leuten besteht, zu Koppenhagen errichtet, und 1691 den 25sten Februar den Hansestädten, die Fahrt auf Grönland ohne kö- niglichen Paß zu treiben, aufs künftige untersaget, auch zur Behauptung dieses Verbothes den 3ten April einige Fregatten nach der Nordsee beordert: gleichwie 1697 den 13ten August durch eine königliche Verordnung zwey grönländische Compa- gnien, eine in Koppenhagen, und die andere in Bergen gestif- tet, und mit herrlichen Privilegien begnadiget wurden. Auch erhielt 1698 die ostindische Compagnie eine neue Octroy; und hierauf starb dieser glorwürdigste König, Christian der V, 1699 den 25sten August.
§. 187.
Es hat aber Dänemark nicht weniger nachher bis auf itzi-Glücklicher Fortgang unter den folgenden Königen, bis an das Le- bensende Christians des VI. ge Stunde mit lauter eben so großen Königen gepranget, wel- che die Handlung, die Schifffahrt, und die Manufacturen nie- mals aus ihrer Sorgfalt gelassen, sondern nach und nach im- mer mehrere Veranstaltungen zur Bequemlichkeit und Beför- derung derselben getroffen. Jn dieser Absicht war Friedrich des IV seine erste Beschäfftigung, daß er durch eine besondere Verordnung vom 26sten December 1699 den alten Calender, welcher bis dahin in Dänemark üblich gewesen, abschaffete, und dagegen anbefahl, daß man künftig hin in allen seinen Staa- ten in der Berechnung der Jahreszeiten dem neuen Calender nachgehen solle: gleichwie seine letztern Verrichtungen waren, daß er 1728 nicht nur eine Colonie nach Grönland schickte; sondern auch der ostindischen Compagnie, deren ihre Hand- lung zu Anfange des itzigen Jahrhunderts sowol durch den spa- nischen Succeßionskrieg, als auch und insonderheit durch den nordischen Krieg nicht wenig gehemmet worden war, eine neue Octroy ertheilte, um ihre Handlung auch nach Bengala, Chi- na, und Mocha erstrecken zu können. Zu dem Ende stellete diese Compagnie im Jenner nur gedachten Jahres einen Plan ans Licht, auf was für einen Fuß sie, die Compagnie, künf- tig eingerichtet werden sollte. Unter den Artikeln dieses Plans war einer mit der vornehmste, daß das Hauptcontoir dieser Compagnie künftig zu Altona seyn sollte. Kaum war dieser Plan zum Vorscheine gekommen, so breitete sich überall ein Ge- rücht aus, es sey dieses eine neue ostindische Compagnie, die auf den damals nahen Untergang der ostindischen Compagnie errichtet werden sollte, deren Capital nach Altona würde ge- bracht werden. Die Seemächte geriethen darüber in Unruhe, und wendeten alle mögliche Kräfte an, um diese neue Compa- gnie gleich im Anfange zu ersticken. Ob nun wol dessen unge- achtet die Compagnie zu Altona wirklich schon ein Contoir an- geleget hatte: so unterließen die Seemächte gleichwol nicht, die Sache ernstlicher zu treiben. Der König von England, als Churfürst von Hannover, ließ in seinen ganzen deutschen Lan- den und in Hamburg eine Nachricht bekannt machen, in wel- cher allen seinen deutschen Unterthanen verbothen ward, sich in den Handel mit den Actien dieser Compagnie einzulassen,
noch
K. S. (L l)
daͤniſchen Handlung.
leuten beſteht, zu Koppenhagen errichtet, und 1691 den 25ſten Februar den Hanſeſtaͤdten, die Fahrt auf Groͤnland ohne koͤ- niglichen Paß zu treiben, aufs kuͤnftige unterſaget, auch zur Behauptung dieſes Verbothes den 3ten April einige Fregatten nach der Nordſee beordert: gleichwie 1697 den 13ten Auguſt durch eine koͤnigliche Verordnung zwey groͤnlaͤndiſche Compa- gnien, eine in Koppenhagen, und die andere in Bergen geſtif- tet, und mit herrlichen Privilegien begnadiget wurden. Auch erhielt 1698 die oſtindiſche Compagnie eine neue Octroy; und hierauf ſtarb dieſer glorwuͤrdigſte Koͤnig, Chriſtian der V, 1699 den 25ſten Auguſt.
