Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.Einleitung. II. Das Strafgesetz. 1880. 55. Gesetz betr. den Wucher vom 24. Mai 1880 (Reinwald 1880). 56. Gesetz betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880. §. 10. Die Litteratur des Reichsstrafrechts. Die Erwartung, daß mit dem Inslebentreten eines ein- I. Unter den Kommentaren sind zu nennen:1 1. Oppenhoff. 7. Aufl. 1879, ausgezeichnet durch die Verarbeitung eines beinahe überreichen praktischen Ma- terials, aber allzusehr in den Fesseln der früheren preuß. Rechtssprechung befangen. 2. v. Schwarze. 4. Aufl. 1879, reich an geistvollen Be- merkungen. 3. Rüdorff. 2. Aufl. 1877, der an Unbefangenheit, Klar- heit und Bestimmtheit der Darstellung alle anderen Kommentatoren überragt. 4. Rubo. 1879. 5. Olshausen. Erster Band 1880, mit großer Aus- führlichkeit und musterhafter Gründlichkeit gearbeitet. 1 [Spaltenumbruch]
Sie werden im Folgenden
citiert mit dem Namen der Ver-[Spaltenumbruch] fasser und nach den behandelten §§. des StGB.'s. Einleitung. II. Das Strafgeſetz. 1880. 55. Geſetz betr. den Wucher vom 24. Mai 1880 (Reinwald 1880). 56. Geſetz betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen vom 23. Juni 1880. §. 10. Die Litteratur des Reichsſtrafrechts. Die Erwartung, daß mit dem Inslebentreten eines ein- I. Unter den Kommentaren ſind zu nennen:1 1. Oppenhoff. 7. Aufl. 1879, ausgezeichnet durch die Verarbeitung eines beinahe überreichen praktiſchen Ma- terials, aber allzuſehr in den Feſſeln der früheren preuß. Rechtsſprechung befangen. 2. v. Schwarze. 4. Aufl. 1879, reich an geiſtvollen Be- merkungen. 3. Rüdorff. 2. Aufl. 1877, der an Unbefangenheit, Klar- heit und Beſtimmtheit der Darſtellung alle anderen Kommentatoren überragt. 4. Rubo. 1879. 5. Olshauſen. Erſter Band 1880, mit großer Aus- führlichkeit und muſterhafter Gründlichkeit gearbeitet. 1 [Spaltenumbruch]
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Einleitung. II. Das Strafgeſetz.
1880. 55. Geſetz betr. den Wucher vom 24. Mai 1880
(Reinwald 1880).
56. Geſetz betr. die Abwehr und Unterdrückung von
Viehſeuchen vom 23. Juni 1880.
§. 10.
Die Litteratur des Reichsſtrafrechts.
Die Erwartung, daß mit dem Inslebentreten eines ein-
heitlichen Strafgeſetzbuches die Wiſſenſchaft des deutſchen
Strafrechtes eine neue kräftige Anregung zu umfaſſender und
fruchtbringender Thätigkeit erhalten werde, iſt in reichem
Maße in Erfüllung gegangen. Die deutſche kriminaliſtiſche
Litteratur weiſt auf allen ihren Feldern Arbeiten erſten
Ranges auf.
I. Unter den Kommentaren ſind zu nennen: 1
1. Oppenhoff. 7. Aufl. 1879, ausgezeichnet durch die
Verarbeitung eines beinahe überreichen praktiſchen Ma-
terials, aber allzuſehr in den Feſſeln der früheren preuß.
Rechtsſprechung befangen.
2. v. Schwarze. 4. Aufl. 1879, reich an geiſtvollen Be-
merkungen.
3. Rüdorff. 2. Aufl. 1877, der an Unbefangenheit, Klar-
heit und Beſtimmtheit der Darſtellung alle anderen
Kommentatoren überragt.
4. Rubo. 1879.
5. Olshauſen. Erſter Band 1880, mit großer Aus-
führlichkeit und muſterhafter Gründlichkeit gearbeitet.
1
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Zitationshilfe: | Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/66>, abgerufen am 16.02.2025. |