lohn 6 Gulden bezahlet, wovon der Verkäufer und Käufer ein jeder die Hälfte bezahlen.
§. 356.
Und in dieser beständigen Abwechselung vom Kaufe undGewinn bey dem Actien- handel. Verkaufe der Actien besteht der Actienhandel, da man solche, wenn sie fallen, um einen geringen Preiß an sich zu kaufen; und hinwiederum, wenn sie steigen, um einen höhern Preiß an an- dere zu verkaufen suchet. Etliche verhandeln auch solche Acti- en nicht gleich wieder, sondern warten damit die Zeit der Aus- theilung ab, da denn die Compagnie zuweilen 30, 40, und mehr pro Cent auf hundert fl. Capital unter die Jnteressenten aus- theilet. Woraus denn offenbar, daß der Actienhandel oft gros- sen Gewinn bringt.
§. 357.
Weil also der Actienhandel in einem beständigen Ein- undBraucht kein großes Capital. Verkaufe der Actien besteht (§. 356.), kann er ohne großen Vor- rath baaren Geldes getrieben werden, indem der, wer einmal einige Actien erkaufet, durch deren Vertrieb wieder neue einzu- kaufen in den Stand gesetzet wird.
§. 358.
Da er nun also kein großes Capital erfordert (§. 337.);Vortreff- lichkeit des Actienhan- dels. oft aber großen Gewinn bringt (§. 356.): so kann man ihn mit gutem Fuge unter die vortrefflichsten Handlungsarten zählen.
§. 359.
Und solchemnach darf man sich nicht wundern, daß in denWichtigkeit desselben, besonders in Holland. See- und andern Städten mit den Actien ein großer Handel getrieben werde. Jnsonderheit ist der Actienhandel einer der wichtigsten, welcher auf der Börse zu Amsterdam, und in den andern Städten der vereinigten Niederlande, wo Kammern der ostindischen Compagnie sind, getrieben wird. Es giebt da- selbst so gar eine Menge Leute, welche bloß von dieser Hand- lung leben, und sich damit bereichern.
§. 360.
B) Die Wechselhandlung, im engern und vorzüglichenB) Wechsel- handel im vorzüglichen Verstande. Verstande genommen (§. 350.), ist diejenige, welche mit Wech- selbriefen, und zwar hauptsächlich mit traßirten Wechseln (§. 349.), getrieben wird, da man nämlich solche für einen gewissen Preiß erhandelt, und sodann durch sie Geld auswärts übermachet, oder von andern Orten es auf eben die Weise wie- der heraus zieht. Wir handeln von ihr im folgenden Capitel.
Das 18 Capitel. Von der Wechselhandlung im vorzüglichen Verstande.
§. 361.
Bey der Wechselhandlung im vorzüglichen Verstande,Der Wech- selhandlung im vorzügli- chen Ver- stande, zwey Hauptstücke. (§. 360.) haben wir auf zwey Stücke, nämlich 1) auf die Wechselbriefe, als den Gegenstand derselben, und 2) auf die Art und Weise, wie mit diesen Briefen gehandelt werde, unser Augenmerk zu richten. Wir wollen von beyden besonders reden.
§. 362.
dem Geldwechſel, und Actienhandel.
lohn 6 Gulden bezahlet, wovon der Verkaͤufer und Kaͤufer ein jeder die Haͤlfte bezahlen.
§. 356.
Und in dieſer beſtaͤndigen Abwechſelung vom Kaufe undGewinn bey dem Actien- handel. Verkaufe der Actien beſteht der Actienhandel, da man ſolche, wenn ſie fallen, um einen geringen Preiß an ſich zu kaufen; und hinwiederum, wenn ſie ſteigen, um einen hoͤhern Preiß an an- dere zu verkaufen ſuchet. Etliche verhandeln auch ſolche Acti- en nicht gleich wieder, ſondern warten damit die Zeit der Aus- theilung ab, da denn die Compagnie zuweilen 30, 40, und mehr pro Cent auf hundert fl. Capital unter die Jntereſſenten aus- theilet. Woraus denn offenbar, daß der Actienhandel oft groſ- ſen Gewinn bringt.
