für die fran- zösische Schifffahrt und Hand- lung.fasset und daß einige Franzosen unter der Anführung des Desnam- buc sich 1625 in den Antillen, mit gutem Willen der Einwohner, niedergelassen haben; sondern bemerken vielmehr die Anstalten, die man in Frankreich zum Aufnehmen der Schifffahrt und Handlung angewendet hat, da wir denn des Cardinals von Richelieu, eines Mannes von hohem Verstande, mit Ruhme gedenken müssen, welcher, nachdem er unter Ludwig dem XIII das Amt eines Großmeisters, Oberhauptes und Oberaufsehers der französischen Schifffahrt und Handlung, 1626 erhalten, allen Eifer bezeuget, nicht nur das Seewesen in einen guten Stand zu setzen, sondern auch die Handlung blühend zu ma- chen. Er nahm nicht nur alle Vorschläge, die ihm in Anse- hung der Handlung gethan wurden, gütig auf, sondern reizete auch die vornehmsten Kauflleute im Königreiche an, nach frem- den Ländern zu reisen, und alles, was die Künstler und Fa- brikanten allda seltenes, und die besondere Geschicklichkeit der- selben geheimes hätten, abzumerken. Noch mehr: er ließ vie- le reiche Handelsleute, als Nicolaus Witte aus Alckmar in Nord-Holland, Franz Billoty, von Brüssel, Johann dü Meu- rier, Herrn von St. Remy, von Redon in Bretagne, und an- dere mehr, auf seine eigene Kosten zu sich kommen, und fand darinnen ein Vergnügen, mit ihnen allein zu seyn, und sich ganze Stunden unterreden zu können. Bey solcher Gelegenheit soll er die Macht des Königreichs erwogen, die allerschweresten Ausrechnungen vorgenommen, und die allergenauesten Umstän- de untersuchet haben. Er soll auch den Vorsatz gehabt haben, es dahin zu bringen, daß Frankreich der ausländischen Manu- facturen durch Einführung derselben im Reiche entbehren könn- te. Ja man saget, daß er eine allgemeine Handlungsgesell- schaft, unter dem Titel des mit den Lilien gezeichneten Schiff- leins des heiligen Peters, habe errichten wollen, siehe des hamburgischen Magazins 4 Band p. 646.
7.
Errichtung der canadi- schen, oder Castor- Compagnie.
Ob nun wol diese Handlungsgesellschaft nicht zur Ausfüh- rung gekommen ist: so ist doch im Jahre 1628 die canadische, oder die Compagnie von Canada, sonst auch die Castor- oder Bibercompagnie genannt, errichtet worden, welche allein das Recht erhielt, auf Canada, und mit den daher kommenden Bibern zu handeln, siehe in unserer Akad. der Kaufl. den Ar- tikel: canadische Compagnie; und von ihrer Vereinigung mit der indischen Compagnie unten den 226 §. Man legte sich auch Wallfisch- fang bey Spitzbergendamals auf den Wallfischfang. Wie nun im Jahre 1637 ei- nige französische Fahrzeuge bey Spitzbergen auf solchen Fang lagen, wollte der König von Dänemark diese daran hindern. Es ließ ihm aber Ludwig der XIII durch seinen Abgesandten hinterbringen, daß seinen Unterthanen alle Meere offen stün- den, und er sich in einem Besitze zu erhalten wissen würde, woran niemand zweifeln müßte.
§. 208.
10 Cap. Von der
fuͤr die fran- zoͤſiſche Schifffahrt und Hand- lung.faſſet und daß einige Franzoſen unter der Anfuͤhrung des Deſnam- buc ſich 1625 in den Antillen, mit gutem Willen der Einwohner, niedergelaſſen haben; ſondern bemerken vielmehr die Anſtalten, die man in Frankreich zum Aufnehmen der Schifffahrt und Handlung angewendet hat, da wir denn des Cardinals von Richelieu, eines Mannes von hohem Verſtande, mit Ruhme gedenken muͤſſen, welcher, nachdem er unter Ludwig dem XIII das Amt eines Großmeiſters, Oberhauptes und Oberaufſehers der franzoͤſiſchen Schifffahrt und Handlung, 1626 erhalten, allen Eifer bezeuget, nicht nur das Seeweſen in einen guten Stand zu ſetzen, ſondern auch die Handlung bluͤhend zu ma- chen. Er nahm nicht nur alle Vorſchlaͤge, die ihm in Anſe- hung der Handlung gethan wurden, guͤtig auf, ſondern reizete auch die vornehmſten Kauflleute im Koͤnigreiche an, nach frem- den Laͤndern zu reiſen, und alles, was die Kuͤnſtler und Fa- brikanten allda ſeltenes, und die beſondere Geſchicklichkeit der- ſelben geheimes haͤtten, abzumerken. Noch mehr: er ließ vie- le reiche Handelsleute, als Nicolaus Witte aus Alckmar in Nord-Holland, Franz Billoty, von Bruͤſſel, Johann duͤ Meu- rier, Herrn von St. Remy, von Redon in Bretagne, und an- dere mehr, auf ſeine eigene Koſten zu ſich kommen, und fand darinnen ein Vergnuͤgen, mit ihnen allein zu ſeyn, und ſich ganze Stunden unterreden zu koͤnnen. Bey ſolcher Gelegenheit ſoll er die Macht des Koͤnigreichs erwogen, die allerſchwereſten Ausrechnungen vorgenommen, und die allergenaueſten Umſtaͤn- de unterſuchet haben. Er ſoll auch den Vorſatz gehabt haben, es dahin zu bringen, daß Frankreich der auslaͤndiſchen Manu- facturen durch Einfuͤhrung derſelben im Reiche entbehren koͤnn- te. Ja man ſaget, daß er eine allgemeine Handlungsgeſell- ſchaft, unter dem Titel des mit den Lilien gezeichneten Schiff- leins des heiligen Peters, habe errichten wollen, ſiehe des hamburgiſchen Magazins 4 Band p. 646.
