Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.Die Litteratur des Reichsstrafrechts. §. 10. Hierher muß nach dem Titel gestellt werden: 6. Binding. Die gem. deutschen StGBücher. Kommentar. I. Einleitung. 2. Aufl. 1877. (cit. Binding Einleitung). II. Lehrbücher.2 1. Berner. 10. Aufl. 1879, mit glänzender Darstellung der allgemeinen Lehren, während der besondere Teil leider der Legalordnung folgt. 2. Schütze. 2. Aufl. 1874. Gedrängte Darstellung eines reichen Materials, treffliche historische Einleitungen; zum Teil aber bereits überholt durch die neueren Leistungen der Wissenschaft. 3. H. Meyer. 2. Aufl. 1877. Mit ausgezeichneter Syste- matik auch des besonderen Teiles und schönen Litteratur- angaben. Hieher gehört: 4. v. Holtzendorff's Handbuch der d. StR. in Einzel- beiträgen von verschiedenen Verfassern. 4 Bde. 1871 bis 1877. Neben mancher ganz unbedeutenden einige Abhandlungen ersten Rauges enthaltend. III. Ueberaus wertvolle Exkurse finden sich 1. in Binding's Grundriß zur Vorlesung über Gem. deutsches Strafrecht. 2. Aufl. 1879. 2. in Wächter's Beilagen zu Vorlesungen über das d. StR. 1877, (leider nur 1. Lieferung erschienen). Die Grundrisse von Lueder (2. Aufl. 1877) und 2 citiert nach Namen und Seitenzahl der hier angeführten
Auflagen. Die Litteratur des Reichsſtrafrechts. §. 10. Hierher muß nach dem Titel geſtellt werden: 6. Binding. Die gem. deutſchen StGBücher. Kommentar. I. Einleitung. 2. Aufl. 1877. (cit. Binding Einleitung). II. Lehrbücher.2 1. Berner. 10. Aufl. 1879, mit glänzender Darſtellung der allgemeinen Lehren, während der beſondere Teil leider der Legalordnung folgt. 2. Schütze. 2. Aufl. 1874. Gedrängte Darſtellung eines reichen Materials, treffliche hiſtoriſche Einleitungen; zum Teil aber bereits überholt durch die neueren Leiſtungen der Wiſſenſchaft. 3. H. Meyer. 2. Aufl. 1877. Mit ausgezeichneter Syſte- matik auch des beſonderen Teiles und ſchönen Litteratur- angaben. Hieher gehört: 4. v. Holtzendorff’s Handbuch der d. StR. in Einzel- beiträgen von verſchiedenen Verfaſſern. 4 Bde. 1871 bis 1877. Neben mancher ganz unbedeutenden einige Abhandlungen erſten Rauges enthaltend. III. Ueberaus wertvolle Exkurſe finden ſich 1. in Binding’s Grundriß zur Vorleſung über Gem. deutſches Strafrecht. 2. Aufl. 1879. 2. in Wächter’s Beilagen zu Vorleſungen über das d. StR. 1877, (leider nur 1. Lieferung erſchienen). Die Grundriſſe von Lueder (2. Aufl. 1877) und 2 citiert nach Namen und Seitenzahl der hier angeführten
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Die Litteratur des Reichsſtrafrechts. §. 10.
Hierher muß nach dem Titel geſtellt werden:
6. Binding. Die gem. deutſchen StGBücher. Kommentar.
I. Einleitung. 2. Aufl. 1877. (cit. Binding Einleitung).
II. Lehrbücher. 2
1. Berner. 10. Aufl. 1879, mit glänzender Darſtellung
der allgemeinen Lehren, während der beſondere Teil
leider der Legalordnung folgt.
2. Schütze. 2. Aufl. 1874. Gedrängte Darſtellung eines
reichen Materials, treffliche hiſtoriſche Einleitungen; zum
Teil aber bereits überholt durch die neueren Leiſtungen
der Wiſſenſchaft.
3. H. Meyer. 2. Aufl. 1877. Mit ausgezeichneter Syſte-
matik auch des beſonderen Teiles und ſchönen Litteratur-
angaben.
Hieher gehört:
4. v. Holtzendorff’s Handbuch der d. StR. in Einzel-
beiträgen von verſchiedenen Verfaſſern. 4 Bde. 1871
bis 1877. Neben mancher ganz unbedeutenden einige
Abhandlungen erſten Rauges enthaltend.
III. Ueberaus wertvolle Exkurſe finden ſich
1. in Binding’s Grundriß zur Vorleſung über Gem.
deutſches Strafrecht. 2. Aufl. 1879.
2. in Wächter’s Beilagen zu Vorleſungen über das d.
StR. 1877, (leider nur 1. Lieferung erſchienen).
Die Grundriſſe von Lueder (2. Aufl. 1877) und
v. Bar (2. Aufl. 1878) ſind durch ihre Syſtematik von Be-
deutung.
2 citiert nach Namen und Seitenzahl der hier angeführten
Auflagen.
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