§. 357.
Weil alſo der Actienhandel in einem beſtaͤndigen Ein- undBraucht kein großes Capital. Verkaufe der Actien beſteht (§. 356.), kann er ohne großen Vor- rath baaren Geldes getrieben werden, indem der, wer einmal einige Actien erkaufet, durch deren Vertrieb wieder neue einzu- kaufen in den Stand geſetzet wird.
§. 358.
Da er nun alſo kein großes Capital erfordert (§. 337.);Vortreff- lichkeit des Actienhan- dels. oft aber großen Gewinn bringt (§. 356.): ſo kann man ihn mit gutem Fuge unter die vortrefflichſten Handlungsarten zaͤhlen.
§. 359.
Und ſolchemnach darf man ſich nicht wundern, daß in denWichtigkeit deſſelben, beſonders in Holland. See- und andern Staͤdten mit den Actien ein großer Handel getrieben werde. Jnſonderheit iſt der Actienhandel einer der wichtigſten, welcher auf der Boͤrſe zu Amſterdam, und in den andern Staͤdten der vereinigten Niederlande, wo Kammern der oſtindiſchen Compagnie ſind, getrieben wird. Es giebt da- ſelbſt ſo gar eine Menge Leute, welche bloß von dieſer Hand- lung leben, und ſich damit bereichern.
§. 360.
B) Die Wechſelhandlung, im engern und vorzuͤglichenB) Wechſel- handel im vorzuͤglichen Verſtande. Verſtande genommen (§. 350.), iſt diejenige, welche mit Wech- ſelbriefen, und zwar hauptſaͤchlich mit traßirten Wechſeln (§. 349.), getrieben wird, da man naͤmlich ſolche fuͤr einen gewiſſen Preiß erhandelt, und ſodann durch ſie Geld auswaͤrts uͤbermachet, oder von andern Orten es auf eben die Weiſe wie- der heraus zieht. Wir handeln von ihr im folgenden Capitel.
Das 18 Capitel. Von der Wechſelhandlung im vorzuͤglichen Verſtande.
§. 361.
Bey der Wechſelhandlung im vorzuͤglichen Verſtande,Der Wech- ſelhandlung im vorzuͤgli- chen Ver- ſtande, zwey Hauptſtuͤcke. (§. 360.) haben wir auf zwey Stuͤcke, naͤmlich 1) auf die Wechſelbriefe, als den Gegenſtand derſelben, und 2) auf die Art und Weiſe, wie mit dieſen Briefen gehandelt werde, unſer Augenmerk zu richten. Wir wollen von beyden beſonders reden.
§. 362.