§. 187.
Es hat aber Daͤnemark nicht weniger nachher bis auf itzi-Gluͤcklicher Fortgang unter den folgenden Koͤnigen, bis an das Le- bensende Chriſtians des VI. ge Stunde mit lauter eben ſo großen Koͤnigen gepranget, wel- che die Handlung, die Schifffahrt, und die Manufacturen nie- mals aus ihrer Sorgfalt gelaſſen, ſondern nach und nach im- mer mehrere Veranſtaltungen zur Bequemlichkeit und Befoͤr- derung derſelben getroffen. Jn dieſer Abſicht war Friedrich des IV ſeine erſte Beſchaͤfftigung, daß er durch eine beſondere Verordnung vom 26ſten December 1699 den alten Calender, welcher bis dahin in Daͤnemark uͤblich geweſen, abſchaffete, und dagegen anbefahl, daß man kuͤnftig hin in allen ſeinen Staa- ten in der Berechnung der Jahreszeiten dem neuen Calender nachgehen ſolle: gleichwie ſeine letztern Verrichtungen waren, daß er 1728 nicht nur eine Colonie nach Groͤnland ſchickte; ſondern auch der oſtindiſchen Compagnie, deren ihre Hand- lung zu Anfange des itzigen Jahrhunderts ſowol durch den ſpa- niſchen Succeßionskrieg, als auch und inſonderheit durch den nordiſchen Krieg nicht wenig gehemmet worden war, eine neue Octroy ertheilte, um ihre Handlung auch nach Bengala, Chi- na, und Mocha erſtrecken zu koͤnnen. Zu dem Ende ſtellete dieſe Compagnie im Jenner nur gedachten Jahres einen Plan ans Licht, auf was fuͤr einen Fuß ſie, die Compagnie, kuͤnf- tig eingerichtet werden ſollte. Unter den Artikeln dieſes Plans war einer mit der vornehmſte, daß das Hauptcontoir dieſer Compagnie kuͤnftig zu Altona ſeyn ſollte. Kaum war dieſer Plan zum Vorſcheine gekommen, ſo breitete ſich uͤberall ein Ge- ruͤcht aus, es ſey dieſes eine neue oſtindiſche Compagnie, die auf den damals nahen Untergang der oſtindiſchen Compagnie errichtet werden ſollte, deren Capital nach Altona wuͤrde ge- bracht werden. Die Seemaͤchte geriethen daruͤber in Unruhe, und wendeten alle moͤgliche Kraͤfte an, um dieſe neue Compa- gnie gleich im Anfange zu erſticken. Ob nun wol deſſen unge- achtet die Compagnie zu Altona wirklich ſchon ein Contoir an- geleget hatte: ſo unterließen die Seemaͤchte gleichwol nicht, die Sache ernſtlicher zu treiben. Der Koͤnig von England, als Churfuͤrſt von Hannover, ließ in ſeinen ganzen deutſchen Lan- den und in Hamburg eine Nachricht bekannt machen, in wel- cher allen ſeinen deutſchen Unterthanen verbothen ward, ſich in den Handel mit den Actien dieſer Compagnie einzulaſſen,
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daͤniſchen Handlung.
