ländern sogenannte Jnterlopers, worunter man diejenigen Schiffe versteht, die heimlich und ohne Erlaubniß des hohen Raths von Jndien ausgerüstet sind. Die Gallionen können zu allen Zeiten von Cadix abgehen; die Flotte aber darf nicht eher, denn gegen den Anfang oder die Mitte des Augusts ab- seegeln, um die heftigen Stürme zu vermeiden, die insgemein in dem Meerbusen von Mexico fast den ganzen Monat Septem- ber herrschen. Wenn die Gallionen und die Flotte zu gleicher Zeit abreisen; so gehen sie mit einander in Conserve, bis sie auf die Höhe der antillischen Jnseln kommen, wo sie sich trennen: die Gallionen gehen gegen Carthagena zu bis nach Portobello; die Flotte aber seegelt nach Veracrux. Bey der Zurückkehr ver- einigen sich beyde Flotten in dem Hafen der Havana auf der Jnsel Cuba, von da sie sich nach Cadix begeben. Was wir bisher von der Silberflotte gesagt haben, gilt nur bis zu dem 1751 Jahre, da sie abgeschaffet worden, und man angefangen hat, die Schätze der neuen Welt durch einzelne königl. Schiffe und durch Particularfahrzeuge kommen zu lassen. Der Hof hat diese Art für zuträglicher gefunden, und scheint bey seiner gefaßten Entschließung zu beharren. Wir kehren also wieder zurück nach Portobello zu den Gallionen, wo zur Zeit ihres Daseyns 4 oder 6 Wochen lang der so berühmte Jahrmarkt zwischen den Spaniern und den peruvianischen Kaufleuten gehalten wird, welcher die reichste Messe in der ganzen Welt ist. So bald sich der Markt daselbst geendiget hat, kehren die Gal- lionen nach Carthagena, woselbst ebenfalls ein großer Handel mit indianischen Waaren geschieht. Hierauf gehen sie nach der Havana, die Nothwendigkeiten zu der bevorstehenden Rückreise nach Spanien einzunehmen, welche sie bis nach Cadix gemei- niglich in 2 Monaten zu Ende bringen können. Siehe in un- serer Akad. der Kaufl. die Artikel: Portobello und Veracrux.
Die Wichtigkeit des Handels der Spanier nach dem spa- nischen America, erhellet unter andern nur allein aus dem Ar- tikel der ungeheuern Geldsummen, die vom Jahre 1492, in wel- chem America ist entdecket worden, bis 1731 aus America nach Spanien gekommen sind, indem bloß lediglich die registrirten Summen, ein Jahr in das andere gerechnet, jährlich über 26 Millionen Stücke von Achten ausmachen: die unregistrirten Summen, welche höher geschätzet werden; und die ansehnlichen Summen, welche fremde Kaufleute aus den spanischen Ländern gezogen haben, und die auch größer zu seyn geachtet werden, ungerechnet.
Es ist aber eigentlich Niemanden erlaubt, nach dem spanischen America zu handeln, als nur denenjenigen, die dazu von dem hohen Rathe von Jndien die Erlaubniß erhalten haben. Ueber- haupt wird solche keinem Spanier versagt, wenn er nur den dafür zu erlegenden Jndult bezahlet. Allen ausländischen Na- tionen hingegen ist der Handel dahin, sowol gerades Weges, als durch eine andere Hand, bey Leib- und Lebensstrafe verbo- ten; ja sie sollen sich nicht einmal den dasigen Küsten nähern, in-
dem
6 Cap. Von der
laͤndern ſogenannte Jnterlopers, worunter man diejenigen Schiffe verſteht, die heimlich und ohne Erlaubniß des hohen Raths von Jndien ausgeruͤſtet ſind. Die Gallionen koͤnnen zu allen Zeiten von Cadix abgehen; die Flotte aber darf nicht eher, denn gegen den Anfang oder die Mitte des Auguſts ab- ſeegeln, um die heftigen Stuͤrme zu vermeiden, die insgemein in dem Meerbuſen von Mexico faſt den ganzen Monat Septem- ber herrſchen. Wenn die Gallionen und die Flotte zu gleicher Zeit abreiſen; ſo gehen ſie mit einander in Conſerve, bis ſie auf die Hoͤhe der antilliſchen Jnſeln kommen, wo ſie ſich trennen: die Gallionen gehen gegen Carthagena zu bis nach Portobello; die Flotte aber ſeegelt nach Veracrux. Bey der Zuruͤckkehr ver- einigen ſich beyde Flotten in dem Hafen der Havana auf der Jnſel Cuba, von da ſie ſich nach Cadix begeben. Was wir bisher von der Silberflotte geſagt haben, gilt nur bis zu dem 1751 Jahre, da ſie abgeſchaffet worden, und man angefangen hat, die Schaͤtze der neuen Welt durch einzelne koͤnigl. Schiffe und durch Particularfahrzeuge kommen zu laſſen. Der Hof hat dieſe Art fuͤr zutraͤglicher gefunden, und ſcheint bey ſeiner gefaßten Entſchließung zu beharren. Wir kehren alſo wieder zuruͤck nach Portobello zu den Gallionen, wo zur Zeit ihres Daſeyns 4 oder 6 Wochen lang der ſo beruͤhmte Jahrmarkt zwiſchen den Spaniern und den peruvianiſchen Kaufleuten gehalten wird, welcher die reichſte Meſſe in der ganzen Welt iſt. So bald ſich der Markt daſelbſt geendiget hat, kehren die Gal- lionen nach Carthagena, woſelbſt ebenfalls ein großer Handel mit indianiſchen Waaren geſchieht. Hierauf gehen ſie nach der Havana, die Nothwendigkeiten zu der bevorſtehenden Ruͤckreiſe nach Spanien einzunehmen, welche ſie bis nach Cadix gemei- niglich in 2 Monaten zu Ende bringen koͤnnen. Siehe in un- ſerer Akad. der Kaufl. die Artikel: Portobello und Veracrux.