7.
Errichtung der canadi- ſchen, oder Caſtor- Compagnie.
Ob nun wol dieſe Handlungsgeſellſchaft nicht zur Ausfuͤh- rung gekommen iſt: ſo iſt doch im Jahre 1628 die canadiſche, oder die Compagnie von Canada, ſonſt auch die Caſtor- oder Bibercompagnie genannt, errichtet worden, welche allein das Recht erhielt, auf Canada, und mit den daher kommenden Bibern zu handeln, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. den Ar- tikel: canadiſche Compagnie; und von ihrer Vereinigung mit der indiſchen Compagnie unten den 226 §. Man legte ſich auch Wallfiſch- fang bey Spitzbergendamals auf den Wallfiſchfang. Wie nun im Jahre 1637 ei- nige franzoͤſiſche Fahrzeuge bey Spitzbergen auf ſolchen Fang lagen, wollte der Koͤnig von Daͤnemark dieſe daran hindern. Es ließ ihm aber Ludwig der XIII durch ſeinen Abgeſandten hinterbringen, daß ſeinen Unterthanen alle Meere offen ſtuͤn- den, und er ſich in einem Beſitze zu erhalten wiſſen wuͤrde, woran niemand zweifeln muͤßte.
§. 208.
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10 Cap. Von der
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niedergelaſſen haben; ſondern bemerken vielmehr die Anſtalten,
die man in Frankreich zum Aufnehmen der Schifffahrt und
Handlung angewendet hat, da wir denn des Cardinals von
Richelieu, eines Mannes von hohem Verſtande, mit Ruhme
gedenken muͤſſen, welcher, nachdem er unter Ludwig dem XIII
das Amt eines Großmeiſters, Oberhauptes und Oberaufſehers
der franzoͤſiſchen Schifffahrt und Handlung, 1626 erhalten,
allen Eifer bezeuget, nicht nur das Seeweſen in einen guten
Stand zu ſetzen, ſondern auch die Handlung bluͤhend zu ma-
chen. Er nahm nicht nur alle Vorſchlaͤge, die ihm in Anſe-
hung der Handlung gethan wurden, guͤtig auf, ſondern reizete
auch die vornehmſten Kauflleute im Koͤnigreiche an, nach frem-
den Laͤndern zu reiſen, und alles, was die Kuͤnſtler und Fa-
brikanten allda ſeltenes, und die beſondere Geſchicklichkeit der-
ſelben geheimes haͤtten, abzumerken. Noch mehr: er ließ vie-
le reiche Handelsleute, als Nicolaus Witte aus Alckmar in
Nord-Holland, Franz Billoty, von Bruͤſſel, Johann duͤ Meu-
rier, Herrn von St. Remy, von Redon in Bretagne, und an-
dere mehr, auf ſeine eigene Koſten zu ſich kommen, und fand
darinnen ein Vergnuͤgen, mit ihnen allein zu ſeyn, und ſich
ganze Stunden unterreden zu koͤnnen. Bey ſolcher Gelegenheit
ſoll er die Macht des Koͤnigreichs erwogen, die allerſchwereſten
Ausrechnungen vorgenommen, und die allergenaueſten Umſtaͤn-
de unterſuchet haben. Er ſoll auch den Vorſatz gehabt haben,
es dahin zu bringen, daß Frankreich der auslaͤndiſchen Manu-
facturen durch Einfuͤhrung derſelben im Reiche entbehren koͤnn-
te. Ja man ſaget, daß er eine allgemeine Handlungsgeſell-
ſchaft, unter dem Titel des mit den Lilien gezeichneten Schiff-
leins des heiligen Peters, habe errichten wollen, ſiehe des
hamburgiſchen Magazins 4 Band p. 646.
fuͤr die fran-
zoͤſiſche
Schifffahrt
und Hand-
lung.
7.
Ob nun wol dieſe Handlungsgeſellſchaft nicht zur Ausfuͤh-
rung gekommen iſt: ſo iſt doch im Jahre 1628 die canadiſche,
oder die Compagnie von Canada, ſonſt auch die Caſtor- oder
Bibercompagnie genannt, errichtet worden, welche allein das
Recht erhielt, auf Canada, und mit den daher kommenden
Bibern zu handeln, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. den Ar-
tikel: canadiſche Compagnie; und von ihrer Vereinigung mit
der indiſchen Compagnie unten den 226 §. Man legte ſich auch
damals auf den Wallfiſchfang. Wie nun im Jahre 1637 ei-
nige franzoͤſiſche Fahrzeuge bey Spitzbergen auf ſolchen Fang
lagen, wollte der Koͤnig von Daͤnemark dieſe daran hindern.
Es ließ ihm aber Ludwig der XIII durch ſeinen Abgeſandten
hinterbringen, daß ſeinen Unterthanen alle Meere offen ſtuͤn-
den, und er ſich in einem Beſitze zu erhalten wiſſen wuͤrde,
woran niemand zweifeln muͤßte.
Wallfiſch-
fang bey
Spitzbergen
§. 208.
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 544. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1148>, abgerufen am 21.11.2024.
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