lung solcher Zeichen den Verstand einer Schrift insgemein dun- kel, schwer, und zweydeutig machet. Und solchemnach gilt auch hier bey der Rechtschreibung, was wir oben von der Schönschreibekunst in Ansehung der Correspondenten angemer- ket haben. Endlich muß ein Kaufmann c) geschwind schreiben können. Denn, wenn derselbe im Geschwindschreiben dergestalt geübet ist, daß er dabey nichts versieht: so hat er sich von die- ser Geschicklichkeit bey überhäuftem Briefwechsel, und wenn die Posten zuweilen schleunig abgehen müssen, großen Nutzen zu versprechen. Wobey wir jedoch dieses erinnern müssen, daß ein Kaufmann sich der Abbreviaturen, die unter den Hülfsmit- teln des Geschwindschreibens mit angegeben zu werden pflegen, in keinem Falle bedienen solle, es wäre denn, daß er etwas nur zu seiner eigenen Nachricht und vor sich allein auffschriebe; weil die Abbreviaturen nicht jedermann versteht. Auch zu der Schreibekunst kann einer in den oben (§. 9.) gedachten Schulen leicht gelangen. Man lese hiernächst in unserer Akademie der Kaufleute den Artikel Schreibekunst.
§. 11.
3) Münz- wissenschaft.
Auf die Rechenkunst folget 3) die Münzwissenschaft, oder die Kenntniß aller und jeder, guter und falscher, alter und neuer Münzsorten. Denn wegen der baaren Geldeinnahme und Ausgabe ist die Kenntniß vielerley Geldes und dessen Sor- ten, sowol der einheimischen, als der ausländischen, einem Kaufman- ne sehr nöthig. Jnsonderheit muß er die ächten von den falschen zu unterscheiden; jener Werth und Gehalt; den Fuß, worauf sie geschlagen; den Ort, wo sie gänge und gäbe sind; und wie er sie ohne Schaden, oder mit Nutzen, gegen seine Landesmün- ze, im Wechseln einnehmen, oder ausgeben könne, wohl wissen, theils damit er nicht betrogen werde, theils weil mit dem Geldumsetzen oftmals ein guter Gewinn zu machen, theils end- lich, weil mancher Ausländer demjenigen, bey dem er seine mit- gebrachte Landesmünze, (die oft besser, als die einheimische ist), ausgeben kann, lieber abkaufet, als einem solchen, der kein fremdes Geld kennet, daher immer in Sorgen steht, betrogen zu werden, und also keine andere, als seine Landesmünze an- nehmen will. Siehe das dritte Capitel des ersten Theiles der Handlungswissenschaft, ingleichen in unserer Akademie der Kaufleute, die Artikel: Geld und Münze.
§. 12.
4) Maaß- u. Gewicht- kunde.
Nächst der Münzwissenschaft ist einem Kaufmanne 4) die Maaß- und Gewichtkunde, beym Ein- und Verkaufe ganz un- entbehrlich, und zwar nicht nur die Kenntniß der einheimischen Maaße und Gewichte, sondern auch der ausländischen; inglei- chen der Verhältnisse der einheimischen Maaße und Gewichte gegen die ausländischen, und dieser unter sich selbsten, immas- sen große Kaufleute ihre Waaren aus der ersten Hand, und al- so bald aus diesem, bald aus jenem Lande, verschreiben. Siehe
das
Einleitung zur
lung ſolcher Zeichen den Verſtand einer Schrift insgemein dun- kel, ſchwer, und zweydeutig machet. Und ſolchemnach gilt auch hier bey der Rechtſchreibung, was wir oben von der Schoͤnſchreibekunſt in Anſehung der Correſpondenten angemer- ket haben. Endlich muß ein Kaufmann c) geſchwind ſchreiben koͤnnen. Denn, wenn derſelbe im Geſchwindſchreiben dergeſtalt geuͤbet iſt, daß er dabey nichts verſieht: ſo hat er ſich von die- ſer Geſchicklichkeit bey uͤberhaͤuftem Briefwechſel, und wenn die Poſten zuweilen ſchleunig abgehen muͤſſen, großen Nutzen zu verſprechen. Wobey wir jedoch dieſes erinnern muͤſſen, daß ein Kaufmann ſich der Abbreviaturen, die unter den Huͤlfsmit- teln des Geſchwindſchreibens mit angegeben zu werden pflegen, in keinem Falle bedienen ſolle, es waͤre denn, daß er etwas nur zu ſeiner eigenen Nachricht und vor ſich allein auffſchriebe; weil die Abbreviaturen nicht jedermann verſteht. Auch zu der Schreibekunſt kann einer in den oben (§. 9.) gedachten Schulen leicht gelangen. Man leſe hiernaͤchſt in unſerer Akademie der Kaufleute den Artikel Schreibekunſt.