Die Wichtigkeit des Handels der Spanier nach dem ſpa- niſchen America, erhellet unter andern nur allein aus dem Ar- tikel der ungeheuern Geldſummen, die vom Jahre 1492, in wel- chem America iſt entdecket worden, bis 1731 aus America nach Spanien gekommen ſind, indem bloß lediglich die regiſtrirten Summen, ein Jahr in das andere gerechnet, jaͤhrlich uͤber 26 Millionen Stuͤcke von Achten ausmachen: die unregiſtrirten Summen, welche hoͤher geſchaͤtzet werden; und die anſehnlichen Summen, welche fremde Kaufleute aus den ſpaniſchen Laͤndern gezogen haben, und die auch groͤßer zu ſeyn geachtet werden, ungerechnet.
Es iſt aber eigentlich Niemanden erlaubt, nach dem ſpaniſchen America zu handeln, als nur denenjenigen, die dazu von dem hohen Rathe von Jndien die Erlaubniß erhalten haben. Ueber- haupt wird ſolche keinem Spanier verſagt, wenn er nur den dafuͤr zu erlegenden Jndult bezahlet. Allen auslaͤndiſchen Na- tionen hingegen iſt der Handel dahin, ſowol gerades Weges, als durch eine andere Hand, bey Leib- und Lebensſtrafe verbo- ten; ja ſie ſollen ſich nicht einmal den daſigen Kuͤſten naͤhern, in-
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6 Cap. Von der
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Schiffe verſteht, die heimlich und ohne Erlaubniß des hohen
Raths von Jndien ausgeruͤſtet ſind. Die Gallionen koͤnnen zu
allen Zeiten von Cadix abgehen; die Flotte aber darf nicht
eher, denn gegen den Anfang oder die Mitte des Auguſts ab-
ſeegeln, um die heftigen Stuͤrme zu vermeiden, die insgemein
in dem Meerbuſen von Mexico faſt den ganzen Monat Septem-
ber herrſchen. Wenn die Gallionen und die Flotte zu gleicher
Zeit abreiſen; ſo gehen ſie mit einander in Conſerve, bis ſie auf
die Hoͤhe der antilliſchen Jnſeln kommen, wo ſie ſich trennen:
die Gallionen gehen gegen Carthagena zu bis nach Portobello;
die Flotte aber ſeegelt nach Veracrux. Bey der Zuruͤckkehr ver-
einigen ſich beyde Flotten in dem Hafen der Havana auf der
Jnſel Cuba, von da ſie ſich nach Cadix begeben. Was wir
bisher von der Silberflotte geſagt haben, gilt nur bis zu dem
1751 Jahre, da ſie abgeſchaffet worden, und man angefangen
hat, die Schaͤtze der neuen Welt durch einzelne koͤnigl. Schiffe
und durch Particularfahrzeuge kommen zu laſſen. Der Hof
hat dieſe Art fuͤr zutraͤglicher gefunden, und ſcheint bey ſeiner
gefaßten Entſchließung zu beharren. Wir kehren alſo wieder
zuruͤck nach Portobello zu den Gallionen, wo zur Zeit ihres
Daſeyns 4 oder 6 Wochen lang der ſo beruͤhmte Jahrmarkt
zwiſchen den Spaniern und den peruvianiſchen Kaufleuten
gehalten wird, welcher die reichſte Meſſe in der ganzen Welt iſt.
So bald ſich der Markt daſelbſt geendiget hat, kehren die Gal-
lionen nach Carthagena, woſelbſt ebenfalls ein großer Handel
mit indianiſchen Waaren geſchieht. Hierauf gehen ſie nach der
Havana, die Nothwendigkeiten zu der bevorſtehenden Ruͤckreiſe
nach Spanien einzunehmen, welche ſie bis nach Cadix gemei-
niglich in 2 Monaten zu Ende bringen koͤnnen. Siehe in un-
ſerer Akad. der Kaufl. die Artikel: Portobello und Veracrux.
Die Wichtigkeit des Handels der Spanier nach dem ſpa-
niſchen America, erhellet unter andern nur allein aus dem Ar-
tikel der ungeheuern Geldſummen, die vom Jahre 1492, in wel-
chem America iſt entdecket worden, bis 1731 aus America nach
Spanien gekommen ſind, indem bloß lediglich die regiſtrirten
Summen, ein Jahr in das andere gerechnet, jaͤhrlich uͤber
26 Millionen Stuͤcke von Achten ausmachen: die unregiſtrirten
Summen, welche hoͤher geſchaͤtzet werden; und die anſehnlichen
Summen, welche fremde Kaufleute aus den ſpaniſchen Laͤndern
gezogen haben, und die auch groͤßer zu ſeyn geachtet werden,
ungerechnet.
Es iſt aber eigentlich Niemanden erlaubt, nach dem ſpaniſchen
America zu handeln, als nur denenjenigen, die dazu von dem
hohen Rathe von Jndien die Erlaubniß erhalten haben. Ueber-
haupt wird ſolche keinem Spanier verſagt, wenn er nur den
dafuͤr zu erlegenden Jndult bezahlet. Allen auslaͤndiſchen Na-
tionen hingegen iſt der Handel dahin, ſowol gerades Weges,
als durch eine andere Hand, bey Leib- und Lebensſtrafe verbo-
ten; ja ſie ſollen ſich nicht einmal den daſigen Kuͤſten naͤhern, in-
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1066>, abgerufen am 22.12.2024.
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