<TEI><text><body><divn="1"><floatingText><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0777"n="173"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">dem Geldwechſel, und Actienhandel.</hi></fw><lb/>
lohn 6 Gulden bezahlet, wovon der Verkaͤufer und Kaͤufer ein<lb/>
jeder die Haͤlfte bezahlen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 356.</head><lb/><p>Und in dieſer beſtaͤndigen Abwechſelung vom Kaufe und<noteplace="right">Gewinn bey<lb/>
dem Actien-<lb/>
handel.</note><lb/>
Verkaufe der Actien beſteht der Actienhandel, da man ſolche,<lb/>
wenn ſie fallen, um einen geringen Preiß an ſich zu kaufen; und<lb/>
hinwiederum, wenn ſie ſteigen, um einen hoͤhern Preiß an an-<lb/>
dere zu verkaufen ſuchet. Etliche verhandeln auch ſolche Acti-<lb/>
en nicht gleich wieder, ſondern warten damit die Zeit der Aus-<lb/>
theilung ab, da denn die Compagnie zuweilen 30, 40, und mehr<lb/>
pro Cent auf hundert fl. Capital unter die Jntereſſenten aus-<lb/>
theilet. Woraus denn offenbar, daß der Actienhandel oft groſ-<lb/>ſen Gewinn bringt.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 357.</head><lb/><p>Weil alſo der Actienhandel in einem beſtaͤndigen Ein- und<noteplace="right">Braucht<lb/>
kein großes<lb/>
Capital.</note><lb/>
Verkaufe der Actien beſteht (§. 356.), kann er ohne großen Vor-<lb/>
rath baaren Geldes getrieben werden, indem der, wer einmal<lb/>
einige Actien erkaufet, durch deren Vertrieb wieder neue einzu-<lb/>
kaufen in den Stand geſetzet wird.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 358.</head><lb/><p>Da er nun alſo kein großes Capital erfordert (§. 337.);<noteplace="right">Vortreff-<lb/>
lichkeit des<lb/>
Actienhan-<lb/>
dels.</note><lb/>
oft aber großen Gewinn bringt (§. 356.): ſo kann man ihn mit<lb/>
gutem Fuge unter die vortrefflichſten Handlungsarten zaͤhlen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 359.</head><lb/><p>Und ſolchemnach darf man ſich nicht wundern, daß in den<noteplace="right">Wichtigkeit<lb/>
deſſelben,<lb/>
beſonders in<lb/>
Holland.</note><lb/>
See- und andern Staͤdten mit den Actien ein großer Handel<lb/>
getrieben werde. Jnſonderheit iſt der Actienhandel einer der<lb/>
wichtigſten, welcher auf der Boͤrſe zu Amſterdam, und in den<lb/>
andern Staͤdten der vereinigten Niederlande, wo Kammern<lb/>
der oſtindiſchen Compagnie ſind, getrieben wird. Es giebt da-<lb/>ſelbſt ſo gar eine Menge Leute, welche bloß von dieſer Hand-<lb/>
lung leben, und ſich damit bereichern.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 360.</head><lb/><p><hirendition="#aq">B</hi>) Die <hirendition="#fr">Wechſelhandlung,</hi> im <hirendition="#fr">engern</hi> und <hirendition="#fr">vorzuͤglichen</hi><noteplace="right"><hirendition="#aq">B</hi>) Wechſel-<lb/>
handel im<lb/>
vorzuͤglichen<lb/>
Verſtande.</note><lb/><hirendition="#fr">Verſtande</hi> genommen (§. 350.), iſt diejenige, welche mit Wech-<lb/>ſelbriefen, und zwar hauptſaͤchlich mit traßirten Wechſeln<lb/>
(§. 349.), getrieben wird, da man naͤmlich ſolche fuͤr einen<lb/>
gewiſſen Preiß erhandelt, und ſodann durch ſie Geld auswaͤrts<lb/>
uͤbermachet, oder von andern Orten es auf eben die Weiſe wie-<lb/>
der heraus zieht. Wir handeln von ihr im folgenden Capitel.</p></div></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#b">Das 18 Capitel.</hi><lb/>
Von der Wechſelhandlung im vorzuͤglichen Verſtande.</head><lb/><divn="4"><head>§. 361.</head><lb/><p><hirendition="#in">B</hi>ey der <hirendition="#fr">Wechſelhandlung im vorzuͤglichen Verſtande,</hi><noteplace="right">Der Wech-<lb/>ſelhandlung<lb/>
im vorzuͤgli-<lb/>
chen Ver-<lb/>ſtande, zwey<lb/>
Hauptſtuͤcke.</note><lb/>
(§. 360.) haben wir auf zwey Stuͤcke, naͤmlich 1) auf die<lb/><hirendition="#fr">Wechſelbriefe,</hi> als den Gegenſtand derſelben, und 2) auf die<lb/><hirendition="#fr">Art und Weiſe, wie mit dieſen Briefen gehandelt werde,</hi> unſer<lb/>
Augenmerk zu richten. Wir wollen von beyden beſonders reden.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch">§. 362.</fw><lb/></div></div></div></body></floatingText></div></body></text></TEI>
[173/0777]
dem Geldwechſel, und Actienhandel.
lohn 6 Gulden bezahlet, wovon der Verkaͤufer und Kaͤufer ein
jeder die Haͤlfte bezahlen.
