ausdrücken könnte, und die mithin nach den Nummern verkau- fet werden. Zum Beyspiele können die Stecknadeln dienen, wel- che ihrer Länge und Dicke nach sehr verschieden sind. Da nun solche Verschiedenheit oft nur auf etwas sehr geringes an- kömmt, so will weder Maaß noch Gewicht sich schicken, selbige deutlich auszudrücken; und solchemnach unterscheidet man die Stecknadeln in der Handlung nach Nummern, von No. 3. bis No. 20. wornach man sie fordert und bekömmt. Eben so wird des Gold- und Silberdrahts Klar- und Subtilheit nach verschie- denen Nummern bestimmet: anderer Exempel zugeschweigen.
Das 5 Capitel. Von dem Credite, der Schuld, Zahlung und Bankerotten.
§. 83.
I. Credit, I. was er sey?
Der Credit (§. 12.) heißt das Vermögen, sich eines an- dern seines Reichthums auf Zeiten zu bedienen. Da- her saget man von dem, welcher im Stande ist, sich des Reich- thums eines und des andern auf Zeiten bedienen zu können: Credit ha- ben.Er hat Credit; und, indem er sich dieses Vermögens wirklich zu Nutze machet, daß er von des andern seinem Reichthume et- Auf Credit nehmen.was verlanget und empfängt: Er nimmt auf Credit. Hin- gegen saget man von dem, welcher von seinem Reichthume ei- nem andern in der Absicht giebt, es wieder zu erhalten, daß Auf Credit geben, credi- tiren, auf Zeit geben. Borgen.er auf Credit gebe, oder daß er creditire, ingleichen daß er auf Zeit gebe. Beydes, sowol auf Credit geben, als auf Credit nehmen, wird mit dem gemeinschaftlichen Namen des Borgens beleget.
§. 84.
Gegenstand des Credits.
Da der Credit das Vermögen ist, sich eines andern Reich- thumes zu bedienen (§. 83.); dieser aber nicht nur in baaren Geldern, sondern auch in Waaren besteht: so erstrecket sich der Credit beydes auf baare Gelder, als Waaren, und können folglich Gelder und Waaren creditiret werden.
§. 85.
Unmittelba- re Ursache des Credits.
Die unmittelbare Ursache des Credits, ist die gefaßte Meynung von der Sicherheit der Zahlung. Denn wer ei- nem andern Geld oder Waaren auf Credit giebt, thut solches aus keiner andern Ursache, als weil er glaubet, daß die Zah- lung sicher sey, das ist, daß er zu seiner Zeit das Geld wieder bezahlt bekomme, oder den Kaufpreiß für die Waaren erhalten werde.
§. 86.
Gründe der Mey- nung von der Sicherheit der Zahlung.
Und diese Meynung von der Sicherheit der Zahlung entsteht aus der vorgestellten Sicherheit, theils auf Sachen,
theils
1 Th. 5 Cap. Vom Credite,
ausdruͤcken koͤnnte, und die mithin nach den Nummern verkau- fet werden. Zum Beyſpiele koͤnnen die Stecknadeln dienen, wel- che ihrer Laͤnge und Dicke nach ſehr verſchieden ſind. Da nun ſolche Verſchiedenheit oft nur auf etwas ſehr geringes an- koͤmmt, ſo will weder Maaß noch Gewicht ſich ſchicken, ſelbige deutlich auszudruͤcken; und ſolchemnach unterſcheidet man die Stecknadeln in der Handlung nach Nummern, von No. 3. bis No. 20. wornach man ſie fordert und bekoͤmmt. Eben ſo wird des Gold- und Silberdrahts Klar- und Subtilheit nach verſchie- denen Nummern beſtimmet: anderer Exempel zugeſchweigen.
Das 5 Capitel. Von dem Credite, der Schuld, Zahlung und Bankerotten.
§. 83.
I. Credit, I. was er ſey?
Der Credit (§. 12.) heißt das Vermoͤgen, ſich eines an- dern ſeines Reichthums auf Zeiten zu bedienen. Da- her ſaget man von dem, welcher im Stande iſt, ſich des Reich- thums eines und des andern auf Zeiten bedienen zu koͤnnen: Credit ha- ben.Er hat Credit; und, indem er ſich dieſes Vermoͤgens wirklich zu Nutze machet, daß er von des andern ſeinem Reichthume et- Auf Credit nehmen.was verlanget und empfaͤngt: Er nimmt auf Credit. Hin- gegen ſaget man von dem, welcher von ſeinem Reichthume ei- nem andern in der Abſicht giebt, es wieder zu erhalten, daß Auf Credit geben, credi- tirē, auf Zeit geben. Borgen.er auf Credit gebe, oder daß er creditire, ingleichen daß er auf Zeit gebe. Beydes, ſowol auf Credit geben, als auf Credit nehmen, wird mit dem gemeinſchaftlichen Namen des Borgens beleget.
