I. Grundriß eines vollständigen Kaufmanns-Systems.
Einleitung.
§. 1.
Die Kaufmannschaft , oder die Kaufmannswissen-Was die Kaufmann- schaft sey? schaft ist eine Wissenschaft, welche die Erkenntniß der Waaren, den Handel mit denselben, und die Art und Weise, wie Buch darüber zu halten ist, lehret.
(*) Das Wort Kaufmannschaft ist von dreyerley Bedeu- tung, indem es genommen wird: 1) für die Jnnung, oder das Corpus der Kaufleute, und besonders der Großirer, oder Handelsherren eines Ortes; 2) für den Handel, oder das Gewerbe und die Beschäfftigung der Kaufleute mit dem Ein- und Verkaufe der Waaren; und 3) für die Wissenschaft der Kaufleute, welche letzte Bedeutung hier statt hat.
§. 2.
Sie muß von der Handlungspolitik, oder der Regierungs-Unterschied derselben von der Handlungs- poliuk. kunst der Handlung eines Staates wohl unterschieden werden, als worunter man die Wissenschaft versteht, wie die Handlung in einem Staate zu ihrer Vollkommenheit, oder zu ihrem Flo- re zu bringen sey. Mithin beruhet beyder Unterschied darauf,
daß
(A) 2
I. Grundriß eines vollſtaͤndigen Kaufmanns-Syſtems.
Einleitung.
§. 1.
Die Kaufmannſchaft , oder die Kaufmannswiſſen-Was die Kaufmann- ſchaft ſey? ſchaft iſt eine Wiſſenſchaft, welche die Erkenntniß der Waaren, den Handel mit denſelben, und die Art und Weiſe, wie Buch daruͤber zu halten iſt, lehret.
(*) Das Wort Kaufmannſchaft iſt von dreyerley Bedeu- tung, indem es genommen wird: 1) fuͤr die Jnnung, oder das Corpus der Kaufleute, und beſonders der Großirer, oder Handelsherren eines Ortes; 2) fuͤr den Handel, oder das Gewerbe und die Beſchaͤfftigung der Kaufleute mit dem Ein- und Verkaufe der Waaren; und 3) fuͤr die Wiſſenſchaft der Kaufleute, welche letzte Bedeutung hier ſtatt hat.
§. 2.
Sie muß von der Handlungspolitik, oder der Regierungs-Unterſchied derſelben von der Handlungs- poliuk. kunſt der Handlung eines Staates wohl unterſchieden werden, als worunter man die Wiſſenſchaft verſteht, wie die Handlung in einem Staate zu ihrer Vollkommenheit, oder zu ihrem Flo- re zu bringen ſey. Mithin beruhet beyder Unterſchied darauf,
daß
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I.
Grundriß
eines vollſtaͤndigen
Kaufmanns-Syſtems.
Einleitung.
§. 1.
Die Kaufmannſchaft , oder die Kaufmannswiſſen-
ſchaft iſt eine Wiſſenſchaft, welche die Erkenntniß
der Waaren, den Handel mit denſelben, und die
Art und Weiſe, wie Buch daruͤber zu halten iſt,
lehret.
Was die
Kaufmann-
ſchaft ſey?
⁽*⁾ Das Wort Kaufmannſchaft iſt von dreyerley Bedeu-
tung, indem es genommen wird: 1) fuͤr die Jnnung, oder
das Corpus der Kaufleute, und beſonders der Großirer,
oder Handelsherren eines Ortes; 2) fuͤr den Handel, oder
das Gewerbe und die Beſchaͤfftigung der Kaufleute mit dem
Ein- und Verkaufe der Waaren; und 3) fuͤr die Wiſſenſchaft
der Kaufleute, welche letzte Bedeutung hier ſtatt hat.
§. 2.
Sie muß von der Handlungspolitik, oder der Regierungs-
kunſt der Handlung eines Staates wohl unterſchieden werden,
als worunter man die Wiſſenſchaft verſteht, wie die Handlung
in einem Staate zu ihrer Vollkommenheit, oder zu ihrem Flo-
re zu bringen ſey. Mithin beruhet beyder Unterſchied darauf,
daß
Unterſchied
derſelben
von der
Handlungs-
poliuk.
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/607>, abgerufen am 24.11.2024.
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