§. 11.
3) Muͤnz- wiſſenſchaft.
Auf die Rechenkunſt folget 3) die Muͤnzwiſſenſchaft, oder die Kenntniß aller und jeder, guter und falſcher, alter und neuer Muͤnzſorten. Denn wegen der baaren Geldeinnahme und Ausgabe iſt die Kenntniß vielerley Geldes und deſſen Sor- ten, ſowol der einheimiſchen, als der auslaͤndiſchen, einem Kaufman- ne ſehr noͤthig. Jnſonderheit muß er die aͤchten von den falſchen zu unterſcheiden; jener Werth und Gehalt; den Fuß, worauf ſie geſchlagen; den Ort, wo ſie gaͤnge und gaͤbe ſind; und wie er ſie ohne Schaden, oder mit Nutzen, gegen ſeine Landesmuͤn- ze, im Wechſeln einnehmen, oder ausgeben koͤnne, wohl wiſſen, theils damit er nicht betrogen werde, theils weil mit dem Geldumſetzen oftmals ein guter Gewinn zu machen, theils end- lich, weil mancher Auslaͤnder demjenigen, bey dem er ſeine mit- gebrachte Landesmuͤnze, (die oft beſſer, als die einheimiſche iſt), ausgeben kann, lieber abkaufet, als einem ſolchen, der kein fremdes Geld kennet, daher immer in Sorgen ſteht, betrogen zu werden, und alſo keine andere, als ſeine Landesmuͤnze an- nehmen will. Siehe das dritte Capitel des erſten Theiles der Handlungswiſſenſchaft, ingleichen in unſerer Akademie der Kaufleute, die Artikel: Geld und Muͤnze.
§. 12.
4) Maaß- u. Gewicht- kunde.
Naͤchſt der Muͤnzwiſſenſchaft iſt einem Kaufmanne 4) die Maaß- und Gewichtkunde, beym Ein- und Verkaufe ganz un- entbehrlich, und zwar nicht nur die Kenntniß der einheimiſchen Maaße und Gewichte, ſondern auch der auslaͤndiſchen; inglei- chen der Verhaͤltniſſe der einheimiſchen Maaße und Gewichte gegen die auslaͤndiſchen, und dieſer unter ſich ſelbſten, immaſ- ſen große Kaufleute ihre Waaren aus der erſten Hand, und al- ſo bald aus dieſem, bald aus jenem Lande, verſchreiben. Siehe
das
<TEI><text><body><divn="1"><floatingText><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0616"n="12"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Einleitung zur</hi></fw><lb/>
lung ſolcher Zeichen den Verſtand einer Schrift insgemein dun-<lb/>
kel, ſchwer, und zweydeutig machet. Und ſolchemnach gilt<lb/>
auch hier bey der Rechtſchreibung, was wir oben von der<lb/>
Schoͤnſchreibekunſt in Anſehung der Correſpondenten angemer-<lb/>
ket haben. Endlich muß ein Kaufmann <hirendition="#aq">c</hi>) <hirendition="#fr">geſchwind</hi>ſchreiben<lb/>
koͤnnen. Denn, wenn derſelbe im Geſchwindſchreiben dergeſtalt<lb/>
geuͤbet iſt, daß er dabey nichts verſieht: ſo hat er ſich von die-<lb/>ſer Geſchicklichkeit bey uͤberhaͤuftem Briefwechſel, und wenn die<lb/>
Poſten zuweilen ſchleunig abgehen muͤſſen, großen Nutzen zu<lb/>
verſprechen. Wobey wir jedoch dieſes erinnern muͤſſen, daß<lb/>
ein Kaufmann ſich der Abbreviaturen, die unter den Huͤlfsmit-<lb/>
teln des Geſchwindſchreibens mit angegeben zu werden pflegen,<lb/>