§. 356.
Und in dieſer beſtaͤndigen Abwechſelung vom Kaufe und
Verkaufe der Actien beſteht der Actienhandel, da man ſolche,
wenn ſie fallen, um einen geringen Preiß an ſich zu kaufen; und
hinwiederum, wenn ſie ſteigen, um einen hoͤhern Preiß an an-
dere zu verkaufen ſuchet. Etliche verhandeln auch ſolche Acti-
en nicht gleich wieder, ſondern warten damit die Zeit der Aus-
theilung ab, da denn die Compagnie zuweilen 30, 40, und mehr
pro Cent auf hundert fl. Capital unter die Jntereſſenten aus-
theilet. Woraus denn offenbar, daß der Actienhandel oft groſ-
ſen Gewinn bringt.
Gewinn bey
dem Actien-
handel.
§. 357.
Weil alſo der Actienhandel in einem beſtaͤndigen Ein- und
Verkaufe der Actien beſteht (§. 356.), kann er ohne großen Vor-
rath baaren Geldes getrieben werden, indem der, wer einmal
einige Actien erkaufet, durch deren Vertrieb wieder neue einzu-
kaufen in den Stand geſetzet wird.
Braucht
kein großes
Capital.
§. 358.
Da er nun alſo kein großes Capital erfordert (§. 337.);
oft aber großen Gewinn bringt (§. 356.): ſo kann man ihn mit
gutem Fuge unter die vortrefflichſten Handlungsarten zaͤhlen.
Vortreff-
lichkeit des
Actienhan-
dels.
§. 359.
Und ſolchemnach darf man ſich nicht wundern, daß in den
See- und andern Staͤdten mit den Actien ein großer Handel
getrieben werde. Jnſonderheit iſt der Actienhandel einer der
wichtigſten, welcher auf der Boͤrſe zu Amſterdam, und in den
andern Staͤdten der vereinigten Niederlande, wo Kammern
der oſtindiſchen Compagnie ſind, getrieben wird. Es giebt da-
ſelbſt ſo gar eine Menge Leute, welche bloß von dieſer Hand-
lung leben, und ſich damit bereichern.
Wichtigkeit
deſſelben,
beſonders in
Holland.
§. 360.
B) Die Wechſelhandlung, im engern und vorzuͤglichen
Verſtande genommen (§. 350.), iſt diejenige, welche mit Wech-
ſelbriefen, und zwar hauptſaͤchlich mit traßirten Wechſeln
(§. 349.), getrieben wird, da man naͤmlich ſolche fuͤr einen
gewiſſen Preiß erhandelt, und ſodann durch ſie Geld auswaͤrts
uͤbermachet, oder von andern Orten es auf eben die Weiſe wie-
der heraus zieht. Wir handeln von ihr im folgenden Capitel.
B) Wechſel-
handel im
vorzuͤglichen
Verſtande.
Das 18 Capitel.
Von der Wechſelhandlung im vorzuͤglichen Verſtande.
§. 361.
Bey der Wechſelhandlung im vorzuͤglichen Verſtande,
(§. 360.) haben wir auf zwey Stuͤcke, naͤmlich 1) auf die
Wechſelbriefe, als den Gegenſtand derſelben, und 2) auf die
Art und Weiſe, wie mit dieſen Briefen gehandelt werde, unſer
Augenmerk zu richten. Wir wollen von beyden beſonders reden.
Der Wech-
ſelhandlung
im vorzuͤgli-
chen Ver-
ſtande, zwey
Hauptſtuͤcke.
§. 362.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/777>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.