Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.Einleitung. II. Das Strafgesetz. Tage den gedruckten Entwurf (Entwurf III) dem Bundes-kanzler (ohne Motive). Der Entwurf wurde nicht veröffent- licht, aber einzelnen Fachmännern zugeschickt. Heinze, Vollert, Wächter (Rüdorff Komm. S. 23) veröffentlichten wertvolle Besprechungen desselben. 3. Der von der Kommission festgestellte Entwurf wurde Am 14. Februar 1870 wurde der Entwurf dem Reichs- Die erste "Lesung" fand am 22. Februar statt. Der Am 28. Februar begann die zweite Lesung, die am Hervorzuheben wäre die große Debatte über die Todes- Für den Beginn der 3. Lesung war der 21. Mai 1870 Einleitung. II. Das Strafgeſetz. Tage den gedruckten Entwurf (Entwurf III) dem Bundes-kanzler (ohne Motive). Der Entwurf wurde nicht veröffent- licht, aber einzelnen Fachmännern zugeſchickt. Heinze, Vollert, Wächter (Rüdorff Komm. S. 23) veröffentlichten wertvolle Beſprechungen desſelben. 3. Der von der Kommiſſion feſtgeſtellte Entwurf wurde Am 14. Februar 1870 wurde der Entwurf dem Reichs- Die erſte „Leſung“ fand am 22. Februar ſtatt. Der Am 28. Februar begann die zweite Leſung, die am Hervorzuheben wäre die große Debatte über die Todes- Für den Beginn der 3. Leſung war der 21. Mai 1870 <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0058" n="32"/><fw place="top" type="header">Einleitung. <hi rendition="#aq">II.</hi> Das Strafgeſetz.</fw><lb/> Tage den gedruckten Entwurf (<hi rendition="#b">Entwurf <hi rendition="#aq">III</hi></hi>) dem Bundes-<lb/> kanzler (ohne Motive). Der Entwurf wurde nicht veröffent-<lb/> licht, aber einzelnen Fachmännern zugeſchickt. <hi rendition="#g">Heinze,<lb/> Vollert, Wächter (Rüdorff</hi> Komm. S. 23) veröffentlichten<lb/> wertvolle Beſprechungen desſelben.</p><lb/> <p>3. Der von der Kommiſſion feſtgeſtellte Entwurf wurde<lb/> nunmehr vom Bundesrate in der Zeit vom 4. bis 11. Fe-<lb/> bruar 1870 einer kurzen Beratung unterzogen, aus welcher<lb/> er mit wenigen Abänderungen (ſo erhielt §. 2 Einf.Geſ. ſeine<lb/> jetzige Faſſung) als <hi rendition="#b">Entwurf <hi rendition="#aq">III</hi></hi> hervorging.</p><lb/> <p>Am 14. Februar 1870 wurde der Entwurf dem Reichs-<lb/> tage vorgelegt. Die 4 Anlagen des Entwurfes <hi rendition="#aq">I</hi> und die<lb/> von <hi rendition="#g">Friedberg</hi> und v. <hi rendition="#g">Schwarze</hi> theilweiſe umgearbeiteten<lb/> Motive zu dieſem waren beigelegt. <hi rendition="#g">Leonhardt</hi> und <hi rendition="#g">Fried-<lb/> berg</hi> wurden von Seite der Regierungen mit der Vertretung<lb/> des Entwurfes beauftragt.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">erſte „Leſung“</hi> fand am 22. Februar ſtatt. Der<lb/> Antrag v. <hi rendition="#g">Schwarze</hi>, den Entwurf einer Kommiſſion von<lb/> 21 Mitgliedern zu überweiſen, wurde verworfen, und auf<lb/> Antrag des Abgeordneten <hi rendition="#g">Albrecht</hi> beſchloſſen, den erſten<lb/> (allgem.) Teil ſowie die Abſchn. 1—7 des zweiten Teils<lb/> (hauptſächlich die politiſchen Delikte) durch Plenarberatung<lb/> zu erledigen, und nur die übrigen Abſchnitte 8—29 des<lb/> zweiten Theiles einer kommiſſionellen Vorberatung zu unter-<lb/> ziehen.</p><lb/> <p>Am 28. Februar begann die <hi rendition="#g">zweite Leſung</hi>, die am<lb/> 8. April 1870 zu Ende geführt wurde.</p><lb/> <p>Hervorzuheben wäre die große Debatte über die Todes-<lb/> ſtrafe, deren Beſeitigung mit 118—81 Stimmen beſchloſſen<lb/> wurde.</p><lb/> <p>Für den Beginn der 3. <hi rendition="#g">Leſung</hi> war der 21. Mai 1870<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [32/0058]
Einleitung. II. Das Strafgeſetz.
Tage den gedruckten Entwurf (Entwurf III) dem Bundes-
kanzler (ohne Motive). Der Entwurf wurde nicht veröffent-
licht, aber einzelnen Fachmännern zugeſchickt. Heinze,
Vollert, Wächter (Rüdorff Komm. S. 23) veröffentlichten
wertvolle Beſprechungen desſelben.
3. Der von der Kommiſſion feſtgeſtellte Entwurf wurde
nunmehr vom Bundesrate in der Zeit vom 4. bis 11. Fe-
bruar 1870 einer kurzen Beratung unterzogen, aus welcher
er mit wenigen Abänderungen (ſo erhielt §. 2 Einf.Geſ. ſeine
jetzige Faſſung) als Entwurf III hervorging.
Am 14. Februar 1870 wurde der Entwurf dem Reichs-
tage vorgelegt. Die 4 Anlagen des Entwurfes I und die
von Friedberg und v. Schwarze theilweiſe umgearbeiteten
Motive zu dieſem waren beigelegt. Leonhardt und Fried-
berg wurden von Seite der Regierungen mit der Vertretung
des Entwurfes beauftragt.
Die erſte „Leſung“ fand am 22. Februar ſtatt. Der
Antrag v. Schwarze, den Entwurf einer Kommiſſion von
21 Mitgliedern zu überweiſen, wurde verworfen, und auf
Antrag des Abgeordneten Albrecht beſchloſſen, den erſten
(allgem.) Teil ſowie die Abſchn. 1—7 des zweiten Teils
(hauptſächlich die politiſchen Delikte) durch Plenarberatung
zu erledigen, und nur die übrigen Abſchnitte 8—29 des
zweiten Theiles einer kommiſſionellen Vorberatung zu unter-
ziehen.
Am 28. Februar begann die zweite Leſung, die am
8. April 1870 zu Ende geführt wurde.
Hervorzuheben wäre die große Debatte über die Todes-
ſtrafe, deren Beſeitigung mit 118—81 Stimmen beſchloſſen
wurde.
Für den Beginn der 3. Leſung war der 21. Mai 1870
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