gerichtetes Contoir, einen Kran, allerhand Waagen, Kauf- fahrteyschiffe, und überhaupt alle die Kaufmannschaft und Manufacturen angehende Gebäude und Jnstrumente von allzugroßem Umfange, im Kleinen vorstellen, u. s. w. in gehöriger Ordnung aufbehalten und gezeiget werden, um einem jeden von allen diesen Dingen sofort sinnliche Begriffe beybringen zu können. Ein dergleichen Cabinet sollte billig in großen Handelsstädten angeleget werden, und den Kaufleuten, wie die öffentlichen Bibliotheken den Gelehrten, zu ihrem Gebrauche in Ansehung der Kenntniß der ihnen noch nicht genugsam bekannten Waa- ren, Maaße etc. offen stehen.
§. 22.
Unter die Hülfsmittel zur Erweiterung der Kaufmann-Hülfsmittel zur Erweite- rung der Kaufmanns- wissenschaft. 1) fleißiges Nachsinnen und reifes Speculiren. schaft gehöret 1) fleißiges Nachsinnen, und reifes oder kluges Speculiren, da ein Kaufmann die Gründe vor und dagegen bey seinen Handelsgeschäfften und sich ereignenden Fällen (z. E. ob dieser oder jener Wechselcours, der Preiß dieser oder jener Waa- re, muthmaßlich steigen oder fallen werde) wohl erwäget, und sodann seine Entschließung, dem zu Folge, nimmt. Denn aus der Bemerkung des glücklichen oder unglücklichen Erfolgs bey mehrern ähnlichen Fällen, kann er sich selbst gewisse Regeln machen, die ihm in Zukunft statt einer Richtschnur seiner Hand- lungen dienen. Auf solches Speculiren hat sich der, so bereits ein Kaufmann ist, insonderheit zu legen, theils um das, was zu seinem Besten gereichet, auszusinnen, theils darinnen geübet zu seyn, weil öfters Fälle in der Handlung vorkommen, die einen geschwinden Schluß erfordern.
§. 23.
Auch geben 2) die Reisen in fremde Länder, welche einer,2) Reisen in fremde Län- der. der sich der Handlung gewidmet hat, thut, ein Hülfsmittel zur Vergrößerung seiner Wissenschaft in Handelssachen ab. Denn da die Erfahrung unter die Quellen der Kaufmannschaft gehö- ret (§. 2.); und aber wohlangestellte Reisen ungezweifelt zur Vermehrung der Erfahrung dienen, wie man denn die Erfah- rung unter die vorzüglichsten Früchte des Reisens zählet: so folget, daß der, welcher mit der Zeit ein renomirter und er- fahrner Kaufmann werden will, nothwendig gereiset seyn müsse, um vieles und zwar gehörig, gesehen und erfahren zu haben. Es sollen daher diejenigen Handelsverwandte, die in dieser Absicht reisen wollen, ihre Reisen nicht zu frühzeitig an- stellen, sondern die Zeit erwarten, da sie zum völligem Gebrau- che ihres Verstandes gelanget sind. Die schicklichste Zeit zum Reisen ist bey ihnen, wenn sie schon ausgedienet haben, und nun im Begriffe stehen, eine eigene Handlung anzufangen: wie- wol es auch noch währenden Dienerjahren geschehen kann; jedoch aber nicht eher, als bis sie schon theils einigermaaßen die Handlung begriffen; theils eine hinlängliche Kenntiß der
Waaren,
(B) 3
zur geſamten Kaufmannſchaft.
gerichtetes Contoir, einen Kran, allerhand Waagen, Kauf- fahrteyſchiffe, und uͤberhaupt alle die Kaufmannſchaft und Manufacturen angehende Gebaͤude und Jnſtrumente von allzugroßem Umfange, im Kleinen vorſtellen, u. ſ. w. in gehoͤriger Ordnung aufbehalten und gezeiget werden, um einem jeden von allen dieſen Dingen ſofort ſinnliche Begriffe beybringen zu koͤnnen. Ein dergleichen Cabinet ſollte billig in großen Handelsſtaͤdten angeleget werden, und den Kaufleuten, wie die oͤffentlichen Bibliotheken den Gelehrten, zu ihrem Gebrauche in Anſehung der Kenntniß der ihnen noch nicht genugſam bekannten Waa- ren, Maaße ꝛc. offen ſtehen.