leuten beſteht, zu Koppenhagen errichtet, und 1691 den 25ſten
Februar den Hanſeſtaͤdten, die Fahrt auf Groͤnland ohne koͤ-
niglichen Paß zu treiben, aufs kuͤnftige unterſaget, auch zur
Behauptung dieſes Verbothes den 3ten April einige Fregatten
nach der Nordſee beordert: gleichwie 1697 den 13ten Auguſt
durch eine koͤnigliche Verordnung zwey groͤnlaͤndiſche Compa-
gnien, eine in Koppenhagen, und die andere in Bergen geſtif-
tet, und mit herrlichen Privilegien begnadiget wurden. Auch
erhielt 1698 die oſtindiſche Compagnie eine neue Octroy; und
hierauf ſtarb dieſer glorwuͤrdigſte Koͤnig, Chriſtian der V, 1699
den 25ſten Auguſt.
§. 187.
Es hat aber Daͤnemark nicht weniger nachher bis auf itzi-
ge Stunde mit lauter eben ſo großen Koͤnigen gepranget, wel-
che die Handlung, die Schifffahrt, und die Manufacturen nie-
mals aus ihrer Sorgfalt gelaſſen, ſondern nach und nach im-
mer mehrere Veranſtaltungen zur Bequemlichkeit und Befoͤr-
derung derſelben getroffen. Jn dieſer Abſicht war Friedrich
des IV ſeine erſte Beſchaͤfftigung, daß er durch eine beſondere
Verordnung vom 26ſten December 1699 den alten Calender,
welcher bis dahin in Daͤnemark uͤblich geweſen, abſchaffete, und
dagegen anbefahl, daß man kuͤnftig hin in allen ſeinen Staa-
ten in der Berechnung der Jahreszeiten dem neuen Calender
nachgehen ſolle: gleichwie ſeine letztern Verrichtungen waren,
daß er 1728 nicht nur eine Colonie nach Groͤnland ſchickte;
ſondern auch der oſtindiſchen Compagnie, deren ihre Hand-
lung zu Anfange des itzigen Jahrhunderts ſowol durch den ſpa-
niſchen Succeßionskrieg, als auch und inſonderheit durch den
nordiſchen Krieg nicht wenig gehemmet worden war, eine neue
Octroy ertheilte, um ihre Handlung auch nach Bengala, Chi-
na, und Mocha erſtrecken zu koͤnnen. Zu dem Ende ſtellete
dieſe Compagnie im Jenner nur gedachten Jahres einen Plan
ans Licht, auf was fuͤr einen Fuß ſie, die Compagnie, kuͤnf-
tig eingerichtet werden ſollte. Unter den Artikeln dieſes Plans
war einer mit der vornehmſte, daß das Hauptcontoir dieſer
Compagnie kuͤnftig zu Altona ſeyn ſollte. Kaum war dieſer
Plan zum Vorſcheine gekommen, ſo breitete ſich uͤberall ein Ge-
ruͤcht aus, es ſey dieſes eine neue oſtindiſche Compagnie, die
auf den damals nahen Untergang der oſtindiſchen Compagnie
errichtet werden ſollte, deren Capital nach Altona wuͤrde ge-
bracht werden. Die Seemaͤchte geriethen daruͤber in Unruhe,
und wendeten alle moͤgliche Kraͤfte an, um dieſe neue Compa-
gnie gleich im Anfange zu erſticken. Ob nun wol deſſen unge-
achtet die Compagnie zu Altona wirklich ſchon ein Contoir an-
geleget hatte: ſo unterließen die Seemaͤchte gleichwol nicht, die
Sache ernſtlicher zu treiben. Der Koͤnig von England, als
Churfuͤrſt von Hannover, ließ in ſeinen ganzen deutſchen Lan-
den und in Hamburg eine Nachricht bekannt machen, in wel-
cher allen ſeinen deutſchen Unterthanen verbothen ward, ſich
in den Handel mit den Actien dieſer Compagnie einzulaſſen,
noch
Gluͤcklicher
Fortgang
unter den
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Koͤnigen, bis
an das Le-
bensende
Chriſtians
des VI.
K. S. (L l)
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 529. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1133>, abgerufen am 24.11.2024.
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