in keinem Falle bedienen ſolle, es waͤre denn, daß er etwas nur<lb/>
zu ſeiner eigenen Nachricht und vor ſich allein auffſchriebe; weil<lb/>
die Abbreviaturen nicht jedermann verſteht. Auch zu der<lb/>
Schreibekunſt kann einer in den oben (§. 9.) gedachten Schulen<lb/>
leicht gelangen. Man leſe hiernaͤchſt in unſerer <hirendition="#fr">Akademie der<lb/>
Kaufleute</hi> den Artikel <hirendition="#fr">Schreibekunſt.</hi></p></div><lb/><divn="3"><head>§. 11.</head><lb/><noteplace="left">3) Muͤnz-<lb/>
wiſſenſchaft.</note><p>Auf die Rechenkunſt folget 3) die <hirendition="#fr">Muͤnzwiſſenſchaft,</hi> oder<lb/>
die Kenntniß aller und jeder, guter und falſcher, alter und<lb/>
neuer Muͤnzſorten. Denn wegen der baaren Geldeinnahme<lb/>
und Ausgabe iſt die Kenntniß vielerley Geldes und deſſen Sor-<lb/>
ten, ſowol der einheimiſchen, als der auslaͤndiſchen, einem Kaufman-<lb/>
ne ſehr noͤthig. Jnſonderheit muß er die aͤchten von den falſchen<lb/>
zu unterſcheiden; jener Werth und Gehalt; den Fuß, worauf<lb/>ſie geſchlagen; den Ort, wo ſie gaͤnge und gaͤbe ſind; und wie<lb/>
er ſie ohne Schaden, oder mit Nutzen, gegen ſeine Landesmuͤn-<lb/>
ze, im Wechſeln einnehmen, oder ausgeben koͤnne, wohl wiſſen,<lb/>
theils damit er nicht betrogen werde, theils weil mit dem<lb/>
Geldumſetzen oftmals ein guter Gewinn zu machen, theils end-<lb/>
lich, weil mancher Auslaͤnder demjenigen, bey dem er ſeine mit-<lb/>
gebrachte Landesmuͤnze, (die oft beſſer, als die einheimiſche iſt),<lb/>
ausgeben kann, lieber abkaufet, als einem ſolchen, der kein<lb/>
fremdes Geld kennet, daher immer in Sorgen ſteht, betrogen<lb/>
zu werden, und alſo keine andere, als ſeine Landesmuͤnze an-<lb/>
nehmen will. Siehe das dritte Capitel des erſten Theiles der<lb/><hirendition="#fr">Handlungswiſſenſchaft,</hi> ingleichen in unſerer <hirendition="#fr">Akademie der<lb/>
Kaufleute,</hi> die Artikel: <hirendition="#fr">Geld</hi> und <hirendition="#fr">Muͤnze.</hi></p></div><lb/><divn="3"><head>§. 12.</head><lb/><noteplace="left">4) Maaß-<lb/>
u. Gewicht-<lb/>
kunde.</note><p>Naͤchſt der Muͤnzwiſſenſchaft iſt einem Kaufmanne 4) die<lb/><hirendition="#fr">Maaß- und Gewichtkunde,</hi> beym Ein- und Verkaufe ganz un-<lb/>
entbehrlich, und zwar nicht nur die Kenntniß der einheimiſchen<lb/>
Maaße und Gewichte, ſondern auch der auslaͤndiſchen; inglei-<lb/>
chen der Verhaͤltniſſe der einheimiſchen Maaße und Gewichte<lb/>
gegen die auslaͤndiſchen, und dieſer unter ſich ſelbſten, immaſ-<lb/>ſen große Kaufleute ihre Waaren aus der erſten Hand, und al-<lb/>ſo bald aus dieſem, bald aus jenem Lande, verſchreiben. Siehe<lb/><fwplace="bottom"type="catch">das</fw><lb/></p></div></div></div></body></floatingText></div></body></text></TEI>
[12/0616]
Einleitung zur
lung ſolcher Zeichen den Verſtand einer Schrift insgemein dun-
kel, ſchwer, und zweydeutig machet. Und ſolchemnach gilt