§. 22.
Unter die Huͤlfsmittel zur Erweiterung der Kaufmann-Huͤlfsmittel zur Erweite- rung der Kaufmañs- wiſſenſchaft. 1) fleißiges Nachſinnen und reifes Speculiren. ſchaft gehoͤret 1) fleißiges Nachſinnen, und reifes oder kluges Speculiren, da ein Kaufmann die Gruͤnde vor und dagegen bey ſeinen Handelsgeſchaͤfften und ſich ereignenden Faͤllen (z. E. ob dieſer oder jener Wechſelcours, der Preiß dieſer oder jener Waa- re, muthmaßlich ſteigen oder fallen werde) wohl erwaͤget, und ſodann ſeine Entſchließung, dem zu Folge, nimmt. Denn aus der Bemerkung des gluͤcklichen oder ungluͤcklichen Erfolgs bey mehrern aͤhnlichen Faͤllen, kann er ſich ſelbſt gewiſſe Regeln machen, die ihm in Zukunft ſtatt einer Richtſchnur ſeiner Hand- lungen dienen. Auf ſolches Speculiren hat ſich der, ſo bereits ein Kaufmann iſt, inſonderheit zu legen, theils um das, was zu ſeinem Beſten gereichet, auszuſinnen, theils darinnen geuͤbet zu ſeyn, weil oͤfters Faͤlle in der Handlung vorkommen, die einen geſchwinden Schluß erfordern.
§. 23.
Auch geben 2) die Reiſen in fremde Laͤnder, welche einer,2) Reiſen in fremde Laͤn- der. der ſich der Handlung gewidmet hat, thut, ein Huͤlfsmittel zur Vergroͤßerung ſeiner Wiſſenſchaft in Handelsſachen ab. Denn da die Erfahrung unter die Quellen der Kaufmannſchaft gehoͤ- ret (§. 2.); und aber wohlangeſtellte Reiſen ungezweifelt zur Vermehrung der Erfahrung dienen, wie man denn die Erfah- rung unter die vorzuͤglichſten Fruͤchte des Reiſens zaͤhlet: ſo folget, daß der, welcher mit der Zeit ein renomirter und er- fahrner Kaufmann werden will, nothwendig gereiſet ſeyn muͤſſe, um vieles und zwar gehoͤrig, geſehen und erfahren zu haben. Es ſollen daher diejenigen Handelsverwandte, die in dieſer Abſicht reiſen wollen, ihre Reiſen nicht zu fruͤhzeitig an- ſtellen, ſondern die Zeit erwarten, da ſie zum voͤlligem Gebrau- che ihres Verſtandes gelanget ſind. Die ſchicklichſte Zeit zum Reiſen iſt bey ihnen, wenn ſie ſchon ausgedienet haben, und nun im Begriffe ſtehen, eine eigene Handlung anzufangen: wie- wol es auch noch waͤhrenden Dienerjahren geſchehen kann; jedoch aber nicht eher, als bis ſie ſchon theils einigermaaßen die Handlung begriffen; theils eine hinlaͤngliche Kenntiß der
Waaren,
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[21/0625]
zur geſamten Kaufmannſchaft.