§. 84.
Gegenſtand des Credits.
Da der Credit das Vermoͤgen iſt, ſich eines andern Reich- thumes zu bedienen (§. 83.); dieſer aber nicht nur in baaren Geldern, ſondern auch in Waaren beſteht: ſo erſtrecket ſich der Credit beydes auf baare Gelder, als Waaren, und koͤnnen folglich Gelder und Waaren creditiret werden.
§. 85.
Unmittelba- re Urſache des Credits.
Die unmittelbare Urſache des Credits, iſt die gefaßte Meynung von der Sicherheit der Zahlung. Denn wer ei- nem andern Geld oder Waaren auf Credit giebt, thut ſolches aus keiner andern Urſache, als weil er glaubet, daß die Zah- lung ſicher ſey, das iſt, daß er zu ſeiner Zeit das Geld wieder bezahlt bekomme, oder den Kaufpreiß fuͤr die Waaren erhalten werde.
§. 86.
Gruͤnde der Mey- nung von der Sicherheit der Zahlung.
Und dieſe Meynung von der Sicherheit der Zahlung entſteht aus der vorgeſtellten Sicherheit, theils auf Sachen,
theils
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che ihrer Laͤnge und Dicke nach ſehr verſchieden ſind. Da nun
ſolche Verſchiedenheit oft nur auf etwas ſehr geringes an-
koͤmmt, ſo will weder Maaß noch Gewicht ſich ſchicken, ſelbige
deutlich auszudruͤcken; und ſolchemnach unterſcheidet man die
Stecknadeln in der Handlung nach Nummern, von No. 3. bis
No. 20. wornach man ſie fordert und bekoͤmmt. Eben ſo wird
des Gold- und Silberdrahts Klar- und Subtilheit nach verſchie-
denen Nummern beſtimmet: anderer Exempel zugeſchweigen.
Das 5 Capitel.
Von dem Credite, der Schuld, Zahlung und
Bankerotten.
§. 83.
Der Credit (§. 12.) heißt das Vermoͤgen, ſich eines an-
dern ſeines Reichthums auf Zeiten zu bedienen. Da-
her ſaget man von dem, welcher im Stande iſt, ſich des Reich-
thums eines und des andern auf Zeiten bedienen zu koͤnnen:
Er hat Credit; und, indem er ſich dieſes Vermoͤgens wirklich
zu Nutze machet, daß er von des andern ſeinem Reichthume et-
was verlanget und empfaͤngt: Er nimmt auf Credit. Hin-
gegen ſaget man von dem, welcher von ſeinem Reichthume ei-
nem andern in der Abſicht giebt, es wieder zu erhalten, daß
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auf Zeit gebe. Beydes, ſowol auf Credit geben, als auf
Credit nehmen, wird mit dem gemeinſchaftlichen Namen des
Borgens beleget.
Credit ha-
ben.
Auf Credit
nehmen.
Auf Credit
geben, credi-
tirē, auf Zeit
geben.
Borgen.
§. 84.
Da der Credit das Vermoͤgen iſt, ſich eines andern Reich-
thumes zu bedienen (§. 83.); dieſer aber nicht nur in baaren
Geldern, ſondern auch in Waaren beſteht: ſo erſtrecket ſich der
Credit beydes auf baare Gelder, als Waaren, und koͤnnen
folglich Gelder und Waaren creditiret werden.
§. 85.
Die unmittelbare Urſache des Credits, iſt die gefaßte
Meynung von der Sicherheit der Zahlung. Denn wer ei-
nem andern Geld oder Waaren auf Credit giebt, thut ſolches
aus keiner andern Urſache, als weil er glaubet, daß die Zah-
lung ſicher ſey, das iſt, daß er zu ſeiner Zeit das Geld wieder
bezahlt bekomme, oder den Kaufpreiß fuͤr die Waaren erhalten
werde.
§. 86.
Und dieſe Meynung von der Sicherheit der Zahlung
entſteht aus der vorgeſtellten Sicherheit, theils auf Sachen,
theils
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/674>, abgerufen am 23.12.2024.
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