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Lorinser, Carl Ignaz: Der Sieg über die Branntweinpest in Oberschlesien. Oppeln, 1845.

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nun, die schon vorher die Probe bestanden, und die Erfahrung gemacht hatten, daß man auch ohne Branntwein leben könne, desgleichen die Nüchternen, die nur des guten Beispiels und der künftigen Versuchung wegen sich zur Sache entschlossen, traten alsbald und unverzagt hinzu; Andere, die bisher noch schwankten, wurden entweder durch den Vorgang sofort zum Entschluß gebracht, sich jenen mit anzureihen, oder doch bewogen, denselben Schritt mit Nächstem zu thun. Sie gelobten aber sämmtlich: mit Gottes Hülfe dem Genuß des Branntweins so wie aller gebrannten Wasser und alles Dessen, was daraus bereitet wird, für immer zu entsagen (ausgenommen in Krankheitsfällen, wo eine ärztliche Verordnung es gebietet), andere Getränke, namentlich Bier, Wein, Meth u. dergl. nur mäßig zu genießen, zu solcher Enthaltsamkeit und Nüchternheit aus allen Kräften auch Andere zu ermuntern, und jeden Wortbrüchigen nach liebevoller Ermahnung der Geistlichkeit anzuzeigen, damit sein Name aus dem Vereinsbuch gestrichen und für ihn gebetet werde. - Meistens bedurfte es zur Aufnahme nur weniger Tage oder Wochen, selten war eine längere Zeit dazu erforderlich. Am Schluß ist in der Regel ein feierliches Dankfest gehalten, und unter Ausstellung des Hochwürdigsten der Ambrosianische Lobgesang angestimmt und der Segen gegeben worden.

Nicht als die Folge eines Zwanges oder Befehles, nicht als das Werk einer gemeinsamen Berathung und

nun, die schon vorher die Probe bestanden, und die Erfahrung gemacht hatten, daß man auch ohne Branntwein leben könne, desgleichen die Nüchternen, die nur des guten Beispiels und der künftigen Versuchung wegen sich zur Sache entschlossen, traten alsbald und unverzagt hinzu; Andere, die bisher noch schwankten, wurden entweder durch den Vorgang sofort zum Entschluß gebracht, sich jenen mit anzureihen, oder doch bewogen, denselben Schritt mit Nächstem zu thun. Sie gelobten aber sämmtlich: mit Gottes Hülfe dem Genuß des Branntweins so wie aller gebrannten Wasser und alles Dessen, was daraus bereitet wird, für immer zu entsagen (ausgenommen in Krankheitsfällen, wo eine ärztliche Verordnung es gebietet), andere Getränke, namentlich Bier, Wein, Meth u. dergl. nur mäßig zu genießen, zu solcher Enthaltsamkeit und Nüchternheit aus allen Kräften auch Andere zu ermuntern, und jeden Wortbrüchigen nach liebevoller Ermahnung der Geistlichkeit anzuzeigen, damit sein Name aus dem Vereinsbuch gestrichen und für ihn gebetet werde. – Meistens bedurfte es zur Aufnahme nur weniger Tage oder Wochen, selten war eine längere Zeit dazu erforderlich. Am Schluß ist in der Regel ein feierliches Dankfest gehalten, und unter Ausstellung des Hochwürdigsten der Ambrosianische Lobgesang angestimmt und der Segen gegeben worden.

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nun, die schon vorher die Probe bestanden, und die Erfahrung gemacht hatten, daß man auch ohne Branntwein leben könne, desgleichen die Nüchternen, die nur des guten Beispiels und der künftigen Versuchung wegen sich zur Sache entschlossen, traten alsbald und unverzagt hinzu; Andere, die bisher noch schwankten, wurden entweder durch den Vorgang sofort zum Entschluß gebracht, sich jenen mit anzureihen, oder doch bewogen, denselben Schritt mit Nächstem zu thun. Sie gelobten aber sämmtlich: mit Gottes Hülfe dem Genuß des Branntweins so wie aller gebrannten Wasser und alles Dessen, was daraus bereitet wird, <hi rendition="#g">für immer</hi> zu entsagen (ausgenommen in Krankheitsfällen, wo eine ärztliche Verordnung es gebietet), andere Getränke, namentlich Bier, Wein, Meth u. dergl. nur mäßig zu genießen, zu solcher Enthaltsamkeit und Nüchternheit aus allen Kräften auch Andere zu ermuntern, und jeden Wortbrüchigen nach liebevoller Ermahnung der Geistlichkeit anzuzeigen, damit sein Name aus dem Vereinsbuch gestrichen und für ihn gebetet werde. &#x2013; Meistens bedurfte es zur Aufnahme nur weniger Tage oder Wochen, selten war eine längere Zeit dazu erforderlich. Am Schluß ist in der Regel ein feierliches Dankfest gehalten, und unter Ausstellung des Hochwürdigsten der Ambrosianische Lobgesang angestimmt und der Segen gegeben worden.</p>
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[40/0050] nun, die schon vorher die Probe bestanden, und die Erfahrung gemacht hatten, daß man auch ohne Branntwein leben könne, desgleichen die Nüchternen, die nur des guten Beispiels und der künftigen Versuchung wegen sich zur Sache entschlossen, traten alsbald und unverzagt hinzu; Andere, die bisher noch schwankten, wurden entweder durch den Vorgang sofort zum Entschluß gebracht, sich jenen mit anzureihen, oder doch bewogen, denselben Schritt mit Nächstem zu thun. Sie gelobten aber sämmtlich: mit Gottes Hülfe dem Genuß des Branntweins so wie aller gebrannten Wasser und alles Dessen, was daraus bereitet wird, für immer zu entsagen (ausgenommen in Krankheitsfällen, wo eine ärztliche Verordnung es gebietet), andere Getränke, namentlich Bier, Wein, Meth u. dergl. nur mäßig zu genießen, zu solcher Enthaltsamkeit und Nüchternheit aus allen Kräften auch Andere zu ermuntern, und jeden Wortbrüchigen nach liebevoller Ermahnung der Geistlichkeit anzuzeigen, damit sein Name aus dem Vereinsbuch gestrichen und für ihn gebetet werde. – Meistens bedurfte es zur Aufnahme nur weniger Tage oder Wochen, selten war eine längere Zeit dazu erforderlich. Am Schluß ist in der Regel ein feierliches Dankfest gehalten, und unter Ausstellung des Hochwürdigsten der Ambrosianische Lobgesang angestimmt und der Segen gegeben worden. Nicht als die Folge eines Zwanges oder Befehles, nicht als das Werk einer gemeinsamen Berathung und

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Zitationshilfe: Lorinser, Carl Ignaz: Der Sieg über die Branntweinpest in Oberschlesien. Oppeln, 1845, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lorinser_branntweinpest_1845/50>, abgerufen am 27.11.2024.