Bey- oder Nebenwissenschaft anzupreisen. Selbige lehret, wie die natürlichen Waaren zu künstlichen, und diese fernerweit zu an- dern Waaren, verarbeitet werden. Sie hat den Namen der Manufacturenkenntniß von ihrem Gegenstande, welcher die Manufacturen sind; und den Namen der Fabrikenkenntniß von den vornehmsten Werkstädten der Manufacturen, näm- lich den Fabriken. Der Nutzen, den die Manufacturen- oder Fabrikenkenntniß einem Kaufmanne gewähret, ist sehr groß, immaßen nicht nur die Werkstädte ein Hauptgrund der Waarenhandlung sind, nämlich insbesondere dererjenigen, welche mit Manufacturen getrieben wird, und ein viel größrer und weitläuftigerer Ast der Waarenhandlung ist, als der mit den Naturgaben; sondern auch große Kaufleute zum öftern selbsten Waaren fabriciren lassen, oder eigene Fabriken anle- gen. Von dergleichen Kaufleuten versteht sich von sich selbst, daß ihnen die Manufacturenkenntniß unentbehrlich sey. Der Nutzen, den die andern Kaufleute davon haben, besteht theils in der genauern Kenntniß der künstlichen Waaren; theils in desto vorsichtigerer Vermeidung des Betrugs und der Ueber- redung der Manufacturisten, mit denen ein Kaufmann, vor- züglich ein Großirer in Bestellung oder Abkaufung der Ma- nufacturen, zu thun hat. Siehe in unserer Akad. der Kaufl. die Artikel: Fabrik und Manufacturen.
§. 20.
Die nützlichen oder Hülfswissenschaften eines Kauf-Hülfswissen- schaften eines Kaufmanns manns (§. 8.) das ist, deren Kenntniß zwar nicht schlechter- dings zu einem vollkommenen Kaufmanne erforderlich, doch ihm vortheilhaftig ist, sind: 1) Die Handlungspolitik oder die Re-1) Hand- lungspolitik. gierungskunst der Handlung eines Staates (§. 2.); 2) die Wap- penkunst, wegen der Münzwissenschaft (§. 11.), immaßen oft,2) Wappen- kunst. wenn die Schrift verblichen, das darauf geprägte Wappen al- lein noch die Münze kenntlich machet; 3) die Naturlehre, we-3) Natur- lehre. gen genauerer Kenntniß der Geschenke der Natur, die im Handel vorkommen, immaßen die Wissenschaft der Natur und Kräfte der natürlichen Dinge den Kaufmann geschickter machet, solche Waaren theils mit Vortheil einzukaufen und zu verkaufen, theils auf dem Waarenlager gut zu erhalten: insonderheit wird ihm hierzu die Lehre von den Metallen und den Dingen, die gegra- ben werden, ingleichen von den Pflanzen und von den Thieren, gute Dienste thun; 4) die Mechanik, wegen der Manufactu-4) Mechanik. renkenntniß (§. 19.), oder auch wegen der Werke der Kunst, mit denen gehandelt wird; 5) die Visierkunst, oder die Kunst die5) Visier- kunst. Fässer auszumessen, wie viel nämlich Kannen Bier, Wein, Branntewein etc. hinein gehen; 6) die Zeichenkunst oder das so6) Zeichnen oder Reißen. genannte Reißen, so einem Kaufmanne in so fern zu statten kommen kann, damit er desto eher im Stande sey, den Fa- brikanten und Handwerkern ein Muster von dieser oder jener Fason vorzureißen, zumal wenn er zugleich Verleger von einer Fabrike ist; 7) die Vernunftlehre des Wahrscheinlichen, weil7) Vernunst-
dem
(B) 2
geſamten Kaufmannſchaft.