auch hier bey der Rechtſchreibung, was wir oben von der
Schoͤnſchreibekunſt in Anſehung der Correſpondenten angemer-
ket haben. Endlich muß ein Kaufmann c) geſchwind ſchreiben
koͤnnen. Denn, wenn derſelbe im Geſchwindſchreiben dergeſtalt
geuͤbet iſt, daß er dabey nichts verſieht: ſo hat er ſich von die-
ſer Geſchicklichkeit bey uͤberhaͤuftem Briefwechſel, und wenn die
Poſten zuweilen ſchleunig abgehen muͤſſen, großen Nutzen zu
verſprechen. Wobey wir jedoch dieſes erinnern muͤſſen, daß
ein Kaufmann ſich der Abbreviaturen, die unter den Huͤlfsmit-
teln des Geſchwindſchreibens mit angegeben zu werden pflegen,
in keinem Falle bedienen ſolle, es waͤre denn, daß er etwas nur
zu ſeiner eigenen Nachricht und vor ſich allein auffſchriebe; weil
die Abbreviaturen nicht jedermann verſteht. Auch zu der
Schreibekunſt kann einer in den oben (§. 9.) gedachten Schulen
leicht gelangen. Man leſe hiernaͤchſt in unſerer Akademie der
Kaufleute den Artikel Schreibekunſt.
§. 11.
Auf die Rechenkunſt folget 3) die Muͤnzwiſſenſchaft, oder
die Kenntniß aller und jeder, guter und falſcher, alter und
neuer Muͤnzſorten. Denn wegen der baaren Geldeinnahme
und Ausgabe iſt die Kenntniß vielerley Geldes und deſſen Sor-
ten, ſowol der einheimiſchen, als der auslaͤndiſchen, einem Kaufman-
ne ſehr noͤthig. Jnſonderheit muß er die aͤchten von den falſchen
zu unterſcheiden; jener Werth und Gehalt; den Fuß, worauf
ſie geſchlagen; den Ort, wo ſie gaͤnge und gaͤbe ſind; und wie
er ſie ohne Schaden, oder mit Nutzen, gegen ſeine Landesmuͤn-
ze, im Wechſeln einnehmen, oder ausgeben koͤnne, wohl wiſſen,
theils damit er nicht betrogen werde, theils weil mit dem
Geldumſetzen oftmals ein guter Gewinn zu machen, theils end-
lich, weil mancher Auslaͤnder demjenigen, bey dem er ſeine mit-
gebrachte Landesmuͤnze, (die oft beſſer, als die einheimiſche iſt),
ausgeben kann, lieber abkaufet, als einem ſolchen, der kein
fremdes Geld kennet, daher immer in Sorgen ſteht, betrogen
zu werden, und alſo keine andere, als ſeine Landesmuͤnze an-
nehmen will. Siehe das dritte Capitel des erſten Theiles der
Handlungswiſſenſchaft, ingleichen in unſerer Akademie der
Kaufleute, die Artikel: Geld und Muͤnze.
§. 12.
Naͤchſt der Muͤnzwiſſenſchaft iſt einem Kaufmanne 4) die
Maaß- und Gewichtkunde, beym Ein- und Verkaufe ganz un-
entbehrlich, und zwar nicht nur die Kenntniß der einheimiſchen
Maaße und Gewichte, ſondern auch der auslaͤndiſchen; inglei-
chen der Verhaͤltniſſe der einheimiſchen Maaße und Gewichte
gegen die auslaͤndiſchen, und dieſer unter ſich ſelbſten, immaſ-
ſen große Kaufleute ihre Waaren aus der erſten Hand, und al-
ſo bald aus dieſem, bald aus jenem Lande, verſchreiben. Siehe
das
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/616>, abgerufen am 27.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.