⁽**⁾
gerichtetes Contoir, einen Kran, allerhand Waagen, Kauf-
fahrteyſchiffe, und uͤberhaupt alle die Kaufmannſchaft und
Manufacturen angehende Gebaͤude und Jnſtrumente von
allzugroßem Umfange, im Kleinen vorſtellen, u. ſ. w. in
gehoͤriger Ordnung aufbehalten und gezeiget werden,
um einem jeden von allen dieſen Dingen ſofort ſinnliche
Begriffe beybringen zu koͤnnen. Ein dergleichen Cabinet
ſollte billig in großen Handelsſtaͤdten angeleget werden,
und den Kaufleuten, wie die oͤffentlichen Bibliotheken
den Gelehrten, zu ihrem Gebrauche in Anſehung der
Kenntniß der ihnen noch nicht genugſam bekannten Waa-
ren, Maaße ꝛc. offen ſtehen.
§. 22.
Unter die Huͤlfsmittel zur Erweiterung der Kaufmann-
ſchaft gehoͤret 1) fleißiges Nachſinnen, und reifes oder kluges
Speculiren, da ein Kaufmann die Gruͤnde vor und dagegen bey
ſeinen Handelsgeſchaͤfften und ſich ereignenden Faͤllen (z. E. ob
dieſer oder jener Wechſelcours, der Preiß dieſer oder jener Waa-
re, muthmaßlich ſteigen oder fallen werde) wohl erwaͤget, und
ſodann ſeine Entſchließung, dem zu Folge, nimmt. Denn aus
der Bemerkung des gluͤcklichen oder ungluͤcklichen Erfolgs bey
mehrern aͤhnlichen Faͤllen, kann er ſich ſelbſt gewiſſe Regeln
machen, die ihm in Zukunft ſtatt einer Richtſchnur ſeiner Hand-
lungen dienen. Auf ſolches Speculiren hat ſich der, ſo bereits
ein Kaufmann iſt, inſonderheit zu legen, theils um das, was
zu ſeinem Beſten gereichet, auszuſinnen, theils darinnen
geuͤbet zu ſeyn, weil oͤfters Faͤlle in der Handlung vorkommen,
die einen geſchwinden Schluß erfordern.
Huͤlfsmittel
zur Erweite-
rung der
Kaufmañs-
wiſſenſchaft.
1) fleißiges
Nachſinnen
und reifes
Speculiren.
§. 23.
Auch geben 2) die Reiſen in fremde Laͤnder, welche einer,
der ſich der Handlung gewidmet hat, thut, ein Huͤlfsmittel zur
Vergroͤßerung ſeiner Wiſſenſchaft in Handelsſachen ab. Denn
da die Erfahrung unter die Quellen der Kaufmannſchaft gehoͤ-
ret (§. 2.); und aber wohlangeſtellte Reiſen ungezweifelt zur
Vermehrung der Erfahrung dienen, wie man denn die Erfah-
rung unter die vorzuͤglichſten Fruͤchte des Reiſens zaͤhlet: ſo
folget, daß der, welcher mit der Zeit ein renomirter und er-
fahrner Kaufmann werden will, nothwendig gereiſet ſeyn
muͤſſe, um vieles und zwar gehoͤrig, geſehen und erfahren zu
haben. Es ſollen daher diejenigen Handelsverwandte, die in
dieſer Abſicht reiſen wollen, ihre Reiſen nicht zu fruͤhzeitig an-
ſtellen, ſondern die Zeit erwarten, da ſie zum voͤlligem Gebrau-
che ihres Verſtandes gelanget ſind. Die ſchicklichſte Zeit zum
Reiſen iſt bey ihnen, wenn ſie ſchon ausgedienet haben, und
nun im Begriffe ſtehen, eine eigene Handlung anzufangen: wie-
wol es auch noch waͤhrenden Dienerjahren geſchehen kann;
jedoch aber nicht eher, als bis ſie ſchon theils einigermaaßen
die Handlung begriffen; theils eine hinlaͤngliche Kenntiß der
Waaren,
2) Reiſen in
fremde Laͤn-
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/625>, abgerufen am 03.12.2024.
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