Bey- oder Nebenwiſſenſchaft anzupreiſen. Selbige lehret, wie die natuͤrlichen Waaren zu kuͤnſtlichen, und dieſe fernerweit zu an- dern Waaren, verarbeitet werden. Sie hat den Namen der Manufacturenkenntniß von ihrem Gegenſtande, welcher die Manufacturen ſind; und den Namen der Fabrikenkenntniß von den vornehmſten Werkſtaͤdten der Manufacturen, naͤm- lich den Fabriken. Der Nutzen, den die Manufacturen- oder Fabrikenkenntniß einem Kaufmanne gewaͤhret, iſt ſehr groß, immaßen nicht nur die Werkſtaͤdte ein Hauptgrund der Waarenhandlung ſind, naͤmlich insbeſondere dererjenigen, welche mit Manufacturen getrieben wird, und ein viel groͤßrer und weitlaͤuftigerer Aſt der Waarenhandlung iſt, als der mit den Naturgaben; ſondern auch große Kaufleute zum oͤftern ſelbſten Waaren fabriciren laſſen, oder eigene Fabriken anle- gen. Von dergleichen Kaufleuten verſteht ſich von ſich ſelbſt, daß ihnen die Manufacturenkenntniß unentbehrlich ſey. Der Nutzen, den die andern Kaufleute davon haben, beſteht theils in der genauern Kenntniß der kuͤnſtlichen Waaren; theils in deſto vorſichtigerer Vermeidung des Betrugs und der Ueber- redung der Manufacturiſten, mit denen ein Kaufmann, vor- zuͤglich ein Großirer in Beſtellung oder Abkaufung der Ma- nufacturen, zu thun hat. Siehe in unſerer Akad. der Kaufl. die Artikel: Fabrik und Manufacturen.
§. 20.
Die nuͤtzlichen oder Huͤlfswiſſenſchaften eines Kauf-Huͤlfswiſſen- ſchaftē eines Kaufmanns manns (§. 8.) das iſt, deren Kenntniß zwar nicht ſchlechter- dings zu einem vollkommenen Kaufmanne erforderlich, doch ihm vortheilhaftig iſt, ſind: 1) Die Handlungspolitik oder die Re-1) Hand- lungspolitik. gierungskunſt der Handlung eines Staates (§. 2.); 2) die Wap- penkunſt, wegen der Muͤnzwiſſenſchaft (§. 11.), immaßen oft,2) Wappen- kunſt. wenn die Schrift verblichen, das darauf gepraͤgte Wappen al- lein noch die Muͤnze kenntlich machet; 3) die Naturlehre, we-3) Natur- lehre. gen genauerer Kenntniß der Geſchenke der Natur, die im Handel vorkommen, immaßen die Wiſſenſchaft der Natur und Kraͤfte der natuͤrlichen Dinge den Kaufmann geſchickter machet, ſolche Waaren theils mit Vortheil einzukaufen und zu verkaufen, theils auf dem Waarenlager gut zu erhalten: inſonderheit wird ihm hierzu die Lehre von den Metallen und den Dingen, die gegra- ben werden, ingleichen von den Pflanzen und von den Thieren, gute Dienſte thun; 4) die Mechanik, wegen der Manufactu-4) Mechanik. renkenntniß (§. 19.), oder auch wegen der Werke der Kunſt, mit denen gehandelt wird; 5) die Viſierkunſt, oder die Kunſt die5) Viſier- kunſt. Faͤſſer auszumeſſen, wie viel naͤmlich Kannen Bier, Wein, Branntewein ꝛc. hinein gehen; 6) die Zeichenkunſt oder das ſo6) Zeichnen oder Reißen. genannte Reißen, ſo einem Kaufmanne in ſo fern zu ſtatten kommen kann, damit er deſto eher im Stande ſey, den Fa- brikanten und Handwerkern ein Muſter von dieſer oder jener Faſon vorzureißen, zumal wenn er zugleich Verleger von einer Fabrike iſt; 7) die Vernunftlehre des Wahrſcheinlichen, weil7) Vernunſt-
dem
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geſamten Kaufmannſchaft.
