Cöthen, wird von Churfürst
Friedrich Wilhelm zu Brandenburg ersucht, daß er, durch seinen Gesandten auf dem
Reichs-Tage zu Regenspurg, sein Ansuchen, wegen einiger Satisfaction vor die im
vorigen Reichs-Kriege aufgewendete Unkosten, möglichst möchte secundiren
helsfen. IV. 515
Legitimation derer Gesandten bey dem Chur-Mäyntzischen
Reichs-Directorio auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, bey derselben machet der
Chur-Mäyntzische Director allerhand unbegründete Praetensiones, worüber sich die
Herren Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg gegen die Chur- und Fürsten des
Reichs beschweren. III. 710
Legitimation derer Oesterreich-Bamberg- und
Braunschweig-Calenbergischen Gesandten, bey der Reichs-Deputation zu Franckfurt,
verursachet einige Differentien, und verhindert die Conferenzen. IV. 1. sq.
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Lothringen einen Gevollmächtigten nach Regenspurg schicken. II. 774 Langen, (Engelbert von) I. 648 Langenburg, vid. Hohenloh-Langenburg. Langenmantel, (Frantz Octavian) Bürgermeister zu Augspurg, wird von denen Frantzosen als Geisel mit weg geführet. VI. 319. 323 wird nach praestirter Caution zu Straßburg wieder loßgelassen. VI. 343 Lauenburg, vid. Sachsen-Lauenburg. Laumersheim, ein Chur Mäyntz und Chur Pfaltz gemeinschafftlich zugehöriger Ort, wird von Chur Pfaltz mit Einqvartierung belegt, und giebt Anlaß zu Weitläufftigkeiten zwischen Chur Mäyntz und Chur Pfaltz. II. 721. sqq. Lauterbach, (D. Ulrich Thomas) zu dessen vacant gewordener Assessorat-Stelle beym Käyserl. und des Reichs Cammer-Gericht, praesentiren die der Augspurgischen Confession verwandte Fränckische Cräyß-Stände einige qualificirte Subjecta. VII. 132 Läyen, (Heinrich Ferdinand, Freyherr von der) respective Dom-Prost und Chor-Bischoff zu Mäyntz und Trier, wird von einigen Evangelischen Pastoren gebeten, die Unterthanen zu Norheim und Dräyssen in ihrem Religions-Exercitio nicht ferner zu hemmen. VI. 982 Leberecht, Fürst zu Anhalt-Cöthen, wird von Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg ersucht, daß er, durch seinen Gesandten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, sein Ansuchen, wegen einiger Satisfaction vor die im vorigen Reichs-Kriege aufgewendete Unkosten, möglichst möchte secundiren helsfen. IV. 515 Legitimation derer Gesandten bey dem Chur-Mäyntzischen Reichs-Directorio auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, bey derselben machet der Chur-Mäyntzische Director allerhand unbegründete Praetensiones, worüber sich die Herren Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg gegen die Chur- und Fürsten des Reichs beschweren. III. 710 Legitimation derer Oesterreich-Bamberg- und Braunschweig-Calenbergischen Gesandten, bey der Reichs-Deputation zu Franckfurt, verursachet einige Differentien, und verhindert die Conferenzen. IV. 1. sq.
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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