Bey- oder Nebenwiſſenſchaft anzupreiſen. Selbige lehret, wie
die natuͤrlichen Waaren zu kuͤnſtlichen, und dieſe fernerweit zu an-
dern Waaren, verarbeitet werden. Sie hat den Namen der
Manufacturenkenntniß von ihrem Gegenſtande, welcher die
Manufacturen ſind; und den Namen der Fabrikenkenntniß
von den vornehmſten Werkſtaͤdten der Manufacturen, naͤm-
lich den Fabriken. Der Nutzen, den die Manufacturen-
oder Fabrikenkenntniß einem Kaufmanne gewaͤhret, iſt ſehr
groß, immaßen nicht nur die Werkſtaͤdte ein Hauptgrund der
Waarenhandlung ſind, naͤmlich insbeſondere dererjenigen,
welche mit Manufacturen getrieben wird, und ein viel groͤßrer
und weitlaͤuftigerer Aſt der Waarenhandlung iſt, als der mit
den Naturgaben; ſondern auch große Kaufleute zum oͤftern
ſelbſten Waaren fabriciren laſſen, oder eigene Fabriken anle-
gen. Von dergleichen Kaufleuten verſteht ſich von ſich ſelbſt,
daß ihnen die Manufacturenkenntniß unentbehrlich ſey. Der
Nutzen, den die andern Kaufleute davon haben, beſteht theils
in der genauern Kenntniß der kuͤnſtlichen Waaren; theils in
deſto vorſichtigerer Vermeidung des Betrugs und der Ueber-
redung der Manufacturiſten, mit denen ein Kaufmann, vor-
zuͤglich ein Großirer in Beſtellung oder Abkaufung der Ma-
nufacturen, zu thun hat. Siehe in unſerer Akad. der Kaufl.
die Artikel: Fabrik und Manufacturen.
§. 20.
Die nuͤtzlichen oder Huͤlfswiſſenſchaften eines Kauf-
manns (§. 8.) das iſt, deren Kenntniß zwar nicht ſchlechter-
dings zu einem vollkommenen Kaufmanne erforderlich, doch ihm
vortheilhaftig iſt, ſind: 1) Die Handlungspolitik oder die Re-
gierungskunſt der Handlung eines Staates (§. 2.); 2) die Wap-
penkunſt, wegen der Muͤnzwiſſenſchaft (§. 11.), immaßen oft,
wenn die Schrift verblichen, das darauf gepraͤgte Wappen al-
lein noch die Muͤnze kenntlich machet; 3) die Naturlehre, we-
gen genauerer Kenntniß der Geſchenke der Natur, die im Handel
vorkommen, immaßen die Wiſſenſchaft der Natur und Kraͤfte
der natuͤrlichen Dinge den Kaufmann geſchickter machet, ſolche
Waaren theils mit Vortheil einzukaufen und zu verkaufen, theils
auf dem Waarenlager gut zu erhalten: inſonderheit wird ihm
hierzu die Lehre von den Metallen und den Dingen, die gegra-
ben werden, ingleichen von den Pflanzen und von den Thieren,
gute Dienſte thun; 4) die Mechanik, wegen der Manufactu-
renkenntniß (§. 19.), oder auch wegen der Werke der Kunſt, mit
denen gehandelt wird; 5) die Viſierkunſt, oder die Kunſt die
Faͤſſer auszumeſſen, wie viel naͤmlich Kannen Bier, Wein,
Branntewein ꝛc. hinein gehen; 6) die Zeichenkunſt oder das ſo
genannte Reißen, ſo einem Kaufmanne in ſo fern zu ſtatten
kommen kann, damit er deſto eher im Stande ſey, den Fa-
brikanten und Handwerkern ein Muſter von dieſer oder jener
Faſon vorzureißen, zumal wenn er zugleich Verleger von einer
Fabrike iſt; 7) die Vernunftlehre des Wahrſcheinlichen, weil
dem
Huͤlfswiſſen-
ſchaftē eines
Kaufmanns
1) Hand-
lungspolitik.
2) Wappen-
kunſt.
3) Natur-
lehre.
4) Mechanik.
5) Viſier-
kunſt.
6) Zeichnen
oder Reißen.
7) Vernunſt-
(B) 2
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/623>, abgerufen am 22.12.2024.
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